Zollregal.* *) K. Konrad II.**) hat 1207, August 31 und Juni 1, dem Hochstifte Trient die Grafschaften Trient und Bozen***) cum cunetis publicis functionibus et redibitiombus, wie sie die Herzoge, Grafen und Markgrafen lehensweife innehatten, übertragen. Vermutlich waren unter diesen öffentlichen Abgaben oder Steuern auch die Zölle oder Mauten inbegriffen. Als Inhaber der Zollhoheit erteilte der Bischof im 12. Jahrh. Zollfreiheits-Privilegien an Talgemeinden und Bürger der Städte und schloß
1202 für die Bewohner von Bozen einen Zollvertrag mit dem Bi schof von Brixen. Die Autorität des Königs wurde vom Bischof nur dann angerufen, wenn es galt, die ausschließliche bischöfliche Zollhoheit in seinem Territorium noch mehr zu befestigen. Den Brixner Hochstifte übertrug K. Konrad II. 1027, Juni 7,f) die Grafschaft im Eisack- und Jnn- tale samt der Klause unter Süden, wo sich eine Mautstätte befand,ff) K. Friedrich I. erteilte dem Hochstiste mit Diplom von 1179, Sept. 16, (Santifaller
aus als zur Ausstattung des Grafenamtes gehörig, so die Grafen von Andechs, welche einen Marktzoll in Innsbruck und Mautstätten im mittleren Jnntal (zwischen Ziller und Melach) besaßen. Die Einkünfte aus der Zollerhebung an mehreren Stellen in der Grafschaft Bozen scheinen nach der Quote 2 : 1 der Bischof von Trient und die Grafen von kandl, Österreichisch-ungarische Bank, im HWBStW?, II, 222 f. Bras, Bank, österr.-ung., im OStWB?, I, 383 f. b. Mensi, Papiergeld, ebendaII, 271 f. Derselbe, Staatsschuld, ebenda