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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 109 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
im ganzen römischen Reich für ihre Personen und eigenen Waren gewährt, freilich waren die meisten Reichszölle bereits durch Verpfändung und Verpachtung an Landes herren und Reichsstädte gekommen. Die perzentuelle Belastung des Güterumsatzes durch die Zollabgabe. Stolz hat die Sätze des für die Zölle zu Bozen, am Lueg und an der Töll von K. Albrecht 1305 bewilligten Tarifs auf ihr Verhältnis zum Werte der Waren geprüft, indem er für seine Berechnungen die Preisangaben den lf. Kammerraitbüchern

aus den Jahren 1297—1303 zu Durchschnittshöhe entnahm. Für Wein ergab sich eine Quote von 1'8°/g zu Bozen, von 3 v 6°/o am Lueg und von 4 , 8°/ 0 an der Töll; für Salz eine Quote von 1-6 bis 2'5°/o an allen drei Zollstätten; für Ol eine Quote von 16% W Bozen, von 11'4°/y am Lueg, von 27'5°/ 0 an der Töll; für Pferde per Stück eine Quote von 1'5'/g zu Bozen, ebenso am Lueg und von 1% an der Töll.*) Vergleicht man diese Ziffern mit den relativen Belastungsquoten durch die sechs Rheinzölle zwischen Ehrenfels

Strecke Bozen—Innsbruck für Wein eine Belastungsquote von im ganzen 13°/o des Wertes der Ware, für Ol eine solche von im ganzen 52% Also beträgt die perzentuelle Zollbelastung in Tirol für Wein nur zirka Vio jener am Rhein, für Ol % derselben. Obwohl man damals schutzzöll- nerische Maßregeln nicht anwendete, sucht der Tarif von 1305 doch die Verkehrs- und Handelsverhältnisse des Landes zu beeinflussen. Im Tarif für den Zoll an der Töll erscheint die Einfuhr von Erzeugnissen der ober- *) Die Quoten

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 94 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
Zollregal.* *) K. Konrad II.**) hat 1207, August 31 und Juni 1, dem Hochstifte Trient die Grafschaften Trient und Bozen***) cum cunetis publicis functionibus et redibitiombus, wie sie die Herzoge, Grafen und Markgrafen lehensweife innehatten, übertragen. Vermutlich waren unter diesen öffentlichen Abgaben oder Steuern auch die Zölle oder Mauten inbegriffen. Als Inhaber der Zollhoheit erteilte der Bischof im 12. Jahrh. Zollfreiheits-Privilegien an Talgemeinden und Bürger der Städte und schloß

1202 für die Bewohner von Bozen einen Zollvertrag mit dem Bi schof von Brixen. Die Autorität des Königs wurde vom Bischof nur dann angerufen, wenn es galt, die ausschließliche bischöfliche Zollhoheit in seinem Territorium noch mehr zu befestigen. Den Brixner Hochstifte übertrug K. Konrad II. 1027, Juni 7,f) die Grafschaft im Eisack- und Jnn- tale samt der Klause unter Süden, wo sich eine Mautstätte befand,ff) K. Friedrich I. erteilte dem Hochstiste mit Diplom von 1179, Sept. 16, (Santifaller

aus als zur Ausstattung des Grafenamtes gehörig, so die Grafen von Andechs, welche einen Marktzoll in Innsbruck und Mautstätten im mittleren Jnntal (zwischen Ziller und Melach) besaßen. Die Einkünfte aus der Zollerhebung an mehreren Stellen in der Grafschaft Bozen scheinen nach der Quote 2 : 1 der Bischof von Trient und die Grafen von kandl, Österreichisch-ungarische Bank, im HWBStW?, II, 222 f. Bras, Bank, österr.-ung., im OStWB?, I, 383 f. b. Mensi, Papiergeld, ebendaII, 271 f. Derselbe, Staatsschuld, ebenda

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Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 106 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
auf alle Güter, die der einzelne zum unmittelbaren Eigenverbrauch erzeugte oder käuflich an sich brachte. Dagegen sind Waren, die des kauf männischen Gewinnes halber geführt werden, zollpflichtig, auch wenn sie sonst Privilegierten gehörten. Innsbruck besaß nach dem Stadtrecht von 1239 Zollfreiheit an fast allen Zollstätten der Grafen von Andechs und des Bischofs von Brixen, in Klausen und Bozen Zollermäßigung. K. Heinrich schränkte die Zollbefreiung beinahe lOO Jahre später auf Nah rungsmittel

ein, doch galt sie an den drei Zollstätten der Brennerlinie, zu Bozen, Passeier und am Lueg. Eh. Rudolf IV. hat 1363, Oktober 16, Innsbruckern ewige Abgabenfreiheit an den tirolischen Zöllen für allen in ihre Stadt geführten und daselbst verzehrten Wein zugesichert. Hall genoß kraft seines Stadtrechtes von 1303 und des Privilegs Eh. Rudolfs vom 27. Okt. 1363 dieselben Vorrechte wie Innsbruck und überdies Zollfreiheit an allen herzoglich österreichischen Mauten an Inn und Donau bis Wien. Diese Privilegien

sind mit Einwilligung der beiden Städte gegen Ent schädigung*) schon 1372 rückgängig gemacht worden. Das oben S- 889* erwähnte Privileg H. Ottos von 1305 für Meran mit Abgabenfreiheit auch der Kaufmannsgüter, die Finstermünz, Jaufen und Ritten nicht überschreiten, an der Zollstätte zu Bozen, wurde von K. Heinrich 1331 auf die Zollstätten am Perchmann, an der Töll und noch andere erweitert, von H. Rudolf IV. 1363 aus das Gebiet, das im Norden durch die genannten Punkte, im Süden durch den Avisio und den Gampenpaß

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