Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 15 - 17. 1918 - 1920
Gemahlin bei besagter Freiheit, sowohl während der Ehe wie auch im Wittibstand zu lassen, sie weder selbst, noch durch andere zu bedrängen oder zu betrüben, ihr zu gestatten, nicht Moli in seinen Landen einen nächstgelegenen evangelischen Ort nach Belieben zu besuchen, sondern auch, in seinen Landen wo er residiert oder sonst, ihre Religion nebst Bedienten desselben Glaubens durch Beten, Lesen, Singen, Predigthören, Gebrauch der Sakramente u. s. w. zu üben. Es soll in Kempten, Augsburg oder an irgend
einem nahe gelegenen der evangelischen Religion zugetanem Ort ein Geistlicher oder Prediger bestellt werden, welcher vier Mal des Jahres, sonder lich zur Zeit der gewöhnlichen vier Märkte, zu ihr nach Innsbruck, oder wo sie sich befindet, sich „erhebe* und bei ihr und den vor besagten Bedienten den Gottesdienst mit Predigten, Reichung der Sakramente u. s. w. verrichte. Sigmund Franz verspricht seiner künftigen Gemahlin, ' daß sie vier ihrer Religion zugetane Bediente, benanntlich einen Sekretär