Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 15 - 17. 1918 - 1920
Stand dem Stadtgerichte Innsbruck auch die hohe Gerichtsbarkeit zu ? 241 :ganz kurzer Dauer gewesen zu sein, denn wir finden ihn noch in seinem Todesjahr in einer Weise genannt, die nur durch den Besitz des Stadtgerichtes zu erklären ist, und sein Nachfolger in dieser Eigen schaft, Heinrich der Schnellmann, läßt sich seit 1363 November 9 erst wieder vom Ende des Jahres 1370 an als Pfleger bezw, Richter nach weisen *). diesem in ihrem Amte bestätigt bezw. in dasselbe eingesetzt worden
privavit tarn in theloneis quam in preposituris, in civitate Insprucka quam aliis possessionibus olim perti- nentibus ad Castrum Tirolis' — ist wohl nicht daran zu zweifeln, daß P. durch H. Rudolfs energisches Einschreiten im September 1363 des Innsbrucker Stadt gerichts sowie der beiden vereinigten Propsteien verlustig ging. Tatsächlich finden wir in einer Urkunde Rudolfs für die Bürger von Innsbruck von 1363 November 9 (Or. Stadtarch, Innsbr., Huber, Gesch. d. Verein. Reg. 377 fälschlich zu November
16) Heinrich den Schnellmann als Pfleger genannt, an den sie bezüglich der Verrechnung von den ihnen überlassenen Propsteien zu Innsbruck und Steinach gewiesen werden. Doch dürfte nicht allzulange später ein Vergleich zwischen dem Herzog oder dessen Brüdern und Petermann zustande gekommen sein, der diesem den Besitz des Stadtgerichts wieder einräumte (vgl. u. a. auch die wichtige Urkunde H. Leopolds für P. von 1365 Februar 6, Huber, Vereini gung Eeg. 422). Denn Schnellmann wird in den folgenden Jahren
, solange P. am Leben ist, nie als Pfleger oder Richter zu Innsbruck erwähnt, sondern nur als Pfleger im Inntale (gleichbedeutend mit Pfleger zu Hall), z. B, 1363 Dezember 9, 1364 Mai 24, 1365 Mai 22 (Huber a. a. 0. Reg. 387 und 425, Arch.-Ber. a. T. 3, Reg. 427), oder direkt als „Pfleger zu Hall«, 1368 Januar 21 und August 21 (Reg. Boica 9, 192 und Qrig, in Kod. Dipaul. 973). Andererseits schließt das Steuer- befreiungsprivileg H. Leopolds für die Innsbrucker Bürger von 1369 «Juli 23 (Or. Stadtarch
. I.) mit dem Befehl an Peter von Schenna, Burggrafen zu Tirol, und alle anderen Pfleger und Amtleute, dieselben dabei bleiben zu lassen und um die genannt© Steuer keine Forderung an sie zu erheben, welcher Auftrag keineswegs in Petermanns Burggrafenwurde, sondern jedenfalls nur in seiner Eigenschaft als Inhaber dea Stadtgerichts begründet sein kann. Nach P.'s Tod allerdings kehrt Schnellmann für einige Jahre als Pfleger bezw. Richter wieder: 1370 November 27 sitzt Ulrich der Velser am Rechten zu Innsbruck