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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Page 407 of 512
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 511 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1917
Intern ID: 587526
als der Dienstbotenjahresbeitrag bestimmt. Die Äuittungen des allg. Krankenhauses über die ausgelaufenen Verpflegsgebühren sind aus den Namen des Dienstgebers auszufüllen und diesem durch die Krankenkasse gegen Bestätigung zn behändigen. Dienstboten-Prämien. Mit Erlaß der hohen k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 10. Mai 1893 Z. 11.482 wurde die von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Dienstbotenprämien, beste hend in Sparla ssabüchekn à 100 Kronen genehmigt

. Auf diese Preise haben iene, nicht schon m früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten Anspruch, welche 18 Jahre und darüber ununter brochen treu und redlich in Tirol oder in Vorarlberg im Haushalte einer und derselben Familie — die aber jetzt ihren ständigen Aufenthalt in Innsbruck oder dessen Vororten (Willen, Hötting, Pradl) ' haben mutz — gegen Kost, Lohn und Wohnung im Harste dienten und zur Zeit der Bewerbung noch wirklich im Dienste stehen. Als Dienstzeit bei einer und derselben Familie

im Dienste darf aber auch bei diesem Dienstwechsel nicht eingetreten sein. Die Gesuche um einen Preis sind von Fall zu Fall bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeug nissen der Dienstgeber belegt sein, in welchem die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichen Erklärung enthalten sein' mutz. datz der Dienstbote während der ganzen Zeit, und zwar ohne jede Unterbrechung

, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Wohnung im Hause hei ihnen, be ziehungsweise ihren Eltern und Schwiegereltern diente und noch im Dienste steht. Nach Einlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben und Nachwesiungen die ihr notwendig scheinenden Erhe bungen pflegen und dem Bittsteller, wenn auf diese Weise das Gesuch geprüft und festgestellt ist, daß er wirklich die vorgeschriebene Qualifikation zur Erlan gung eines Dienstbotenpreises besitzt

, ein solcher aus gefolgt und sein Name jeweilig in den in Inns bruck erscheinenden Zeitungen veröffentlicht. Sollten aber die eingeleiteten Erhebungen dartun. datz das Gesuch falsche Angaben und Nachweisungen enthält, so soll dem Bewerber ein für allemal auch für spätere Zeiten, jeder Anspruch auf einen Dienstbotenpreis verwirkt sein. Spartane der Stadt Innsbruck. Die General - Versammlung der Sparkasse der Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1902 beschlossen, solchen Dienstboten, welche 18 Jahre

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