, Versuchs- und Aufbewahrungsräume, Ausstellungsräume, Kirchenbeleuch tung, Illuminationen in Kirchen, Klo sterräume „ 1.20 c) Krankenzimmer in Spitälern „ 1.20 d) Nachtlichter in Spitälern „ 2.20 e) Wachstuben. Telegraphen- oder Tele phonräume, Diensträume mit Nachtbe trieb „ 2.50 IV. Hotels. Cafes und Wirt schaften. a) Hotels- oder Pensions-Wirtschasts- räume aller Art (Speisesäle und Re- ftaurationslokale, Lese-, Rauch- und Spielzimmer, Gänge, Treppen u. Klo- sets, Bade-, Putz- und Bodenräume
' „ ' b) Ein Teil der Räume nur zeitwerse in Benützung, sonst wie vor .. c) Wie bei a, jedoch nur bis 1 Uhr nachts •• 1.90 1.30 1 ,— 2 — —.60 2.35 2.20 2 .— V. Kasernen und Reitbahnen ,. 1.20 VI. Stallungen » VII. Bogenlampen. a) Für Schaufenster mit Brenndauer bis Geschäftsschluß, pro Kilowatt u. Jahr ' loU.— b) Für Jnnenbeleuchtung, Platzbeleuch tung. Cafe-Restaurants und Hotels pro Kilowatt und Jahr „33U.— c) Wie bei b, jedoch nur vom 1. April bis 1. Oktober in Betrieb, pro Kilo watt und Saison , . ,,180