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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Page 316 of 388
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 389 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1909
Intern ID: 587520
matorräume, ferner die Meß- und Kontraklapp arate (Elektrizitätszähler, Zeitschalter, Maximalschalter rc.) 'sind Eigentum des Werkes und übernimmt der Strom abnehmer hiefür folgende Haftung: Der Abnehmer ist zur Erstattung der Kosten ver pflichtet, welche durch das llnbrauchbarwerden oder durch Schadhaftwerden eines bei ihm untergebrachten Mgentumstückes des städtischen Elektrizitätswerkes ent- 'stehen, wenn der betreffende Schaden durch ein Ver- t ovv...-'fi--—.«—.» f''*« rtv» CYlV

» /->&£nrtAOY» rtKoT ^Ró, sich beim Abnehmer ereignet. lieber Größe und Gattung der in einer Installation 'eventuell einzubauenden Meß- und. Kcmtroll-Apparatü rc. steht dem städtischen Elektrizitätswerke die Ent- r CV-m. kav Moeros fttih fvrpfp on ytjujuptcu, idU/4. guyuuyt^w.w ^- u . und wenn erforderlich, über Verlangen des städtischen -Elektrizitätswerkes aus Kosten des Abnehmers mit ei nem verschließbaren Schutzkasten zu umgeben, welcher 'nur von den Angestellten des städtischen Elektrizitäts- - Werkes

systeme find im Z 9. jene für die Bezahlung der fall weise verbrauchten Elektrizitätsmenge nach dem Zähl«- - systeme im ß 10 enthalten. - Rabatte aus die in 8 9 angeführten Strom preise werden grundsätzlich nicht gewährt, dagegen ! behält sich der Verwaltungsrat des städtischen Egel- ! trizitäts-Werkes bezw. die Direktion vor, mit Groß- ! abnehmern für Licht und Kraft besondere Vereinba- ) rungen zu treffen. je An chemische Fabriken wird derzeit Kraft nur bis f zum Ausmaße von 50?. 8. abgegeben

über Hausinstallationrn H entspricht, so hat der Abnehmer die beanständetmZ Teile der Anlage auf seine Kosten über AufforderunM des städtischen Elektrizitätswerkes in ordnungsmäßigen^ Zustand setzen zu lassen. . ; i Sollte ein Pauschalabnehmer den vertragsmäßigen Strombezug überschreiten, so hat er unbeschadet der strafgerichtlichen Verantwortlichkeit dem Werke den nnchk^ weisvaren Mehrbezug, zum mindestens aber die bei der Kontrolle erhobene Üeberschreitung tarifmäßig für die Dauer von 6 Monaten nachzuzahlen

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1909)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders; 1909
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Page 585 of 607
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: 596 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch</br>g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.362/1909
Intern ID: 587513
■ u' Fleischb.e$chaù-G£bUhren. (Auszug aus der Vieh- und Fleisehbesehauordnung der Stadt Meran.): § o. Von auswärts eingebrachte geschlachtete Tiere und Fleisch, alle eingebrachten Eingeweide (Lungen, Lebern etc,), sowie Fleisch waren (rohes, eingesalzenes, eingepöckeltes Fleisch, Filz, und Speck) müssen direkt in dein städtischen Schlachthof geliefert und dort der Fleischbeschau und der entsprechenden Gebührenentrichtung unterzogen werden. Es ist strenge ver boten, dieselben, bevor

, an Sonntagen: Von 8—12 Uhr vormittags.) Auf das vo n Pri v a t e ; n zu i hre m eigenen Gebrauche eingeführte Fleisch, jedoch' nur bis zum Höchstgewicht von 5. Kilogramm finden die Vorschriften dieser Fleischbeschauordnung keine Anwendung. Unter Privaten sind hier solche Personen zu ver stehen,. welche aus dem Verkaufe und -der Zubereitung kein Gewerbe machen. ■■ § - 1 '■ . Bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren ist der kürzeste ABB zum städtischen Schlachthofe zu wählen und zwar: an die neue Strasse

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