1 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1904)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1904
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587515/587515_221_object_4948371.png
Page 221 of 290
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 289 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1904
Intern ID: 587515
binnen 8 Tagen nach , Erhalt des Vertrages im Wege der Direktion beim Verwaltungsrat des Elektrizitätswerkes schriftlich ein zureichen. Die Abnehmer sind nicht gehalten, ihren Bedarf an Glühlampen und Kohlenstiften.ausschließlich von, dem Elektrizitätswerk Innsbruck zu beziehen, sie dürfen, jedoch keine Glühlampen verwenden, welche einen grö ßeren Stromverbrauch als 3>/z Watt bei 100 Volt Spannung pro Kerze besitzen. Nur in besonderen Fäl len werden vom Elektrizitätswerk Innsbruck Glüh lampen

unter 100 Volt Spannung abgegeben und steht ' das Recht zur Hinausgabe solcher Lampen dem Elek trizitätswerk Innsbruck allein zu. Selbstverständlich steht dem Elektrizitätswerk Inns brucks betreffs dieses Stromverbrauches das Recht zu, eine entsprechende Kontrolle zu üben; anderseits /edoch' steht es dem Abonnenten frei, die nicht vom Elektrizi tätswerk bezogenen Lampen durch dasselbe noch vor der Benützung auf ihren Stromverbrauch prüfen zu lassen VII. Ein Pauschalvertrag wird nur auf die Dauer

vorzieht. Die jährliche Miete für die Elektrizitäts-Messer beträgt: , , bis zu 20 Glühlampen à 16 N.-K. . . K 16.— ' ' 40 „ „ 16 „ . . „ 24.— » 80 „ „ 16 „ . . „ 32.- „ „ 100 und mehr „16 „ . . „ 40.— Die Miete wird monatlich nach erfolgter Ingang setzung des Messers (auch wenn er nicht in Benützung ist) berechnet. Der angefangene Monat wirb für voll berechnet Beim Aushören des Strombezuges dürfen die Messer nur durch das städtische Elektrizitätswerk. Innsbruck wieder entfernt werden. Das Ablesen

1