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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Arts, Archeology
Year:
(1902/1905)
¬Der¬ Kunstfreund ; N.F., 18 - 21. 1902 - 1905
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Page 250 of 594
Author: Verein für Kirchenkunst und Kunstgewerbe in Tirol und Vorarlberg
Place: Innsbruck
Publisher: Verein für Kirchenkunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: Abschlussaufnahme von: 1902,1-12 ; 1903,1-12 ; 1904,1-12 ; 1905,1-12 In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift g.Vorarlberg;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift
Location mark: III Z 294/N.F.,18-21(1902-05)
Intern ID: 483812
blieb auch in Kraft,- als Angelika am ö. November 1807 nach längerem Kraukenlager aus diesem Leben schied. Die in London angelegten Kapitalien sowie ihre'Juwelen erbte ihre dort verheiratete Vase Vvnomi; den liebevollen Beistand ihres Vetters Johann Kaufmann belohnte sie mit einem besonderen Legate von Silber, Mobilien, Kupferstichen, Gemälden, Skizzen, Zeichnungen und dem Geräte ihres Studienzimmers. Nachdem noch die Dienerschaft, die Armen der Pfarrei, in der Angelika gestorben, sowie

auch die Armen ihrer Heimatsgemeinde Schwarzenberg dnrch Legate bedacht waren, hinterließ sie ihr übriges in Vorarlberg anliegendes Vermögen ihren dortigen Verwandten zu gleichen Teilen. Diese Verwandten, nämlich ihre Vettern und Basen, waren: 1. Franz Anton Kaufmann zn Wieß in der Pfarre Schwarzenberg; 2. Johann Anton Florino zn Morbenguo im Veltlin. 3. Maria Barbara Kaufmann, Ehefrau des Franziskus Nomelio in Morbengno. 4. Josef Konrad Kaufmann in Lnzern. 5. Johann Kaufmann in Rom. 6. Josef Anton Kaufmann

, kgl. Stiftungs-Administrator in Bregenz. 7. Franz- X. Kaufmann, Kupferschmied in Unterkaltberg. 8. Maria Margaretha Kaufmann, Ehefrau des Gebhard Aberer in Schwarzenberg. 9. Marianna Kaufmann, Ehefrau des Josef Anton Schneider in Schwarzenberg. 1V. Maria Theresia Kaufmann in Schwarzenberg. 11. Johann Kasimir Kaufmann in Reuthe (Pfarre Schwarzenberg). 12. Maria Agatha Kaufmann, Ehefran des Johann Schmid, Gemeindevorsteher in Egg. 13. Maria Sufauua Kaufmann, verheiratet mit Franz Anton Kleber

Vermögens-Abhandlung das gesamte Erbe nnter die vorgenannten 16 Erben gleichmäßig ausgeteilt, so daß jedes einzelne der Geschwisterkinder je 1636 fl- ö0!/z kr. als reinen Anteil erhielt. Die vom Gerichte vorgeschriebenen Taxen im Betrage von 274 fl.. 26 kr. (davon 234 fl. 55 kr. Vermögenstaxe, die übrigen 39 fl. 71 kr. Stempel- und Kanzlei - Gebären) hatten die Erben durch ihren Bevollmächtigten Johann Kasimir Kaufmann aus Eigenem entrichtet. , ... Gegen diese Taxbemefsung des Landgerichtes. Bezan erhob

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Category:
Arts, Archeology
Year:
(1902/1905)
¬Der¬ Kunstfreund ; N.F., 18 - 21. 1902 - 1905
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Page 251 of 594
Author: Verein für Kirchenkunst und Kunstgewerbe in Tirol und Vorarlberg
Place: Innsbruck
Publisher: Verein für Kirchenkunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: Abschlussaufnahme von: 1902,1-12 ; 1903,1-12 ; 1904,1-12 ; 1905,1-12 In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift g.Vorarlberg;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift
Location mark: III Z 294/N.F.,18-21(1902-05)
Intern ID: 483812
daß dieselbe in Rom starb; „dort sei auch ihre ganze Nerlassenschaft abgehandelt, betaxt und verteilt' worden. Laut Testamentes der Erblasserin sei auch nicht die Obrigkeit, sonder» er, der Beschwerdeführer, und seine Brüder Kasimir und Johann Kaufmann zur Verteilung des Erbes berufen. Deshalb sei er, Josef Anton Kaufmann, der unmaßgeblichen Meinung, es sei »sowohl die veranlaßt? gerichtliche Verteilung als die Beziehung der Taxen des könig lichen Landgerichtes Jnner-Bregenzerwald nirgend

, dem Bregeuzerwalde, angelegt gewesen. Johann Kasimir und Josef Anton Kaufmann, Verwandte der Erblassenn, wären als direkte Erben berufen gewesen, von einer Schenkung inter vivos sei gar keine Rede. Man hätte somit den obgeuannten beiden Erben die fragliche Hinterlassenschaft ohne behördliches Einschreiten nicht überlassen können. Da weiter diese Erbschaft der 26.1L3 fl. 29^ Kreuzer mit jener in Rom in gar keiner Ver bindung stehe, wie das die Erben selbst zugeben, so sei es eine dreiste Behauptung

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