Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Tirols ; 5. 1868/69
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Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
352 S.
Language:
Deutsch
Notations:
<br />Ladurner, Justinian: Ueber die Münze und das Münzwesen in Tirol vom 13. Jahrhundert bis zum Ableben K. Maximilians, 1519 : [Nachtrag] / Justinian Ladurner. - 1869<br />Ladurner, Justinian: ¬Die¬ Grafen von Flavon im Nonsberge / Justinian Ladurner. - 1869<br />Bestand: 1864 - 1869<br />Erscheinungsverlauf: 1.1864 - 5.1868/69 (1869)<br/>Index: Register zu den Zeitschriften Sammler für Geschichte und Statistik von Tirol, Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Tirols, Zeitschrift des Ferdinandeums<br />Forts.: Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs
Subject heading:
g.Tirol;s.Geschichte;f.Zeitschrift
Location mark:
II Z 229/5(1868-69)
Intern ID:
475132
— 108 lliiitnern der Höfe von der Curatie Rumo, Gemeinde Proveis. musste ihr Recht auf dies fürstliche Almosen abgekauft wer den. sie eedirten es nicht freiwillig dem Frühmessfonde. Es entspann sich ein Prozess und in einem Aktenstücke, das dahin zielt, wird noch manches Detail über das Almosen angegeben. Ich lasse das betreffende hier folgen: „Nr. 1. Schon vor dem Jahre 1650 findet sich der Per- uerhof in Proveis, herrührend von Simon, Sohn des verstor benen Johann Perger. welcher Hof
gegenwärtig in Folge, einer Uebereinkunft im Besitze der Maria , Tochter des verstorbenen Johann Mitterer von Proveis ist, belastet, jährlich am Tage der hl. Katharina an jeden Hof des Gebirges Proveis, bestehend aus 25 Höfen, ein Almosen von 2 Roggenbrodcn , jedes vier Pfund schwer, von 4 Pf. gekochtem Rindfleische, 1 Pfund Schweinfleisch, gleichfalls gesotten, mit der Suppe davon und zwar beiläufig drei Nass mit daraufgestreutem Pfeffer in einem hölzernen Geschirre zu geben ; ausserdem
von Trient in dieser Sache geschlichtet wurde, wo durch der vorgenannte Simon, Sohn des verstorbenen Johann Perger als Besitzer des vorbeschriebenen Hofes sarnmt allen seinen Nachfolgern verurteilt wurde, das besagte Almosen den Besitzern immer auszahlen zu müssen , und zwar jährlich am Tage der hl. Katharina, wie sich aus dem beiliegenden Urtlieil ergibt, welches nach Bedarf »iss auch vorgezeigt werden soll. Nr. 3, In der Folge haben die Besitzer dieses Hofes immer das besagte Almosen den Besitzern