bei diesem Bezirksamts nach zuweisen, widrigens der bezügliche Schein nach Verlauf dieser Fallfrist für nichtig und kraftlos erklärt, und so nach die Kaution erfolgt werden würde. Kusstein am 16. Jänner 1855. Der k. k. Bezirksvorsteher: Sulzenbacher. K50 S Edikt. Nr. 2228 Don dem k. k. Bezirksgerichte SchlanderS werden die gesetzlichen Erben der am 23. Dezember I85Z verstor benen Maria Obkircher, Ehegattin des Joh. Wackernell, Kleingütler zu Goldrain, aufgefordert binnen Einem Jahre, von dem untenangefetzten Tage
. K. K. Bezirksgericht SchlanderS an» 2V. August >354. Aigner, Bezirksrichter. 2 Edikt. N^ 4040 Von dein k. k. Bezirksgerichte SchlanderS werden die gesetzlichen Erben des am 4. Februar 1312 zu Morter dies Gerichts gestorbenen Anton Ruepp, gewesenen Bauersmann daselbst. Namens Johann Nepomuk, Jo- ef, Anna, Barbara und Anton Nuepp, Abkömmlinge des erblasserschen Bruders Johann Nuepp aus der Ehe mit Doretbea Enklin zu Günzburg in Baiern gebürtig, anmit aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem untenangesetzten Tage
. Der k. k. Rath und Bezirksrichter: Ennenio fer. 2 Erbe»worlad »mgs -Edikt. Nr.22l4 Vom k. k. Bezirksgerichte Zell am Ziller werden die gesetzlichen Erben der am 3. März d. Js. in der un tern Au dahier verstorbenen Elisabeth Schund aufge fordert, binnen einem Jahre von dem unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksge richte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetzli chen Erbrechtes ihre Erbserkläruug anzubringen, widri gens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt
haben, verhandelt, und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich niemand erbserklärt hätte» die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbsansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht ZeU am Ziller am 7. September 1854. Berger,' Bezirksrichter. 3 VorladungS-Edikt. Nr. 4092 Vom k. k. Bezirksgerichte Bregenzenvald wird Kaspar
Bilgeri, als Erbeseines am 14. Oktober v. Js. ver storbenen Vaters Josef Bilgeri zu HittiSau und seiner am 5. Jänner d. Js. alldort verstorbenen Schwester Elisabeth Bilgeri aufgefordert, binnen einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet , sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden und sein Erbserklären anzubringen , widrigenfalls die vaterliche und schwester« liche Verlassenschaft mit denen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet werden würde. K. K. Bezirksgericht