, als das vom Ausschuß entworfene. Im Be richte heißt es auch, daß ich als den Ausgangspunkt und als letztes Ziel aller agrarischen Maßnahmen die Verhinderung jeder weiteren Verschuldung bezeichnet habe. Schon durch diese Worte gibt der Herr Bericht erstatter zu, daß es sich bei meinen Anträgen, speciell beim ersten, nicht etwa um einen Zusatz handelt, son dern um ein Princip und um ein Ziel, welches beim ganzen Entwurf von vorneherein ins Auge ge faßt wurde. Ich habe auch meinen ganzen Entwurf in seinem Detail
!' Und ein rußiger Kohlenbrenner hält daS gänzlich ausgeschlossen, weil „Majeschtät' un möglich mit einer so verschabten Ledernen 'rumlaufen könne. Auck fehle die Hauptsache: der Büchsenspanner mit dem grünen Federbusch! Ohne Büchsenspanner gibt es keinen Kaiser! König Albert, lebhast wie immer, hat solche Ver wunderung und Zweifel durch öfteres Umsehen wahrgenommen und amusirt sich köstlich darüber. Wie I Gesichtspunkte für die Agrarreform. 1. Ziel der Agrarreform. Es handelt sich uns darum — und hierin stimmen
alle überein — einen Zustand zu beseitigen, der einfach unhaltbar geworden ist, der sich zu einer Gefahr für die staatliche und gesellschaftliche Ordnung und für die öffentliche Wohlfahrt herausgebildet hat, ich meine die Nothlage der Landwirthschaft, speciell des Bauern standes, der durch eine immense Schuldennoth zu Boden gedrückt kwird. — Bei der Angabe der Mittel nun, wie diese Nothlage zu beseitigen ist, habe ich mir ein bestimmtes Ziel von vorneherein festgestellt und die einzelnen Mittel so gruppirt
, daß sie als eben soviele Wege zu diesem Ziele hin erscheinen. Das Ziel ist in meiner ersten Resolution an die hohe Regierung ausgedrückt; denn eS ist ja zunächst nicht Sache des hohen Landtages, dieses Ziel zu verwirklichen, es steht bei der hohen Regierung, durch gesetzliche Maßnahmen und weit reichende administrative Verfügungen diesem Ziele entgegen zu arbeiten. Die Resolution lautet: „Die ko!?e Regierung wird aufgefordert, ehestens agrarrechtliche Maßnahmen zu treffen, um a) zunächst die weitere
Hypothekarverschul dung von Grund und Boden zu verhindern und d) die anzustrebende Unverschuldbarkeit des selben seinerzeit zu verwirklichen.' Ich betone hier nochmals: Dies ist das Ziel, und zwar daS letzte Ziel, welches die Agrarreform in Aussicht zu nehmen, dem sie zuzustreben hat, aller dings nicht im Wege des Umsturzes, nicht im Wege des sofortigen Bruches mit den bestehenden Zuständen. Dieses Ziel müssen wir, vorausgesetzt, daß eS berech tigt ist, von vornherein in Aussicht nehmen