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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 301 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Bei den Gen traisteile 11 griff man ebenfalls auf die theresianischen Einrichtungen zurück. Indem man die vereinigte Hofstelle auf hob, wurde die Finanzverwaltung wie die Leitung der Handelsangelegen heiten von der Hofkanzlei wieder losgelöst und dafür die Hofkammer hergestellt, mit welcher aber die Bancodeputation vereinigt blieb. Die Hofkammer erhielt auch ihren früheren Einfluss auf das Berg- und Münz wesen in Ungarn wie auf die siebenbürgischen Bergwerke und Kammer einkünfte

vom Appellationsgericlit in Wien getrennt und in Freiburg ein eigenes Appellationsgericht geschaffen, das mit der dortigen Regierung und Kammer vereinigt ward. Ebenso erhielt Tirol und Vorarlberg ein eigenes Appellationsgericht in Innsbruck. Auch die Landrechte für Kärnten, Krain und Görz wurden wieder hergestellt, aber mit den dortigen Landesliauptmannsc-haften vereinigt. Dagegen wurde beim mährisch- schlesischen Appellationsgerichte die Stelle des Präsidenten von der des Gouverneurs getrennt. Wie in Ungarn

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