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Title A - Z
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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1934
¬Die¬ Fischerei des Klosters Sonnenburg und das Riedlgut am Pragser Wildsee
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Page 6 of 13
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: S. 98 - 107
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;15,3; In Fraktur;
Subject heading: c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht<br>c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht;g.Pragser Wildsee
Location mark: III 268.220
Intern ID: 495442
alle Baurechte des Seelehens abzukaufen. Es hatte wahrscheinlich, wie wir aus Akten späterer Zeit erschließen können, die Absicht, nicht mehr in aller Form jemanden mit dem Gut zu belehnen, sondern es einzelnen mit dem Rechte leichter und rascher Kündigung auf eine bestimmte Zahl von Jahren, nicht auf Lebenszeit, zu verpachten. So hatte das Kloster den wichtigen Hof fester in der Hand. Uber diesenAnkauf unterrichten fünfUrkunden. Heinrich Ruedel hatte 7 Kinder, Barbara, Margarete, Heinrich, Leonhart

, Matthias, Peter und Thomas. Zuerst verkaufte am 25. November 1466 Konrad Schweizer aus Mauerbach (geschrieben: Chunradt Sweytzer von Mawrnpach), „den man nennt Metzgker', im Namen seiner Frau Margarete, der Tochter des Heinrich Ruedel, und ihrer Schwester Barbara alle ihre Rechte am See lehen um 48 Pfund Berner Meraner Münze an das Kloster. Damit war es nicht abgetan. Matthias Ruedel hatte gegen diesen Verkauf heftigen Einspruch erhoben, der Sonnenburger Richter Jörg Aychorner hatte ihn sogar

, ob mit Recht oder Unrecht, wissen wir nicht, ins Gefängnis setzen lassen. Run mußte Matthias bei seiner Enthaftung mit Urkunde vom 6. April 1467 dem Kloster Urfehde schwören und auf alle seine Rechte auf das Seelehen für immer verzichten; nach einer Urkunde vom folgenden Tag erhielt er allerdings dafür 24 Pfund Berner ausgezahlt. Am 15. Juni 1470 erhielt noch Leonhart für den Verzicht auf feine Rechte auf das Seelehen 24 Pfund Berner. Matthias empfing nochmals am 8. Februar 1474 für feine Brüder Peter

und Sonnenburg (vgl. oben Anm. 5), 5. 80 und 81, aus der Sonnenburgischen Erenzbeschreibung vom 3. Juli 1410 ; Vgl. auch die Deduction der Rechte von Sonnenburg gegenüber Bressanone von 1610, sol. 34 ff., 7. Beschwerde, in Fasz. VII, Pos. 4. Thomas, auch im Namen seines bereits ver storbenen Bruders Heinrich, 7 Mark 2 Pfund Berner; damit hatten sämtliche Kinder des Heinrich Ruedel für das Seelehen ein Ablöse geld erhalten 9 ). Das Kloster hatte es sich also etwas kosten lassen, den schönen Hof

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1934
¬Die¬ Fischerei des Klosters Sonnenburg und das Riedlgut am Pragser Wildsee
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Page 4 of 13
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: S. 98 - 107
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;15,3; In Fraktur;
Subject heading: c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht<br>c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht;g.Pragser Wildsee
Location mark: III 268.220
Intern ID: 495442
von den Landesfürsten noch einmal bestätigt worden. Aus der Rienz erhielt das Stift Äschen, Koppen und Forellen. Im Hofgericht Sonnen burg war auch ein kleiner Fischteich angelegt, in dem Schleien und kleinere Karpfen an gefetzt waren. Als das Kloster im Jahre 1785 aufgehoben wurde, behielt die Regierung vorderhand alle seine Fischbehälter H. 2) Vgl. Josef Egger, Geschichte Tirols, 2. Bd., Innsbruck 1876, S. 8/9; Vincenz Gasser, Das Benedictinerinnenstift Sonnenburg im Pustertale, Studien und Mitteilungen

ver liehenen Fischlehen ober S. Vigilio, das den Zins von 5 Pfund Bernern trägt ^). Zu Ende des 17. Jahrhunderts wohnte ein Brixner Jäger auf einem Abteier Schweighofe, der dort in genau geregelten Grenzen und in genau bestimmtem Umfang jagen durste. Das Brixner Hochstift und das Sonnenburger Kloster wahrten ihre in diesen Bergtälern eng angrenzenden und zum Teil in Streulage liegen den Nutzungsrechte auf das genaueste, es konnte nicht ausbleiben, daß ein Teil sich öfters in seinen Rechten

rung ad acta gelegt. Diese grundsätzliche Er örterung war für das Verständnis des Folgenden notwendig sie wird auch in den Streitigkeiten um das Riedlgut manches erklären. Es war nun von vornherein für den lieben Frieden gefährlich, daß ein brixnerischer Be amter auf einem Sonnenburgischen Schwaig- hofe auf Enneberger Gebiet saß. Wirklich erhob nun auch das Kloster die Klage, daß der Jäger Hans Jobst aus Befehl des Brix- nerischen Hauptmannes von Pieve di Livinal- longo im Ennebergifchen wider

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1934
¬Die¬ Fischerei des Klosters Sonnenburg und das Riedlgut am Pragser Wildsee
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Page 11 of 13
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: S. 98 - 107
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;15,3; In Fraktur;
Subject heading: c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht<br>c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster;s.Fischereirecht;g.Pragser Wildsee
Location mark: III 268.220
Intern ID: 495442
und auf dem das Hochstift wohl zur Gänze das Fischerei recht hatte. Das Kloster zahlte dafür der Brixner Verwaltung die Hälfte des Wertes dieser Setzlinge in Geld, z. B. im Jahre 1676 für 28 Pfund Setzlinge 2 G. 48 Kr. als die Hälfte ihres Wertes Der Brixner Fisch- und Jägermeister Wil helm von Teitenhosen schlug auch im Jahre 1685 vor, durch Abgrabungen den Wasser- Spiegel des Pragfer Wildsees zum Vorteil der Fischerei zu senken. Sonnenburg wandte dagegen die hohen Kosten, über 200 G., die technischen Schwierigkeiten

von 1 Star Gerste an den Meßner von St. Veit. Der Käufer mußte auch für Sonnenburg die Fischerei und Jagd am Pragfer Wildfee übernehmen und Fische und Wildbret an das Kloster abliefern wie früher die Pächter. Im Kauf waren also die Fischerei- und Iagdrechte nicht mitent halten. Die Alpe Grünwald blieb im Besitze des Klosters. Der neue Käufer mußte auch als 18) Vgl. Fasz. IX, Pos. 3, das Schreiben der brixnerischen Eüterverwaltung an das Kloster vom 24. Juni 1630, ferner das Gutachten

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