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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1910)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 8. 1910
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Page 283 of 290
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 150 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/8(1910)
Intern ID: 483355
76 Bozener Adreßkatender. chemeindewahkordnung Mr die Stadt Mozen. tz 1. Wahtverechtiguug (aktives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind: 1. die Ehrenbürger; 2. unter den Gemeinde-Angehörigenjene männlichen Per- Ionen, welche i« eine der folgenden Kategorien ge- hören: a) diejenigen, welche von ihrem in der Gemeinde gelegenen Hause oder Grundstücke eine direkte Steuer von wenigstens 10 a , von ihrem im Gemeiudebezirk betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer (ohne Zuschlag) von wenigstens

des Militärcharakters ausgetreten sind, ferner dienende sowohl als pensionierte Militär- Parteien ohne Offizierstitel, dann dienende und Pen-- firmierte Militärbeamte, insoferne diese Personen in den Stand eines Truppenkörpers nicht gehören; dj Seelsorger,welche die pfarrlicheJurisdiktioninBozen selbständig ausüben, sowie auch die mit Ordinariats- dekret auf einem ständigen Hilfspriestervosten in der Gemeinde definitiv angestellten Geistlichen; e) die Doktoren aller Fakultäten; die angestellten ordent

des Diebstahls, der Veruntreuung, der Teilnehmung an denselben oder des Betruges das Strafverfahren eingeleitet oder über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden ist, während der Dauer dieser Verhält»iste; c diejenigen, welche an der ihnen in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuer oder an den hierauf umgelegten Zuschlägen in dem der Wahl vorangegangenen Jahre oder ungeachtet erfolgter persönlicher Emmahnung im laufenden Jahre mit einem Rückstände aushaften. §4. Wàhlvà-tt(p-àesWahlrecht). Wahlbar

oder von der ° ° — k — <'-='■<- <■ - Gemeinde unterhaltenen Lehranstalten in Bozen; — Z. die Gemeindegen ossen^) männlichen Geschlechtes: a) welche eine direk-e Steuer von der Art und in dem Ausmaße, wie oben unter Punkt 2, lit. a, be stimm ist, seit einem Jahre in Bozen entrichten und damit in keinem Rückstände hasten; b) welche die oben unter Punkt 2, Iii. d, bezeichneten Erfordernisse nachweisen. 2. Körperschaften, Vereine und Gesellschaften, die ihren Sitz im Gemeindebezirk haben, sind wähl- berechtigt, wenn sie die nach § 1, Punkt

2, lit. § 3 von der Ausübung des aktiven Wahlrechtes aus- geschlossen sind; b) säumige Schuldner der Gemeinde, gegen welche die gerichtliche Exekution eingeleitet worden ist; zu jene Personen, welche über die von ihnen übernommene Vermögensverwaltung der Gemeinde oder einer Gemeinde-Anstalt oder ein ihnen von der Gemeinde besonders anvertrauten Geschäft mit der zu legenden Rechnung seit mehr als einem Jchre nach der festgesetzten Frist und ungeachtet erfolgt-r Erinnerung noch im Rückstände

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