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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 468 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
einer Beschwerde b« Stadt Trient über das gegen die bisherige Gewohnheit von einer Ladung Getreide in der Höhe von 1 Pfd. B. verlangte Niederlagsgeld auf ein mehrere Jahrhunderte alte- ls. Niederlagsprivileg und erläuterte dasselbe so, daß es auch einen Feil- bietungszwang enthielt, also ein eigentliches Stapelrecht darstellte. Das Privileg ist nicht erhalten, und es bleibt dahingestellt, seit wie lange Bozen ein Stapelrecht fur Getreide tatsächlich ausgeübt hat. Bgl. Stolz, Neue Beiträge, 164s. Huter, Quellen

der Bozner Märkte in hellem Lichts. 8 18 — 92g — Pfingstmarkt in ihre Stadt zu ziehen. Schon 1517 beschwerten sich öie Meraner bei den Boznern, daß die Kausleute, statt zum Psingst- markt nach Meran zu kommen, ihre Waren in Bozen niederlegten. 1532 wandten sie sich mit ihren Klagen über den Rückgang des Handels an den gerade hier weilenden Kaiser Karl V. und erlangten ein Mandat des- selben vom 8. März d. I. an den Landrichter von Gries und Bozen, in welchem er auf den ihm gewordenen Bericht Bezug nimmt

, daß die Kaufleute aus deutschen und welschen Landen, die auf die Meraner Jahrmärkte fahren wollen, alle ihre Waren zu Bozen niederlegen und daselbst verkaufen, so daß sie nicht mehr nach Meran kommen, was den kaiserlichen Zöllen und der Stadt Meran zu großem Nachteil gereiche. Wie schon früher dem Landeshauptmann a. d. E. so gebot er nun dem genannten Landrichter, in Bozen öffentlich ausrufen zu lassen, daß die Kaufleute, die die Jahrmärkte von Meran besuchen wollen, ihre Waren, mit Ausnahme von Kupfer

, *) Stampfer a. a. O., 68. 1542 richtete die Stadt Meran eine Beschwerde- schrisl au den Landtag, worin sie über den Versall ihrer Märkte klagt; es be- ständen hier zwar zwei Jahrmärkte, allein die fremden Kausleute bringen ihre Waren nach Bozen und verkaufen dort das ganze Jahr hindurch (a. a. O., 77). In einer Eingabe der Meraner von 1573 an den Landeshauptmann a. d. E. heißt es, daß der Bozner Corporischristi-M>arkt, der dem Meraner Psiugstmarkt entsprach, nimmer im Gebrauch sei. Jener Bozner Markt

konzentrierte sich mehr und mehr in. Bozen. Die Bozner Märkte ent- wickelten sich im IS. Jahrh. zu einem Brennpunkt des Handelsverkehres zwischen Deutschland und Italien. Das Niederlags- und Umschlagsrecht hatte sich in Bozen zum Stapelrecht mit Feilbietungszwang für durch- gesührte Waren gesteigert, Wd, wie'sich vermuten läßt, rein t atsächlick ohne allgemeines lt. Stai'etrechrsvrivileg. **) 15. Mai 1476 erhielt Bozen ffön'Herzog NegmunI, ein Niederlagsrecht mit Feilbietungszwang für Ol, das in deuksch

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 286 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 562 - §18. : Zur G e s ch i ch t e e i n z e l n e r T ä l e r, Gerichte, Städte, Märkte und'Dörfer. Ruf, Chronik von Achcnthal, Innsbruck 1365. Weber, Die Stadt Bozen und ihre Umgebung, Bozen 1343. S i m e o n e x, Die Stadt Bozen, Bozen 1890. Stràganz, Die Ein- fetzung des Bozener Stadtrates durch Friedrich III. 1442, in:- Der Sammler (Beilage der Neuen Tiroler Stimmen), 1906, N. 4. — Fu ch s, Brixen, Tausend Jahre Geschichte, in: Österr.-Ungar, Revue - 29. W a l ch e g g é r, Brixen 1901

. — A l t o n, Beiträge zur- Ortsftmd'e' und Geschichte von Enneberg und Buchenstein, in: Zeitschrift des deutschen und österr. Alpenb. XXI. —V111 u r, Enneberg in Geschichte und Sage, Lana 1912. Bespr. von S'ch aß in: FMGTV. IX, 299 f. — Kar- n e r, Die Stadt Glurns, Brixen 1994. — v. Wörndle, Markt Gossensäß in Wort und Bild, Gofsenfaß 1998- — S t r a' g a n z, Halt in Tirol. I. Band. Bis zum Tode K. Maximilians I., Innsbruck 1903. Bespr. von Hammer in: ZFTV. III. F., S. 373 f. — Zoll er, Geschichte

und Denkwürdigkeiten der Stadt Innsbruck und der um- liegenden Gegend von den ältesten Zeiten bis zur Erlöschung der österr.- tirolischen Linie mit Erzh. Sigmund Franz, 2 Bde., Innsbruck 1916, 25. U n t er kirch er, Chronik von Innsbruck, Innsbruck 1897. ! H eu- b erg er, Die Errichtung der Stadtapotheke und der Stelle eines Stadt- arztes-in- Innsbruck, in: FMGTV. -X. — v. Boltelini, -Das älteste Jnnsbrucker Stadtrecht, in: Festschrift des akademischen Historiker- klubs, Innsbruck 1913. — S. die oben (S. 535

) angeführte Stndt- rechtsgeschichte von Kitzbühel von Kogler. — Prem, Kufstein und seine Umgebungen. Festschrift zur Feier der vor - 500 Jahren erfolgten Erhebung des Ortes Kufstein zur Stadt, Kusstein, auch Wien 1893: Im 1. geschichtlichen Teile finden sich M. M a y r, Die Freiheiten der Stadt Kusstein- ferner Hei gel, Uber Namen und Wappen der Stadt Kufstein. — M a y r. A d l w a n g, Zur- Stadterhebung Kufsteins, in: ZFTV. III. F., 42. H. — S. auch die oben (S. 536) angeführte Stadt» rechtsgefihichte

. — Sucht, Das Pitztal, in: Zeitschrift des Deutschen- und Österr. Alpenvereines XXXI. — Fischnaler, Sterzing am Eisak, 9. Aufl., Innsbruck -1913. Sander, Beiträge zur Rechts- und Kultur- geschichte des vorarlbergischen Gerichtes Tannberg, Innsbruck 1892 (ge* hört seit 1453 zu Tirol). — Kübler, Das Tannheimer Tal in: ZDOAV. .XXIX. — A tz. Chronik von Tèrlan, Bozen.1902:. -r- 90? o= ^ l> d e r - L u s e n.b e r g, Markt St. Ulrich im Grödentale. Innsbruck 1908. Bespr. von Z ö s m a i r in: ZFTV- III

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Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1894
Enquête zur Berathung eines Lokaleisenbahn-Programms für Tirol abgehalten zu Bozen am 23. April 1894 = Inchiesta per lo studio d'un programma di ferrovie locali in Tirolo tenuta in Bolzano il 23 aprile 1894
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Page 19 of 45
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 41 S.
Language: Deutsch; Italienisch
Notations: Text dt. u. ital.- In Fraktur.- Xerokopie
Subject heading: g.Tirol;s.Eisenbahnnetz;s.Eisenbahnbau;f.Kongress;g.Bozen <1894>
Location mark: D II 113.639 ; II 113.639
Intern ID: 148458
zu müssen. _ Aus diesem Grunde empfiehlt er auch von dieser Seite die Genehmigung der beiden Linien. Präsident K osler (Bozen) macht im Hinblicke aus das Project der Stadt Trient, von Lavis durch das Avista- und Flcimsthal eine Bahn zu bauen, daraus auftncrksam, dass auch die Stadt Bozen sich mit dem Gedanken trage, bezüglich einer Bahnverbindung mit dem Fleimsthale Studien zu machen, doch bestehe die Absicht, dieselbe nicht durch das Avisiothal, sondern auf der jetzt be stehenden Straße von Neumarkt

oder Auer aus zu führen. Auch Bozen habe für das Flcims thal ein großes Interesse, weil zwischen diesem Thale und der Stadt ein reger Handelsverkehr bestehe. Das Holz werde aus demselben ohnedies nach Neumarkt und Auer geliefert, und. würde dann auf der projectirten Bahn transportirt werden. Redner bittet die Versammlung, sie möge den Antrag, es wolle auch diese Linie m Betracht gezogen werden, unterstützen. .11 Presidente Lo fler, vertendo sul progetto della città di Trento di costruire una ferrovia

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 381 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 754 — § 18 ber drei Gerichtsbezirke Gries, Wangergasse und dem Gericht des Stiftes TrieÄ'(bem'SkäNgericht), und zwar drei Mitglieder aus jedem der. drei Gerichte, durch die Bürger selbst gewählt werden dürfe und, wenn diese keine Wahl vornehmen, sich selbst ergänzen solle. Wichtige Sachen sollen mit Rat der drei Richter behandelt werden- Legt der Rat eine Pön auf, so soll zwei Drittel davon der Stadt und ein Drittel dem Gerichte. des Gebüßten zufallen.*) Die Dauer des Rates ist keine lange

gewesen, denn am 13. Dezember 139? bewilligte Bischof Georg I., daß die Bozener sürderhin mit den Berichten zu Gries und in der Wangergasse zur Be-- sorgung gemeinsamer Angelegenheiten jenen gemeinsamen Rat wieder ein- sichten dürsten, den sie srüher gehabt, qber wege n des Sterben? und der j Brande „nicht, .mehr erneuert haben. **) öttig~Frülinch IV. erteilte am *7. April 1442 der Stadt das Recht, jährlich statt eines Rates von neun einen solchen von zwölf Männern zu wählen, drei vom Adel und neun , aus den zwei Gerichten

von Gries und des Gotteshauses von Striettt. ***) i Km.Bürgermeister. von Bozen begegnet in einer Urkunde vom 25. Jänner 1462 trat Bischos Georg II. das Stadtgericht Bozen dem ' Herzog Sigmund aus dessen Lebensdauer ab, 1531 tat dies Bischof Bernhard endgültig, worauf es mit dem Landgericht vereinigt wurde; dasselbe geschah mit dem Gericht in der Wangergasse. in Bischof Albuin verlegte um 9M seinen Sitz endgültig von Säben nach dem 901 von König Kudwig.IV. dem Bistum geschenkten Meierhos Prichsua

nach Brixen übersiedelt, das Diplom K. Otto II. vom 15. Oktober 987 nennt Richpert Prihsinensis ecclesiae episcopus (Dipl. II, 21 n. 14). *f) Von runcata, das Gereut. '*t) Rietschel, Markt und Stadt, 106; das Burggrafeuamt und die hohe Gerichtsbarkeit in den deutschen Bischofstädten, 76 s.; Fajkmajer, Studien zur Verwaltungsgeschichte des Hochstistes Brizen (Sonderabdruck aus FMGTB. VI) 36 s. ***f) Schwind und Dopsch, Urkunden

, N. 8, S. 14. ■V »«-et*«--' m '•/ ' . ■(. -U /, Cr-- 1 , tu? '3 « 18 E/H ■ ' Hofes und die Lage an der Brennerstraße förderten das Aufblühen der Stadt. Brixen und Umgebung bildete schon im 12. Jahrh. einen selb ständigen, vom Bischof allein_..abbä naiaen Geri cktssvrenaÄ-. ans welchem noch vor 1253 das StaÄaerickt Brip e n. h ervorgegangen ist.*) Seit 1277 waren die'TkädtnMer absetzbare Beamte und wurden meist dem Bürger- stände entnommen. Nach der Rechtsaufzeichnung von 1379 hatten die Um- läge der Steuer die hiezu erwählten Bürger im Beisein des Richters

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 11 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
durch H. Friedrich III. von 1311 (vgl. darüber Winter in: Archiv LXIH, 275). Bon der Bewidmung Neustadt's mit Wiener Recht wird in. der Verfassung«- gefchichte SteiermarkS die Rede sein, da diese Stadt damals meist als zu Steiermark gehörig betrachtet wurde. Zu den ältesten niederösterreichischen Stadtrechten, die zwar gleichfalls mit dem wiener Rechte verwandt, aber nicht durch einfache Übertragung desselben entstanden sind, gehören die K. OtakarS von 1270 und K. Rudolfs von 1276 für Tulln in lateinischer

Sprache (Winter, Beiträge 22 und 25), das K. Rudolfs von 1277 fur Laa (in deutscher Übersetzung ebenda 29) und des H. AlbrechtS I. von 1238 für Klosterneuburg in deutscher Sprache(Gengler, Deutsche Stadt- rechte 223); erwähnenswert find endlich die lateinischen Satzungen da . passauer Bischöfe Konrad von 1159 und Otto von e. 1260 für St. Pöl- ten (Archiv X, 91 und Winter, Beiträge 17) sowie das deutsche Stadt- recht Bischof Albrecht II. von 1338 für dieselbe Stadt, welches größten- theilS

. Urkunden und Briefe, die Städte Krems und Stein betreffend (1277—1493) in: Rauch, Script. §•2. — 13 — r. A.ni, 263. Becker, Regeften zur Geschichte von.Eggenburg (1277bis 1822) in: Blätter f. Lk. NÖ., N. F. XVII, 130. Zeibig. Urkundenbuch der Stadt Klosterneuburg (1298—1565) in: Archiv vn, 309. Schalk, Urkunden und Regesten znr Geschichte von Webling (1307—1715) in: Blätter f. Lk. NÖ., N. F XXJ3I. XXIV. und XXV. Band. Chmel, Urkunden der Stadt Dbbs von 1310—1640 in: Der österreichische

Ge- schichtSforscher I, 12. Winter, Stockerauer Privilegien (1319—1628) in Blätter f. Lk. NÖ.. N F. XVII, 122. Winter, Privilegien von Waidhofen o. d. Thaja (1337—1638) ebenda XXVI, 153. Chmel, Ur kunden der Stadt Windhosen a. d. Dbbs (1355—1704) in: Der österr. Geschf. I, 2. Winter, Kroneuburger Bogtei-, Ungeld-, Maut- und Zoll- fachen des 15. Jahrhunderts in: Blätter f. Lk. NÖ., N. F. XV, 405. Mauttariffe zu Hainburg in: Ranch, Scripti, r. A. I, 206. Schalk, K. Maximilians I. Entscheidung des Streites

zwischen Korneuburg und Stockerau bez. des Getreide- und Salzhandels von 1497 in: Blätter XVUr, 174. Mayer, Urkunden über Verpfändung von St. Pölten und Mautern an K. Matthias Corvinus (1481—1491) in: Archiv VI, 416. v. Gada, Auszüge aus dem Archiv von St. Pölten (1487—1650) in: Nb. I, 251. ........ Erwähnung verdienen ferner die Stadtbücher, welche Einträge der verschiedensten Art ausweisen: Handvesten (abschriftliche), Ratssatzungen, Akte der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit. 1320 erhielt die Stadt

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 105 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 200 — §. n. Der Fürsorge des Rates, welche Eigentum und persönliche Sicherheit garantirte, schloß sich an der Schutz der wirtschaftlichen Interessen, des Erwerbslebens der Mrger. Die auf die Urproduktion bezügliche' Verwaltungsthätigkeit bezweckte vor allem Schutz und Förderung des Weinbaues, des wichtigsten Produktionszweiges vieler Städte und Märkte, besonders aber der Stadt Wien. Die landesf. und Rotsordnungen betrafen die Festsetzung der Arbeitslöhne für die Weingartenarbeiter, den Schutz

, die dem Rate der Stadt Wien Gehorsam geloben mußten, zustand; als niederes Aufsichtspersonal über die Weingärten werden hier die Hüter, als höheres die Überreiter erwähnt. Gar viele Ratsordnungen befaßten sich mit der Regelung der Wein- einfuhr und des Weiuausschankes. In Wien war es im allgemeinen ver- boten, Most oder Wein, der jenseits der Donau, Piesting, Leitha, Fischa und jenseits des Wiener Waldes gewachsen war, in die Stadt oder Bor- städte einzuführen. Nur die Wiener Bürger durften

. Die Weinmeifterzeche wurde *) Tomaschek, Rechic und Freiheiten der Stadt Wien I, N. XL VII. Die Verordnung bezieht sich ans ganz Österreich, ist aber für Wien besonders ausgefertigt. **) A. a. O. I, N. LXVII. ***) Auf das ganze Land bezügliche landesf. Verbote der Anlegung neuer Weingärten wurden seit dem 15. Jahrh. öfters erlassen, „damit der Mein nicht zu billig und das Getreide zu theuer werde'. Weiß, Geschichte Wiens I, 429. f) Tomaschek II, N. CVII, CXV, CXYJT. ff) Weinleseordnuug des Rates und der Genannten

schon in den ältesten Stadtrechts- Privilegien streng verbotenfff), und dies Verbot später immer wieder er- neuert*f), jedoch mancherlei Ausnahmen hievon gestattet. So erlaubte schon das Stadtrecht H. Albrccht II. von 1340 jedem ehrbaren Manne, in seinem Hause einen Vorrath von vier Eimern fremden Weines zu halten, den er aber nicht verkaufen, sondern nur verschenken oder vertrinken durfte. So- dann gestatteten die Herzoge Albrecht III. und Leopold III. 1370 der Stadt Wien die Errichtung

einer Taverne zum Ausschank fremder Weine, die aber daselbst nicht getrunken, sondern nur verkauft werden durften.**f) Ferner dursten jene Wiener Bürger, welche Weingärten in Ungarn besaßen, ihren von dorther stammenden Wein nach einer Verordnung K. Friedrichs III. in Wien einführen, aber nur zwischen Michaelis und Martiui.***f) Die Beaufsichtigung nnd Beschreibung der in die Stadt eingeführten Weine war *) Weiß a. a. O. I, 430. **) Tomaschek II, N. CXXVIII. L ***) Tomaschek I, N. XIII, XXII; Lichnowsky

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 549 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
der Zollstätten bedienten sich die Landesherren seit Beginn des 14. Jahrh. des Straßenzwanges (s. oben S. 914 f.). Einer Ver- ordnung des Markgrafen Ludwig für das Gebiet von Bozen vom 13. Sept. 1342 zufolge sollten zollpflichtige Waren nur auf bestimmten Straßen, die der Zollüberwachung unterliegen, befördert werden. Der Übertreter verliert seine Waren samt den Zug- oder Saumtieren an den Inhaber der Zollstätte und hat eine Strafe von 50 Pfd. B. an den Landesherrn bzw. seinen Amtmann oder Richter zu bezahlen

verpfänden. 1306 pachteten drei Brüder de Rubeis den Zoll zu Bozen auf 5 Jahre, in der Folgezeit und im ganzen 14. Jahrh. erscheinen Verwandte der de Rubeis, so die Brüder Guido, Gino (Schinen) und Borsch,*) die Söhne des Wanninen des Bombarvi- schen von Florenz, und noch viele andere Florentiner als Inhaber von Zollstätten. Ein Jude Isaak von Lienz war mit einigen Gesellschaftern 1308—1310 Zollpächter am Lueg an der Toll, 1311 wurden ihm diese Zölle verpfändet, auch einen Teil des Innsbruck« Zolles

brachte Isaak an sich. Später kommen nur mehr vereinzelt Juden als Inhaber tirolischer Zölle vor. Dasselbe gilt von oberdeutschen Handelsleuten. Bon Gemeinden war Riva seit 1270 im Lehensbesitze der bischöflichen Maut daselbst, der Stadt Hall wurden von Herzog Johann 1339 die großen Zölle zu Inns- brück und Hall gegen Jahreszins in Pacht gegeben und 1341 verfügt, daß das jährliche Bestandgeld, 300 M. B. samt 150 M. B., die die Stadt *) Derselbe wurde als Finanzmann vom Landesherrn vielfach verwendet

7
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 107 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
und kürzesten Wege über Zeiring in Obersteiermark zu verfrachten. Den Weg über Zeiring einzuschlagen war ein Borrecht der Kaufleute ans den landesf. Städten des Landes ob der Enns sowie derer von Fps und Weidhofen a. d. I. (einer Stadt des Bischofs von Rising).***) Nur aus Gefälligkeit gegen die Könige von Böhmen und die Markgrafen von Mähren haben die österreichischen Herzoge die Bürger aller oder einzelner Städte jener Herrscher vom Niederlags- und Straßenzwang zeitweilig befreit. Erst nachdem

die Habsburger Herren von Trieft geworden waren (1382), und das Emporkommen dieser Stadt von ihnen gefördert wurde, lag ihnen selbst daran, daß der Handel nach Trieft mehrere Wege einschlage, weshalb 1389 von H. Albrecht III. die Benützung der Straße über den Semmering, Marburg und Laibach nach Trieft und Venedig gestattet wurde, in Zu Ansang des 16. Jahrh. wollten die süddeutschen (oberländischen) Kaufleute und Handelsgesellschaften, an deren Spitze die Augsburger Kauf- Herren standen, das strenge

Niederlagsrecht, inwiefern es den Handel zwischen Gast und Gast verbot, nicht mehr anerkennen und setzten sich viel- fach über dasselbe hinwegff), waren sie sich doch ihrer Unentbehrlichst bewußt, da sie zahlreiche feinere Handelsartikel einführten, die nicht im Lande erzeugt wurden. Der Rat der Stadt Wien beschwerte sich darüber *) Quellen z. G. d. St, Wien II, N. 1307. **) Ausfuhrartikel ans Österreich nach Venedig waren: Bergwerksprodukte, Garn, Leinwand, Zwillich, Tuch, Wachs, Häute, Salz, Federn, Fett

u. a. Da« gegen holten die österreichischen Kaufleute aus Venedig Spezerei«!, Südfrüchte, Zucker, wälscheu Wein, Öl, Glas, Summt- und Seidenstoffe, mit Gold und Silber durchwirkte und gestickte Stoffe, seine Tuche, Gold- und Silbergeschmeide u. a. ***) Der Handel nach Venedig galt als ein Vorrecht der landesf. Städte, Städte anderer Herren bedurften zum Betrieb des Handels nach Venedig eines besonder» landess. Privilegs. t) Weiß, Geschichte der Stadt Wien I, 418f. zu Schon 1417 hatte der Rat von Wien bei H. Albrecht

die ,,geschworenen Unter- käufel' waren, unter deren Vermittlung Handelsgeschäfte der fremden Kauf- leute in Wien abgeschlossen werden mußten; dieselben hatten alle Ver- letzungen des Niederlagsrechtes durch fremde Kaufleute dem Hansgrafen anzuzeigen.^) Aber nicht blos gegen die Fremden, auch gegen die wirtschaftlich schwächeren Bürger derselben Stadt richtete sich die ausschließende Tendenz. Wie die Handschneider oder Laubenherren in Wien, Krems, Jps it. a. Städten sich durch herzogliche Privilegien das Monopol

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 220 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
sie mit dieser Rückfracht gleich- falls nach Trieft fahren und dieselbe hier verkaufen. Während noch Herzog Friedrich IV. von Österreich 1439 den Triestinern verboten hatte, den Krämern gegenüber das neuerfundene Straßenzwangs- und Nieder- lagsrecht geltend zu machen, ermächtigte Kaiser Friedrich III. bei Ver- Pachtung der Maut zu Moeco**) an die Kommune Trieft 1461 letztere zur Verlegung jener Maut nach Trieft, um den Warenzug nach dieser Stadt zu erzwingen.***) Da die Mahnungen des Dogen von Venedig, die Neuerungen

wandten. Im Austrage desselben führte Niklas Lueger, Pfleger von Wippach, mit 1000 Mann zu Ende dieses Jahres, die Exilierten nach Trieft zurück, verbannte die neugewählten giudici del commune und viele ihre Parteigänger nach Duino und ließ sich von einer statutenwidrigen Volksversammlung zur Herstellung der Ordnung die Gewalt einräumen, die Ämter nach seinem Gutdünken zu besetzen.-^) Der Kaiser ernannte Lueger hierauf zuni Hauptmann von Trieft (Februar 1468) unì, gab der Stadt eine neue Verfassung

, im C. d.i., II. und III. t h de Franceschi, 256i., Benussi, 159f. , tf) A. T. III, 130 f. §. 16. — 431 — Beamten desselben erweitert, die des großen Rates jedoch bedeutend ein- geschränkt wurden. Am 15. August griff deshalb das Volk unter Führung des Nobile Autonio Bonomo zu den Waffen, jagte Lueger sowie dessen Leute aus der Stadt hinaus und knüpfte fünfzehn verhaßte Amtspersonen an den Galgen; die alte Verfassung wurde wieder hergestellt. Die revo- lutiouäre Herrschaft dauerte eils Monate. Ende Juli

1469 nahm Lueger die Stadt mit Heeresmacht ein, ließ dieselbe plündern, die Führer der Aufständischen hinrichten, ihre Guter und die aller Jener, die vorgeladen nicht erschienen waren, konfiszieren- Im Mai 1470 kam Kaiser Friedrich selbst nach Trieft, verurteilte Antonio Bonomo zur Hinrichtung uud dreißig Flüchtlinge zum bando (Ausweisung), ließ ein neues Kastell aus der Höhe von San Giusto errichten und legte eine ständige Besatzung hinein; dort residierte seitdem der kaiserliche Hauptmanns) Seit

1478 lenkte Kaiser Friedrich wieder in die Bahnen einer Restaurationspolitik ein, indem er den aufgehobenen großen Rat von Trieft mit beschränkten Befugnissen wiederherstellte, auch das Straßenzwangs- und Niederlagsrecht dieser Stadt erneuerte. Er erließ nämlich an den damaligen Hauptmann von Trieft den Befehl, sorgfältig darauf zu achten, daß das Getreide aus Kram nicht über Neunhaus (Castelnuovo) nach Pinguente oder über Cosina nach Muggia, sondern nur nach Trieft gebracht und hier die Mautgebühr

9
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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 212 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
und Rat der Stadt Laibach. *) Im übrigen unterstanden sie als laudess. Kammer-- knechte dem Verwalter des landesf. Kammergutes, dem Viztum in Krain, an welchen sie auch die ordentlichen und außerordentlichen direkten Steuern abzusühren hatten. Auch in Krain nützten die Landesfllrsten das Juden- regal in der Weise aus, daß sie adeligen Herren statt des Dieustgeldes für vertragsmäßig geleisteten Kriegsdienst Tbtbriese erteilten, krast welcher sie die von jenen bei Juden gemachten Schulden kassierten

; F. r. A. 11/36, 207; Chmel, Mori. Haljsb. Iß, 900, 936. Manche geistliche Stifte waren von allen Abgaben und Steuern befreit. Vgl. UK., II, 44, 52, 84, 90, 153. 162, 192, 212, 236; MMVK. SDÌ, 65 N. 61; XIV, 58 N. 68 und 69. Steuern von landesf. Urbarleuten, besonders Edlingern, Jind erwähnt in: MHVK. XIX, 16; MMVK. II, 109; III, 48; VIII, 47, 56. Über Jahressteuern landesf. Städte Dill.: MMVK. H, 39; III, 49 und v. Luschin, Ein Protokoll der Stadt Stein in Krain aus den Jahren 1502,03 in: MMVK. XVIII

, 216, 218, 222, 225). ■ri) Klun, Dipl. Labac. N. 1,2,6,8,44; Argo III, 72; Vrhovec, Zgodo- -rina iNovega mesta 309. H. Leopold III. ermächtigte 1385 die laibacher Bürger, Allen, die in ihrem Burgfrieden Häuser bewohnen, aber mit der Stadt weder dienen noch steuern, die Nutzung von Holz und Weide in der Stadtgemein (d. i. der gemeinen Mark) und die Ausübung von Gewerben zu verbieten (Klun, a. a. O. N. 15). — Vgl. die Amortisationsordnung des Stadtrichters und Rates von Mottling von 1444, berzufolgc

bestimmten Lebensmittel und sonstigen Bedürf- nisse. Bon den ls. Mauten, die mitunter den betreffenden Stadtgemeinden gegen Entrichtung einer Pachtsumme in Bestand gegeben wurden***), zu unterscheiden sind die mit Erlaubnis des Landessürsten errichteten städtischen Mauten, deren Erträgnis vor allem zur Erhaltung der Stadt- mauern und Brücken bestiinmt war.^) Seit Anfang des 16. Jahrh. erscheinen bei einigen Mautstätten (z. B. Laibach, Krainburg, Radmauns- dors) noch sog. Ausschläge

, die sich von den alten Binnenzöllen kaum Wesentlich unterschieden haben dürsten und nur auf Erhebung eines doppelten Mautgeldes hmauslicjrn.ff) Die laibacher Bürger zahlten nur die Hälfte des daselbst erhobenen Ausschlages.f1'f-) Des sog. gleitgelt (Geleitgeld) ist bereits S. 374 Erwähnung getan worden. Der Ver- ordnung Kaiser Maximilians I. von 1516 znsolge sollte dasselbe von den Todesfall ein Erbe an Gotteshäuser oder Bruderschaften vergeben durste, widrigen- falls das vergabte Erbe zu Notdurft der Stadt angelegt

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 178 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
III., ebenso die bischöflich Bamvergische Stadt Wolfsberg und der demselben Herrn gehörige Markt Feldkirchen***), während die Blutgerichtsbarkeit über Villach dem Bischof von Bamberg bereits durch den Schiedsspruch H. Albrecht's von Österreich und Sieirc von 1334 bestätigt worden war.f) Mit den jährlichen drei echten Dingen des Landgerichtes war die Rügung der Kriminalfälle und der Strafgelder verknüpft; alle Gerichts- insassen hatten hierbei zu erscheinen und eidlich auszusagen

geistlicher und weltlicher Herren, welche, da sie zu einer Burg gehörten und mit Sonderfrieden ausgestattet waren, in Kärnten ebenso wie in Steiermark und Österreich als purchfried, purkfridsgeziirk, bezeichnet werden. Diese Burgfriedens- gerichtsbarkeit konnte sich auch auf Grundbesitz erstrecken, der nicht im' Eigentum des Burgsriedensherrn stand.*) Als Burgfried wird ferner der Gerichtsbezirk der Stadt oder des Marktes bezeichnet. Nicht wesentlich verschieden, nur auf die Dorfmark beschränkt

Bistümer in Kärnten Erwähnung zu tun. In der Wiener „Vergleichnng' K. Ferdinand's I. mit dem Erzbischof Matthäus von Salzburg von 1535***) bewilligte K. Ferdinand, daß die erzbischöflichen ordentlichen Stadt-, Land- und anderen Gerichte in den niederösterreichischen Landen in erster Instanz, die erzbischöflichen Hanptlenief), Vitzdombe und Hofmeister in Österreich, Steier und Kärnten in zweiter Instanz kompetent blieben, behielt aber sich und seinen Erben, bezw. seiner Regierung, die Appellation

in dritter Instanz vor; inwiefern jedoch die Gerichte der erzbischöflichen Hanpt- leute usw. in erster Instanz (für die eximierten Stände) kompetent waren, sollte die Appellation in zweiter nnd letzter Instanz an den Landesfürsten, bezw. seine Negierung gedingt werden. Bann und Acht halber sollte es mit des Erzbischof's Stadt-, Land- nnd Malefizgerichten in den nieder- österreichischen Landen gehalten werden nach jedes Landes Gebrauch nnd wie andere Landlente, die solche Gerichte haben, zu tun schuldig

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 181 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
und Dopsch, Urkunde N. 201- Statt Furtretter soll es hier wohl heißen Fnrtiiter. it) Mayr, Der Generallandtag zu Ausburg a. a. O. 90. ttt) Vgl. oben S. 204. Quellen zur Geschichte der Stadt Wien II, I, 586 (unter: Venedig). H. Albrecht III. gestattete zwar 1380 auch die Straße über den Karst für den Venedig-Handel zu benutzen, aber keineswegs allen Kauslenten, sondern nur denen Wiens'sowie derjenigen Städte und Märkte, durch welche diese Straße ging; auch war daran die Bedingung geknüpft

) Die Nachrichten über Hanbtverkerzechen oder Zünfte in Kärnten reichen bis in die erste Hälfte des 13. Jahrh. zurück. Erzbischos Eber- hard II. von Salzburg bestätigte die Bruderschaft der Lederer (Gerber) und Schuster zu Friesach, welche deren Vorfahren zur Ehre Jesu Christi gestiftet hatten, uud verlieh ihr den Zunftzwang, d. i. das Recht, nicht bloß Friesacher, sondern auch Fremde, welche dieses Handwerk in der Stadt oder ihren Vorstädten ausüben wollten, zum Eintritt in ihre Bruderschaft zu zwingen

. Als Einkaufsgebühr sollte der Fremde dem von der Zeche gewählten Meister ein halbes Pfund Pfennige, dem Vizedom 40, dem Stadtrichter 24 und dem Mautner 12 Pfennige entrichten. Ein Friesacher hatte nur die Hälfte dieser Zahlungen zu leisten, ü) Der Bestand von Handwerkerzechen in anderen größeren Städten Kärntens (Villachiii), S. Veit) ist erst für das 14., bezw. 15. Jahrh. bezeugt. K. Friedrich III. verließ Verordnungen für die Lebensmittel- gewerbe der Stadt S. Veit. 1435 bestimmte er, daß die Fleischerzeche

, welcher wahrscheinlich macht, daß dieser Zunftbrief ins Jahr 1235 gehört. ttt) Hermann, Handbuch 1,44* Ghon, Geschichte der Stadt Willach, 116f. 57. Werunsky, Österr. Reichs- und Rcchtsgcschichte. 23

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Books
Year:
1894
Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
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Page 57 of 231
Author: Zangerl, Anton jr. / von Anton Zangerl junior
Place: Bruneck
Publisher: Mahl
Language: Deutsch
Notations: Beil. zum ""Pusterthaler Boten"" 1893-1894"
Subject heading: g.Bruneck;"z.Geschichte
Location mark: I 322.697
Intern ID: 580695
mahl der Philippine Welser. Dann folgen die Klöster von Bozen 1600, Brixen 1602 (in dieser Stadt gab es sehr große Schwierigkeiten von Seite des Domkapitels, das keine neuen Ordensleute dulden wollte), Me- ran 1616, Neumarkt 1617, Bruneck 1626, Srerzing 1629, Eppan 1633, Schlünders 1633, Lana 1648, Jmst 1679, Klausen 1694, Kitz- bühel 1702. In Bruneck wurden die Vorbereitungen zur Gründung eines Kapu zinerklosters bereits im Herbste 1625 getroffen: Dies beweist uns fol gender Bericht

im Rathsprotokolle dieser Stadt vom 24. November 1625 : „Ist Auf bevelch des Herrn Verwalters, durch den Burgermaister, Mathe sen Puellsn Jnbeisein Ermelts Herrn Verwalters' (Christoff Carl Waid mann) „unnd des Herrn Statrichters' (Hans Gasser) „Auch Georgen Knpferdegen Andreen Dorns, Cristoffen Söllens, Andreen Wennzls, Am- brosy Ganßlspergers, Cassian Saumillners, Mathesen Wierers Saillers, unnd Mathesen Wierers wierts zum Stern Rath gehalten. — Unnd Nachdem Anheut Annders wenig nichts, Als dißs Ainem Ersamen

des heutigen Kapuzinerklosters, sondern war ein weitläu figer Gebäudecomplex am Platze, wo jetzt Herr Färbermeister Schweig- hoser Behausung, Wiese, Futterhaus und Werkstätte hat; errichtet von spekulativen Augsburger Kaufleuten, rentierten sich die Messingwerke nicht und mußten bald aufgelassen werden; die Stadt erwarb später die leeren' Gebäude und weil man mit ihnen nichts anderes anzufangen wußte, so wurden sie vorläufig als Armenunterkunst benützt, nach und nach aber bis auf wenige Reste abgetragen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 564 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
von jeder Feuerstatt 1 fl. zahlen sollten.f) Im April 1499, als ein Rachezug der Graubündnerff) tur einen Einsall der Tiroler in das Bündnerland befürchtet wurde, enwotm^die Bürgermeister und Räte von Meran und Bozen ohne Wissen mnd Erlaubnis der Regierung die Städte und Gerichte von Trient bis Rauders zu einem Landtag nach Meran, welcher Ausgebote an Prälaten und Adel erließ, daß jeder feine Anzahl Knechte, noch um ein Drittel erhöht, nach Glures sende. In dem hierauf folgenden unheilvollen Kriege'kämpften

Trient verpflichtete sich zu 200 Mann, zu deren Aufbringung anch der Trienter Klerus mit einer Steuer von 4 fl. pro Monat und Knecht herangezogen wurde.*f) Der Landtag zu Sterzing im Oktober desselben Jahres bewilligte 5000 Mann, wobei das Plus von 1000 Mann auf obige Quoten zu gleichen Teilen geschlagen wurde. Eine neue Ver- teilung der 5000 Knechte fand auf dem Landtage zu Bozen im Januar 1508 statt. Hier versprachen die Stände zum Römerzuge ■ 1000 Mann drei Monate lang zu besolden, für den Fall

4000 Knechten. Zuni Kontingent der 5000 Mann sollten die oberen Stände 1600 Mann, die Städte nnd Ge- richte 2400 Mann, Pustertal und die drei Unterinntaler Herrschaften Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel je 500 Mann stellen. Auf einem aber- maligen Landtage zu Bozen im Mai desselben Jahres wurden den neu- erworbenen Gebieten von den 500 Knechten je 150 abgenommen. Mit den Geistlichen und Adeligen dieser Gebiete) die sich bisher zu keiner Beitragsleistung herbeigelassen

hatten, sollte durch das Regiment*) ver- handelt werden. Der Landtag zu Bozen im Januar 1509 nahm den drei genannten Herrschaften von 'den'500 Knechten sogar 200 ab. Die Hoch stifte Brixen und Trient ließen sich erst nach längeren Unterhandlungen dazu herbei, sich dauernd zur Stellung eines bestimmten Kontingentes zu verpflichten, wogegen Maximilian als Kaiser und Landesfürst von Tirol für sich und seine Nachkommen die Verpflichtung übernahm, die beiden Stifte für die Zukunft von allen Reichsanlagen zu entheben bzw

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Books
Year:
1894
Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
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Page 36 of 231
Author: Zangerl, Anton jr. / von Anton Zangerl junior
Place: Bruneck
Publisher: Mahl
Language: Deutsch
Notations: Beil. zum ""Pusterthaler Boten"" 1893-1894"
Subject heading: g.Bruneck;"z.Geschichte
Location mark: I 322.697
Intern ID: 580695
W ««, gleichviel wo es solche fand. Im Rathsprotokolle vom 6. Juli 1622 steht: „Erstens ist für Am Notturfft Angesehen, Nachdem zubesorgen, Es mechten Auf heuriges Jar die fr »cht Auf dem veld nit wol sicher sein, Das man zu veldsaltnern nnnd Wächter neben dem Oescher bestall unnd In Pflicht Nemb. ' Wie immer in trüben Zeiten, so scheint übrigens auch damals vieles fremde Gesindel sich in der Nähe der Stadt herumgetrieben zu haben, da man schon am 22. Juni 1622 ernstlich befehlen mußte

, mit der Bestel lung von Nachtwachen unaufhörlich fortzuschreiten. Jedoch hat das Gesin del leider nicht allein aus fremdem Gelichter sich rekrutiert, sondern war in einem etwas besseren Gewände auch in der Stadt zu finden in der Person einiger Geldzusammenkratzer und Kornwucherer, deren von Geiz und Geldzählen ausgemergelte Finger, als der Braten in Sicht war, sich gierig krümmten wie die Klanen eines Geiers, der auf seine Beute ans den Lüsten herabstürzt. Leider kennt mau die Namen dieser Ehrenmän ner heute

nicht mehr, sie wären sonst Werth, jetzt, nach 270 Jahren, noch fest genagelt zu werden. Mögen aber vielleicht mich diese einzelnen Brüte von damals ausgestorben sein, die Gattung hat sich in der Welt ausgebreitet, so schnell wie die Flöhe in schmutziger Wäsche. Die Sache war folgende: Obwohl diese Individuen, die die Stadt Bruneck nnverdientermassen durch ihre Zugehörigkeit schändeten, sehen mußten, daß man in der Stadt jedes Körnchen Weizen oder Roggen auf das allernothwendigste brauche und ob wohl

sie, wie wir gesehen haben, einen sehr erheblichen Preis in loco selbst für ihre Vorräthe erhielten, so hatten sie doch nicht so viel Gemein sinn, ihre Ware in der Stadt selbst zìi verwendeil, sondern weil sie in den landesfnrstlichen Gebieten, allwo die Hnngersuoth wo möglich noch ärger wüthete als unter den Brixnerischen Uuterthane::, für das Star ei nige Kreuzer mehr erhielten und auch hofften, durch derlei Manöver in Bruneck die gleichen Preise zu erzielen wie im Innthal, wo z. B. der Weizen per Star

15
Books
Category:
History
Year:
1894
Dr. Philipp von Wörndle zu Adelsfried und Weierburg, Tiroler Schützenmajor und Landsturmhauptmann : ein Lebensbild aus der Kriegsgeschichte Tirols
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Page 92 of 209
Author: Wörndle, Heinrich ¬von¬ / zumeist nach urkundlichen Quellen bearb. von Heinrich von Wörndle
Place: Brixen
Publisher: Verl. des Kath.-polit. Preßvereins
Physical description: 205 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: p.Wörndle, Philipp ¬von¬
Location mark: II 64.538
Intern ID: 401551
hatten. Am Morgen des 13. April ertönten in der Stadt die Sturm glocken, die Tiroler zu den Waffen rufend; auf der Brennerstraße zog der Feind heran, nichts ahnend von den Borgängen, die sich am Inn abgespielt hatten. General Bisson sandte den baierischen Lieutenant Margreiter als Stafette an den Stadt-Commandanten voraus, aber der junge Officier gelangte uicht weit, denn an der durch vorgeschobene Wagen verrammelten Triumphpforte warf ihn eine Stutzenkugel aus- dem Sattel. Dev Verwundete ward in das nahe Haus

Wörndles. in der Neustadt gebracht und dort aufs beste verpflegt. Noch war man mit dessen Verband beschäftigt, als Wörndles ältester 16jähriger Sohn Alois mit der Nachricht ins Zimmer stürmte, dass der Feind- von den Wiltener Feldern längs des Flusses in die Stadt zu dringen beabsichtige; der heißblütige Junge erbat sich zugleich des Vaters Majorsuniform, die ihm, weil der Verwundete die ganze Aufmerk- samkeit in Anspruch nahm, ahnungslos gewährt wurde. Indessen wusste sich derselbe, mit der Uniform

ausstaffiert, ein Pferd zu ver schaffen, eilte so zur Lnnbrücke und führte die Stürmer vom anderen Ufer gegen den Ziegelstadel vor, wodurch die beabsichtigte Ueber- rumpelung der Stadt vereitelt wurde; dort bewogen die Schützen den muthigen Jungen mit Lob und Anerkennung für seine Klugheit zur Umkehr. ') Mittags erfolgte dann die merkwürdige Capitulation von Witten, wobei mehr als 4000 Mann regulärer Truppen vor den Tirolern die Waffen Deckten. Bisson musste sich der Uebermacht fügen und theilte das Los

des Stadt-Commandanten General Kinkel ' als Gefangener der Bauern.^) Zwei Tage später zogen die Oesterreicher in das befreite Innsbruck ein, auch hier wie überall mit dem gleichen Jubel ') Wörndles „Selbstbiographie'. Diesen Aufzeichnungen zufolge betheiligte sich der junge Alois Wörndle auch an dem Transporte der Gefangenen nach Unterinntha'l und verdient somit gleich den: Sohne Speckbachors und so manchen anderen jugendlichen Kämpfern, deren mehrere z. B. Flir in seinen „Bildern ans den KriegsZeiten

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Books
Category:
Economy
Year:
1894
Bozen
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Page 8 of 21
Author: Silberschmidt, Wilhelm / Willy Silberschmidt
Place: Leipzig
Publisher: Duncker
Physical description: S. 100 - 115
Language: Deutsch
Notations: Aus: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts. - In Fraktur. - Xerokopie
Subject heading: g.Bozen;s.Handel;z.Geschichte
Location mark: II 214.670
Intern ID: 355425
Privilegien von Bozen, wobei besonders auch auf die nichtkatho lischen Deutschen Rücksicht zu nehmen sei. Endlich beschwerte man sich über die Höhe des Briefportos und der Zölle, besonders in Rovereit, und über die „Zuelandung' mit dem Floße zu Neu- markt wegen des Niederlaggeldes; die Schlußbitte ging auf mög lichste Freiheit. Es war schon ein erklecklicher Wunschzettel, von welchem für uns das Bemerkenswerteste ist, daß die Bitte um die Marktjudikatur zuerst von der welschen Seite ertönte

, „von denen sie Andeutung thun', noch nicht eingekommen sind, und bemerkte bezüglich der Wahl von „eonLàs', ihre und des Landes hauptmanns Ansicht gehe dahin, daß zunächst zu prüfen sei, ob die Klagen gegen das Landgericht zu Gries und Bozen berechtigt seien oder nicht; wenn das Landrichteramt gehörig besetzt Würde, so würden viele Klagen vermieden; die Kaufleute hätten es bereits im Brauch, vorfallende Sachen auf Etìliche aus ihrer Mitte zu kompromittieren. Ob eine inàieà, wie an anderen Orten üblich

, zu ergreifen, sei der weiteren Beratung zu überlassen. In zwischen ergingen Verfügungen der Kammer an den Postmeister wegen der kleineren Beschwerden. Nunmehr übergaben auch die Deutschen dem Landeshauptmann an der Etsch und I)r. Horatio Carrara ihre Beschwerden, welche an den Hof eingesendet wurden. Dieselben decken sich vollständig mit denen der Welschen; nur be züglich der Streitsachen genügt es ihnen, wenn den früher gegebenen landesfürstlichen Verordnungen nachgelebt und durch Stadt- und Landgericht

, jedoch unter Zuziehung von Kausleuten, gehandelt und damit dem kaufmännischen Stylo nachgelebt würde; bezüglich der Zollerhebung bei der Einfuhr beschweren sie sich überhaupt, daß die Welschen ihre Waren nicht mehr in Bozen, fondern an den Ur- 2) Wie vorher. Geschäfte von Hof, 1626, 29. Okt. und ID. Nov., S. 226/7 Von der Fürst!. Durch!., 1626, S. 862. Mijsiv an Hof S. 177. Wie vorher. Embieten und Befehl, 1626, 2. Dez.

17
Books
Year:
1894
Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
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Page 83 of 231
Author: Zangerl, Anton jr. / von Anton Zangerl junior
Place: Bruneck
Publisher: Mahl
Language: Deutsch
Notations: Beil. zum ""Pusterthaler Boten"" 1893-1894"
Subject heading: g.Bruneck;"z.Geschichte
Location mark: I 322.697
Intern ID: 580695
Pusterthaler Bote Nr. SS (1SSS)' ' ^ im Rathsbuche die sonst unvermeidlichen Klagerörterungen nicht auftreten, so ist das ein sicheres Zeichen, daß der ehrsame Stadtrath zufrieden gestellt worden sein muß. Der Unfriede mit dem Adel in der Stadt hatte sich mittlerweile er weitert zu beständigen Reibungen mit den benachbarten Gerichten, auf de- neu lauter Adelige saßen, die es sich selbstverständlich nicht haben nehmen lassen, der Stadt Bruneck in ihrem Verkehr mit der Außenwelt die mög lichsteil

Hindernisse in Form von allerlei kleinlicher Plackerei in den Weg zu legen. Als die Stadt sich das nicht gutwillig gefallen ließ, wurde von den natürlich unschuldigen Landrichtern sofort in Brixen Klage gegen die Brunccker geführt, nm letztere im Interesse des widerspenstigen Adels bei den fürstlichen Statthaltern nnd Rathen zu verschwärzen. Ans Bri xen kam dann der Befehl nach Bruneck an den Stadtrath, derselbe möge sich verantworten. Daraufhin lesen wir dann im Rathsprotokolle vom 1. Februar 1630

; denn es drohte nun ein Feind, dem zu begeg nen es nothwendig war, daß Schloß und Hütte, Stadt und Land, Bür ger und Bauer und Herr einmüthig zusammenwirken. Dieser Feind war die in Oberitalièn bereits wüthende Pest. Schon im Herbste 1629 hatte sie dortselbst ihren Einzug gehalten, aber mit dem Jahre 1630 sich erst neuerdings und viel weiter ausgebreitet. Man beeilte sich daher sowohl seitens der erzherzoglich-österreichischen als der bischöflich-brixnerischen Re gierung, gegen Fassa, Buchenstein und Tilliach

20
Books
Year:
1894
Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
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Page 102 of 231
Author: Zangerl, Anton jr. / von Anton Zangerl junior
Place: Bruneck
Publisher: Mahl
Language: Deutsch
Notations: Beil. zum ""Pusterthaler Boten"" 1893-1894"
Subject heading: g.Bruneck;"z.Geschichte
Location mark: I 322.697
Intern ID: 580695
D4 . verlangt würbe; selbe wäre zu erlegen gewesen beim landesfürstlichen Pfleger und Richter zu Rodeneck. Der Bischof befiehlt nun, die Stadt Bruneck solle vorläufig auf dieses Zuschreiben des Pflegers und Richters von Rodeneck nicht antworten, sondern abwarten, was die anderen umlie genden Gerichte und Herrschaften erklären werden. Wie diese Erklärung gelautet hat, ist aus unserem Archive nicht zu finden, wohl aber eine Stelle im Rathsprotokolle vom 17. November 1635, welche lautet

von seiner städtischen Obrigkeit vor fremden (landesfürstlichen) Steuertreibern ängstlich geschützt wurde, indem dieselbe die auf die ganze Stadt entfallende Steuer, ohne daß dies hätte sein müssen, vorläufig selbst bezahlte und erst nachträglich von ihren Bür gern eintrieb. Auch die bischöflichen Steuern wurden von den Viertlmei- stern, d. i. den städtischen Steuercommissären, eingehoben. Das war eine nicht unbeträchtliche Milderung, da die Stadt ihren Kindern mehr kredi tierte und länger zuwartete als der Fremde

. Ueberdies entspricht dieses Verfahren ganz der Gewohnheit der bischöflichen Obrigkeit, die, wenn sie in eine landesfürstliche Steuer oder eine Reichshilfe willigte, nie sich ei nen Fremden auf den Hals Hetzen und bei ihren Uuterthanen direkt Steuer treiben ließ, sondern immer sich das Zu« eo!I«zotmM d. i. Recht des Ein tretens vorbehielt. Eine weitere Verlegenheit für die Stadt bildete das noch immer al lenthalben im Lande herumlagernde und lungernde Kriegsvolk, und das um so mehr, als Mitte August

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