au» der Abhängigkeit vom Zwischenhandel zu be freien, hat in Handelskreisen lebhafte Beunruhigung hervorgerufen, da die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen ist, daß auch in Drutlchrirol wie in Jtalienischtirol der Fall sei, daß ein Netz bäuer licher Konsumvereine über da» Land ausgebreitet werden soll, da» zur Vernichtung de« legitimen und notwendigen Zwischenhandel» führen würde, ohne der bäuerlichen Bevölkerung namhafte Vorteile bieten zu können. Da» Lozner Handelrgremium wandt« sich an die Kammer
seien, sich Hilfsarbeiter zu hatten, die Tischler», Maler-, Tape zierer- und ähnliche Arbeiten für da« Hotel verrichten, schloß sich der Handelsausschuß dem vom Dewerbe- ausschusse gefaßten Beschluß an. Darnach steht die Kammer auf dem Standpunkte, daß der Hotelier nach § 37 der Gew.-Ord., der nur auf Produktion«- gewrrde Anwendung findet, nicht berechtigt sei, sich zur Herstellung oder Reparatur der Hoteleinrtchtung gewerbliche Hilfsarbeiter der betreffenden Branche zu halten. E» lei ihm lediglich
sich die Kammer nicht an, weil die bekannte Rede dr« Generalsekretär» der österr.-ung. Bank lediglich al« ein Warnungsruf bezeichnet wird, sich bei der gegenwärtigen Lage de» Geldmärkte» bei Eingehung finanzieller Engagement» eine gewisse