1342 um V Uhr Vormittag in dieser LandgerichtSkanzlei angeordnet, bei welcher sämmt liche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, alü die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigslretrn geachtet würden. K; K. Landgericht Lana, den 2. Dez. 1841, v. Gugger, Landrichter. 2 Vom k. k. Land - und Krim.-Untrrs.-Gerichte Bruneck wird Vurch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es sei> von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses
, Landrichter. v. Wog!, Aktuar. 2 T odeS-Erklär« ng. Nachdem die am 6. Oktober v. I., Nr. 1VK7, an den abwesenden Peter Wechselberger von Tur ergangen- Vorladung erfolglos geblieben ist, so wird derselbe hiemit auf gestellte« Ansuchen als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Zell am Ziller, den 11. Dez. 1841. Sander, Adjunkt und AmlSverwalter. 2 Edikt. Franz Joseph Stecher, Bauersmann am Rrschen, bot wider Barbara Prenner, ledige. Arüchtenhändlerin von dort) deren dermaliger Aufenthaltsort unbekannt
. 2 B o r i a d u n g S - E d i k t. Vom k. k., Landgericht« Bregenzerwald wird die'un- term 23- Februar 1782 geborn«, schon feit dem Jahre 1300 unbekannt wo abwesende Katharina MoSauer von der Neule auf gestelltes Ansuchen mit dem Beisätze hie mit vorgeladen , taß dieses Gericht, wenn sie binnen einem Jahre nicht erscheint oder daS Gericht nicht auf «in« andrre Art in Kenntniß ihre» LebenS setzt, zur To deserklärung derselben schreiten werde. K. K. Landgericht Bregenzerwald. Bezau, den 9. Dez. 1841. Hämmerle, Landrichter 2 Edikt. ES werden hi'emit
- und Kriminal-Untersuchungö - Gericht Bruneck, den 11. Dez. 1841. Petzer, Landrichter. 2 Vorladungö-Edikt. Kristoph Mayr von Kastelruth, welcher schon vor 4t) Jahren sich vom Hause entfernte, und seither keine Nachricht von sich gab, wird hiemit auf Ansuchen seiner Verwandten mit dem Anhange vorgeladen, daß er biriner^ Jahresfrist dieses Gericht von'seinem Leben und Aufent halte in Kenntniß setze, widrigenS er auf weiteres Ansu chen bürgerlich todt erklärt werden würde. K.K. Landgericht Kastelruth
Verlassenschaft ein Erbrecht zusteht, so werden hi'emit alle jene, welche hieraus Ansprüche auS waS immer für einem NechlS- grunde zu machen gedenken, erinnert, ihr Erbrecht um so gewisser binnen eines Jahreö bei diesem Gerichte, als Abhandlungsinstanz, anzumelden, und die vorliegende letztwillige Anordnung zu bestreiken, als widrigenS diese Verlassenschaft nach vem Wortlaute derselben würde ein- geanlwortet werden. K. K. Landgericht Klausen, den 10. Dez. 1841. v. Chizzali, Landrichter