jene Personen, denen weder eine eigene noch eine fremde übertragbare Brennvorrich tung zur Verfügung steht, sohin nicht in der Lage sind, das Brennverfahren auf eigenem Grund und Boden vorzunehmen. Die in den Kolonnen 1 bis '18 ordnungsmäßig ausgefüllte und auf der Rück seite bestätigte Übersicht der Anmeldungen ist nach dem 15. November 1922 unverweilt an die Finanz- Bezirks-Direktion in Brixen einzusenden. Verbot des Verkaufes oder Ankaufes von reichs- deutschen Gütern in Italien. Der Stadtmagistrat Bozen
erläßt folgende Verlautbarung: Zufolge Er lasses des Generalkommissariates Nr. 45455/1/2 vom 21. v. Mts. wird nachfolgendes zur allgemei nen Kenntnis gebracht: „Alle ehemals deutschen Staatsbürgern gehörigen, in den neuen Provinzen gelegenen Güter sind auf Grund des kgl. Dekretes Vom 10. April 1921, Nr. 470 und 22. Oktober 1921, Nr. 1962, dem italienischen Staate heimgefallen. Jeder, der zum eigenen Vorteile oder auch zum Aorteile anderer solche Güter dem Staate entzieht oder umsetzt, wird nach Art
vom 30. zum 31. Oktober ist in Pozza bei Vigo di Fassa im Geschäft des Ludwig Pezzei ein Einbruch verübt und Waren und Geld im Gesamtwerte von 1522 L. entwendet worden. Die Täter wurden auf Grund einer Personsbeschreibung des Carabinieripostens in Vigo di Fassa durch die Carabinieri und Agenten in Bozen ausgeforscht und verhaftet. Die Einbrecher sind der 28jährige Friedrich Bliem, gebürtig aus St. Johann i. Pongau, zuständig nach Bischofs hofen, Bäcker von Beruf, und der 25jährige Her mann Rainer, gebürtig
, daß er es^nicht war. Nehmen wir hinzu, daß er unbescholten war, daß Sie selbst mit ihm zufrieden waren und ihm das beste Zeugnis ausstellten, daß keinerlei Beweise erbracht sind, daß er außerdem Schulden hatte oder von solchen seines Vaters wußte, dann würde zwei felsohne das Gericht nicht zu einer Verurteilung, sondern zu einer Freisprechung auf Grund mangeln der Beweise kommen. Warum sollen sie nicht einer internationalen Verbrecherbande angehören? Wa rum soll nicht durch irgendeinen Zufall ten Winkel' von Berghausen
eigentlich gegen ihli^ daß er sogleich darauf zu längerem Aufenthalt nach London ging, vielleicht, um sich dort mit Allister zu treffen, der über Frankfurt auch dorthin wallte. Wörland sah ihn an. „Was wollen Sie eigent lich?' — „Ihnen beweisen, daß wir eben nicht sehen können, und daß es uns vollkommen überlas sen bleibt, an Magnus' Schuld zu glauben oder nicht.' — „Nun?' — „Magnus ist Ihr Neffe, Ihr Schwiegersohn; er hat sein Ehrenwort gegeben, das er unschuldig ist. Hat er uns einen zwingenden Grund