keine Einladung dazu erlassen hat. Auch allen diesen sei wärmstens gedankt. Inland. Das österreichisch - russische Memorandum. Die von dem österreichisch-ungarischen und dem russischen Botschafter in Konstantinopel überreichte Note, welche die von den beiden Mächten einver ständlich ausgearbeiteten -und vom Sultan bereits akzeptierten Reformvorschläge in Betreff Mazedoniens enthält, lautet: „Die österreichisch-ungarische und die russische Regierung, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, die Ursachen der seit
einiger Zeit in den Vilajets von Salonichi, Kossowo und Monastir herrschenden Unruhen zu beseitigen, sind zur Über zeugung gelangt, daß dieses Ziel nur durch Reformen erreicht werden kann, welche eine Verbesserung der Lage der Bevölkerung in jenen Bilajets herbeizu führen geeignet sind. Wie aus den vor kurzem von der Hohen Psorte an die Botschafter in Konstanti nopel gerichteten Mitteilungen hervorgeht, hat die kaiserlich ottomanische Regierung selbst die Notwen digkeit erkannt, auf Mittel bedacht
zu sein, sür eine strengere Einhaltung der Gesetze zu sorgen und die bestehenden Mißbräuche zu beseitigen. Die Regierung von Österreich-Ungarn und Rußland, 'von diesen guten Absichten Akt nehmend, haben indessen geglaubt, daß es im Interesse der Aufrechthaltung der Nuhe und Ordnung in den erwähnten Gegenden von der höchsten Wichtigkeit wäre, die neuerdings getroffenen Anordnungen zu ergänzen, und von diesem Gedanken geleitet, sind sie übereinstimmend zu der Ansicht gelangt, daß es notwendig
ist, der kaiserlich otto manischen Regierung die Anwendung gewisser Maß regeln zu empfehlen, welche sich folgendermaßen resümieren lassen: ,Um den Erfolg der dem General- Inspektor anvertrauten Ausgabe zu sichern, wird dieser auf seinem Posten für eine Reihe von Jahren, welche im voraus zu bestimmen ist, erhalten und vor Ablauf der Periode nicht abberufen werden, ohne daß die Mächte vorher darüber zu Rate ge zogen worden sind. Er wird das Recht haben, wenn die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe es erfordert
, über die ottomanischen Truppen zu der» fügen, ohne in jedem einzelnen Falle an die Zentral» regierung herantreten zu müssen. Die Valis werden verpflichtet sein, sich den Instruktionen des Generals Inspektors strenge zu fügen. Für die Reorganisation der Polizei und der Gendarmerie wird die otto manische Regierung sich des Beistandes auswärtiger Fachmänner zu bedienen haben. Die Gendarmerie wird aus Christen und Muselmanen in einem der Zusammensetzung der Bevölkerung der betreffenden Ortschaften entsprechenden