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Der Bote für Tirol
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Page 15 of 20
Date: 26.08.1830
Physical description: 20
zu danern, daß nach Ablauf der erste» drei Jahre sowohl der Pächter als die Kuratel die freie Wahl einer ganzjährigen Ab- oder Aufküuduug hätte. 2. Hat der Pächter den Pachtschilling jederzeit zur Hälfte um Georgi, und zur Hälfte um Martini bar zu entrichten, und zwar so, daß wenn der Pachtschilling binnen sechö Wochen nach der Verfallzeit nicht berichtigt worden wäre, der Kuratelmasse frei stünde, den Pacht als aufgeknndet anzusehen. 3. Alle auf ob'ge Realitäten ruhenden Beschwerde», als Grund

- und Asterzinse, Zehente, Steuern und Wü stungen, ohne Ausnahme und ohne Rücksicht ihrer Entste- bunc^Szeit, wie dieselben verfallen, ausgeschrieben und beigetrieben werden, hat der Pächter, so wie die allsäl- ligeii Militär-Eiiiquartiriingen, GeineindS- und nachbar liche» Arbeiten und Verrichtungen auS Eigenem zu tra gen, ohne einen Ersatz fordern zu köunen. 4- Darf der Pächter von der erzeugten Fntterei we der Stroh, Hen noch Dünger veräußern, sondern diese Futterei auf dem Anwesen auffüttern

, und für selbes ver wenden. S. Werden dein Pächter todte und lebende Fahrnisse im gerichtlichen SchätzungSpreise zugestellt werde» , und er hat beim Abzug nirdt nur solche im Schätzungswert!)« zurück zu stellen, und den Abgang in barem Gelde zu er setzen, sondern auch zur Sicherung dieser und deö Be standszinses eine salitivi« im Betrage von 1000 st. R. W. annehmbar zn stellen, oder sich legal von dem Besitze einer solchen Summe auszuweisen. t». Da sich bei dem i» Rede stehenden Anwesen zwar Holzth?ile

befinde», in selben aber wenig schlagbares Holz ist, so kau« der Pächter zwar kein Holz hieraus beziehen, wohl aber daö Laub gegeu dein benützen, daß er der Fa milie deö Jakob Biechl das benöthigte Holz unentgeldlich zu führen habe. 7. Sind die Güter im banlichen Zustande zu erhal te», lind jene Aeckcr, welche beim Pachlantritt angebaut sind, in diesem «stände wieder zurück zu stelle«. g. Hat der Pächter die VersteigerungS- n»d Pacht- errichtungc>kosten anö Eigenem zn bestreite

, 10 1/2 Jauch haltend, um 2S0 fl. R. W. Das Mahd Nr. 7Z auf dem Stadtsaggen, » 3/4 ^ Jauch haltend, um 3l» fl. R. W. 1^1. Daö Mahd Nr. ,04b auf der Ulfiöwiefe, S >/3 Jauch haltend, um qo fl. R. W. 1. Der Spitalacker in Götzenö, r/s Jauch haltend, um >3 fl. R. W. . lì. Eiii Ackerl im Amraserfelde von 3ii> Klafter, um l» fl. R. W. 1^. Ein Ac5er im Höttiiigerbruch, 1 Jauch hal tend, un, 3o fl. R. W. Bedingnisse > . -. Wird unter dem Ausruföpreise kein ?luboth ange nommen. . s. Hat Pächter den entfallenden

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 12
Date: 30.08.1830
Physical description: 12
in der alten Thaurer Aue. -tend, Uln 3o st. R. W. I» einetn Acker i» der Ostergend sud Kat. Nr. v7kZ, . BedlNgnisse und in >. Wird unter dem ?luörusöpreise kein ?lnb»th ange» einem Mieöanger-Mahd sud Kat^ Nr. kZ,z4, Litt. »loMMStt. ^ Der zäbrliche Pachtzins als AusrnsSpreiv besteht in s. Hat Pächter den entfallenden Pachrfchilting ent- 43? st. R. W. Weder vorhinein zu erlegen, oder dafür einen tauglichen Die Verpachtung geschieht übrigens unter nächste- Bürgen zu stellen, henden > 3. Hat Pächter

das gepachtete Grundstück während Beding n i sse n. der Pachtzeit gut zu bemairen und im ordentlichen Stand 1. Hat der Auszug um Martini d. I., und um diese zu erhalten. Zeit anch der Abzug zu geschehen, und die Pachtnngözeit 4. Da sur den Stadtsaggen eine eigene Weide- und auf sechs Jahre in der Art zn daliern, daß nach Ablauf Wasserordnung besteht, so haben sich die Pächter der in der ersten drei Jahre sowohl der Pächter als die Kuratel der Frage stehenden Spitalinähder genau an diese Weide- die freie Wahl

einer ganzjährigen Ab - oder Aufkündung und WässerungSordiiiing zu halten. hätte. 6. Darf kein Afrerpachr, ohne vorläufig beim Magi- 2. Hat der Pächter den Pachtschilling jederzeit zur strale nachgesuchte und erhaltene Bewilligung, statt ha- Hälfte um Georgi, und zur Hälfre nni Martini bar zu ben, widrigenfalls der Pacht als erloschen anzusehen entrichten, »ud zwar so, daß wcun der Pachtschilling wäre. binnen sechS Wochen nach der Verfallzeit nicht berichtigt ^ 6. Hat Pächter die gewöhnliche» jährlichen Steuern

, wie dieselben verfallen , ausgeschrieben und Die Versteigerung selbst wird am »L. k. M. Septem- beigelriebeii werden, hat der Pächter, so wie die allfäl- h^r Wvrniitragö q llhr beim-Magistrate statt haben', ligen Militär-Einquartirungen, Gemeinds- und »achbar- Stadtinagistrat Innsbruck, den ^0. Aug. »L3o. lichen Arbeiten und Verrichtungen auS Eigenem zu tra- Dr. Maurer, Bürgernieister. gen, ohne einen Ersatz fordern zn können. ' ' 4. Darf der Pächter von der erzeugten Futterei we- 2 V e rst e ig e r u ng s-Ed ikt

. ' , der Stroh, Hen noch Dünger veräußern, sondern diese Won dem k. k. Stadt- und Landrechte zu Innsbruck Funerei auf dem Auwefen auffüttern, und für selbes ver- wird anf Ansuchen' der Gläubiger der Konkursmasse der wende». Eheleute Johann Manrer und Anna, geb. Krapf, in die 6. Werden dem Pächter todte und lebende Fahrnisse öffentliche Versteigerung folgender Behausung undArun-- im gerichtlichen Schätzungspreise zugestellt werden, und deö zum dritten Male gewilliget. er hat beim Abzug

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 16
Date: 04.03.1824
Physical description: 16
^tcteS Holz für sich selbst abzuhauen und sich zuzueignen, sonder» »'S wird demselben anf vorheriges Anmelden das ihm zustehende, auf Reparationen nöthige Hol; anSgezeigt »verde». Jeder unbefugte Holzfchlag oder andere Wald- Erzeß wird »ach Vorschrift der k. k. Waldordnnng bestraft/ mid hat der den E>zeß begehende Pächter noch nebstbei den doppelten Knrentwerth desselben zu ersehen. ,2. Die bei den Gütern besindlichenMtadeln werden, i„ so weit eS die WirthfchaftS-Nothdurft erfordert, dei

» antretenden Pächter anSgezeigt; die nicht auSgezeigten bleiben, zum freien herrschaftliche» Gebrauche vorbehalten. ,3. Der bei dem Gute Kapsburg befindliche Wa>>er- Dreschthenn ist nicht der Willkühr der Pächter überla»en, sondern er wird unter eigene herrschaftliche Verwaltung gezogen, und wird hiezu ein eigener Mensch ausgestellt werden, bei wel6)em sich der Pächter im Falle Vev nöthi ge» Gebrauches anzufragen, und vom Rentamte die Er- iaubniß zu erholen, und für jede gewöhnliche Bauern- Schicht

für das Dreschen 3o kr. Metallgeld, und den von der Herrschaft aufgestellten Drescher nach dem rcntämtlich mit diesem abgeschlonenen Accord täglich zn verkosten nnd zu bezahlen hat. Beim Zusammentreslen mehrerer Par- »beien hat jedoch der Pächter immer den Vorzug; nur bèi Al'dreschung des herrschaftlichen Zehentgetreides hat er auf Verlangen des Rentamtes alle zehn Tage abzutreten. — Solire von Seite der hohen Herrschaft bei diesem Wasser» Dreschthenne kein eigener Drescher aufgestellt seyn

, so kann der Pächter aus diesem Thenne durch eigene Dienst leute dreschen lassen, hat aber für jede gewöhnliche Bau ernschicht für das Dreschen 3o kr. R. W. Metallgeld dem Rentainte zu bezahlen. i.,. In Hinsicht der bei der Pachtung zu übernehmen den Aussaat nnd der dabei geleisteten Arbeiten hat sich der eintretende Pächter mit dem àStretenden in Güte über die Ablösung mitBeizug ciiieS verpflichteten Mannes cinzuverstehen uud auszugleichen, ausgenommen jedoch, wenn der Äbtretende vermög seinem Kontrakte das Gut

beim Abzüge angebauter zu stellen hat. ,2. Wenn ein Pächter in den vorne §. 2 ausgedrück te» Fristen den bestimmten Pachtzins nicht erlegt, so wird er auch ohne vorhergegangene Aufkündung nach Verlauf eines MonatS ohne vorläufige gerichtliche Klage von dem Reutamte auf seine Gefahr und Kosten aus dem Pachte gcsà >». Der Pächter hat be» Beendigung des PachteS nach dein Stellung»-Protokolle wieder Alles in gutein Srande getreulich zurück zu stellen, uud die allenfalls er weisliche» Abschlcifungen

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 10
Date: 22.01.1847
Physical description: 10
von so fl. abns. Bedingungen: 1. Unter vorstehende PachlzinSanSrnfe werden keine Anböthe angenommen 2. Beginnt die Pachtzeit um Martini lS^6, dauert ununterbrochen 12 Jahre fort, und endet um Martini 155«. 3. Hai Pächter von dieser Zeit an während der ganzen Pachldaner die Steuern, Umlagen, Wasserbaukosten und Grundbeschwerden aller Art. ohne Rücksicht auf den Grund ode? die Zeit der Entstehung, sowie sie auf den Pachreffecr hasten und betrieben werden, aus Eigenem zu bezahlen und abzuführen Muß der Pächter

zur Sicherheit für die genane Erfüllung der Bedingung einen, einem einjährigen Pachtschilling gleicbkommendenBetrag gesetzlich sicher, mit eigenem Vermögen oder einen annehmbaren Bürgen und Selbst,abler ausweisen, und bm'otbekarifch vinkuliren, Pächter und Bürge dießfalls sich dem CivilgerichtSstande von Neu- markt nnterwerfen. 5. AlS PachtschillingsanSruf sind vorbezeich- uete Beträte festgesetzt Diese entfallende Pacht- zinse sind jährlich nm Martini der Josef v Wohl- gemutb'schen Kindervormundschaft

zu erlegen 6 Hat der Pächter daS Grundstück im guten bau lichen Zustande zu erhalten, und znr rechten Zeit nach Ortsaebrauch zu bearbeiten und zu bebolzen 7. Hat der Pächter auf dem Gute Cat. Nr 92 und Zl > jährlich, wenn eS die Verhältnisse er. fordern, nnd die Vormundschaft eö verlangen sollte, fünf Stangen NaSlen anzulegen, zu dün. gen, zu beholzen, und seiner Zeit auf seine Kosten aufzuschlagen. S. Hat Pächter die Vcrstcigcrungkosten und VertragSstempel nach Verhältniß der Pachtfchil. linge allein

zu bezahlen; die Pachtverträge sollen zur Bearündung dinglicher Rechte dem Verfach. buche einverleibt werden 9 Sollte Pächter die Bedingnisse nicht genau erfüllen, so soll die Vormundschaft berechtiget seyn, ans dem hypothekarisch sichergestellten Betrage das Mangelnde auf Kosten des säumigen Päch. ters vollführen zu lassen 50 Kann der Pächter gleich nach dem Pacht- jabre, in welchem er die Bedingnisse nicht zuhält, unverzüglich von dem Pachte entfernt werden. > l Der Pächter des Hanfes kann dasselbe erst

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 14.09.1829
Physical description: 12
, oder der jährliche Pachtschillmg ist st. R. W. Die Bedingin'iie sind folgende: >. Die erste Periode der Pachtzeit hat vom l. No vember langefangen, volle (»Jahre, nämlich bis »um 3>. Oktober iL35, zu daliern. 2. Ist der PachlschiUing in vierteljährigen Raten zu einrichten, sollte der Pächter 3. sechs Wochen »ach Ablauf deö betreffenden Quar tals dieselben nickt berichtiget haben, oder wen» derselbe nach dem Urtheile deö gefertigten Gerichts die kontrakt mäßig übernommeiicn Verpflichtungen nicht erfüllen

, oder doö Publikum mit schlechten Getränken versehen würde, so kaun der Pächter mit kreiöämtlichcr Bewilligung, »nd nach vorläufiger vierteljähriger Ausküudung vom Pochte entfernet, und dieser auf Wag uud Gefahr deS PachlerS neuerdings versteigert werden. 4. Für die Sicherheit der Gebäude wird zwar keine Kaution gefordert, doch versteht eS sich von selbst, daß der Pächter für jede Verletzung oder Nachlässigkeit, wo- durch aus seiner oder der Seinigen Schuld den Gebän» d«» ein Schaden zugefüget

wird, verantwortlich, zugleich aber auch verpflichtet ist, dieselben lm guten Stande u» erhalten, und bei Auflösung des Pachtvertrages eben s» rückzusteUen. ' « ^ / 6. Dem Pächter liegt ob, die gewöhnlichen AuSbef» serungen der ihm in Pacht gegebenen Gebäude, Utenst» lien und Fahruisse auf eigene Kosten vorzunehmen, wenn sie nicht »2fl. R. W. übersteigen. Sollten diese mehr be» tragen, , so ist es seine Pflicht, dem Magistrat von dee Nothwendigkeit der Reparation in Kenntniß zu setzen, damit dieser sein Amt handle

untersucht, in ein Verzeichniß gebracht, und geschätzt werden. Dee Pächter ist S. verbunden, nicht n»r den einjährigen Pachtzins, der durch die Versteigerung festgesetzet wird, sondern auch die Hälfte des Schätzungswertes der besagten Fahrnisse entweder durch eine real - oder fidejunorische Kaution süe die ganze Pachtzeit sicher zu stellen. q. Wahdend der Pachtzeit von b Jahren hat dee Pächter von dem Bräuhause alle direkten uud indirekten landeöfürstliche» Auflagen und Steuern, wie auch die Kommunal

«WustnngSbetreffuisse, Einquartierungen te., niit AnSnahme jener Lasten, welche ihren gesetzlichen Ent» stehuugögruud vor dein ». November finden, und die Kommune zu entrichten hat, an Behörde abzuführen» 10. Nach vollendeter Pachtzeit, oder wenn der Pacht» vertrag auf eine in dem dritten Absätze angeführte Weise ausgelöst wird, so hat Pächter die Rückstellung, welcher die im siebenten AbfatzeangeführteBeschreibnng zum Grun» de dienen muß, zu leiste», und hat selber für jedes man» gelnde Stück den Schätzungöwerth

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 16
Date: 08.03.1821
Physical description: 16
Grundstücken und Gebäuden, wie auch einem KühgraSrechte im Kelchsauer Grunde. Hiesür wird der jährliche Pachtpreis ausgesetzt auf Z? fl. R. W. Bedingnisse. - 1. Wird die Verpachtung dieser Güter aufdieDauer von 4 Jahren, nämlich von Gertraudi l. I. bis solche Zeit 182Z festgesetzt, haben die Pächter den hinlänglichen Besitz deS Vermögens nachzuweisen, und werden denselben keine Afrerpächte gestattet. 2. Hat jeder Pächter an dem für S erste Jahr betref fenden Pachtzins ein Drittheil am Tage der Lizitarion

, «in Drittheil mit Ende deS MonatS August, nnd das letzte Drillheil mit Ende November l. I. zu bezahle«, und «zerden für die nachfolgenden Jahre zur Bezahlung deS PachtschillingS die nämüchen Fristen bestimmt. Z. Har der Pächter die Verbindlichkeit, die dermalen verfallenen Dachungen und Zäune zu rcpariren, in gutem Stande herzustellen, und solchen während der Pachtjahre zu unterhalten. 4. Sind die Gründe gut baumännlich einzuha'ten, und nach AuSlauf der Pachtjahve in Beziehung auf Be, niairung und Aussaat

zu stellen, wie sie übernommen wurden. z. Muß das jährlich zu erzeugende Heu bei den Stäl len aufgefüttert, und darf weder Heu noch Streu von den Gütern fortgebracht werden. 6. Jene Quantität H?lzeS, welches die Pächter ge genwärtig übernehmen, muß nach Auslanf der Pachtjahre wieder gestellt werden. 7. Von Entrichtung der landesherrlichen Steuern und Gemeinde-Wustungen sind die Pächter enthoben; dagegen aber haben sie die betreffenden Gemeinde-Arbeiten. Weg- Reparationen und Zehend-Betreffnisse

zn leisten, wie auch für jede» durch ihre Fahrläßigkeit den gepachteten Realitä ten zugehenden Schaden zu haften, und den Ersatz zu leisten. 8- Wird der Pächter deS mit dem Migglgute vereinig ten Zehcnds «erpflichtel, die von den großen und kleinen Zehenden haftenden Abgaben nud Getreid - Dienste » wie auch die dem Fischmasser auferlegte Giebigkeit ans Eigenem zn bestreiken, nnd zum libl. k.k. Rentamt« Kirchberg abzuführen. y. Fallen den Pächtern die sich ergebenden LizilativnS

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Der Bote für Tirol
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Page 19 of 22
Date: 08.03.1838
Physical description: 22
4'/z Tagmahd, und rvitdt, i/n Ttü«? MahV von KZ6 Klaf» lern, nämlich für beide Grundstücke ein Pc.chtzinS von jährlichen 36 fl.R. W. zum Ausrufe angenommen. I. Die Verpachtung eben erwähnter Grundstücke nimmt um Galli 1337- ihren Anf«ng, und dauert fünf auf einander folgende Jahre, nämlich bis Galli l842. 4. Wird unter obigen Pachtzinsen kein Anbau ange nommen. 5. Hat Pächter den jährlichen Pachtzins um kom mende Georg,' 1833 halbjährig und so fort in Voraus zu entrichten

oder solchen gesetzlich zu versichern. 6. Sind die dermal in gutem Zustande sich befindli chen WicSmähder auch fernerhin in solchem.zu erhalten, widrigrns der durch Sachverständige erhobene Schaden von Seite des Pächters ersetzt werden müßte. 7. Da für den Bradler. Saggen und die Reichen«» eine eigene Weide- unv Wasserordnung besteht, so hat sich der Pächter genau an diese Weide- und Wasserord- iiung zu halten. 3. Darf ol'ne voraus gegangene Genehmigung der Armenfondo-Direklion kein Afterpacht mit obigen Mäh- dern

eingegangen werden. 9. Die für die obbesagten Wiesgründc während der Dauer der Pachtzeil entfallenden Steuern und Oblagen ohne alle ?I»snahmr hat Pächter auS Eigenem gehörigen OrtS zu entrichten. Cden so liegt dem Pächter eines der im Bradler- Saggen gxlrgenen Mähder, worauf ein im guten Bau zustande befindlicher Stadel angebracht ist, die Bestrei tung jener Reparationskosten ob, welche nicht mehr als einen Betrag von 4 fl. R. W. erfordern. 10. Wird sich die Ratifikation der Armenfondö-Di- rekti'on

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Der Bote für Tirol
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Page 25 of 26
Date: 07.10.1847
Physical description: 26
der bestehende dermalige jährliche Pachtzins von 60 st. W. W.C. M. als AuörufSpreiS zu gelten hat, und jedwede Fleischbank abgesondert der Versteigerung zu unterzieben ist. 2. Ist der Pächter verpflichtet, daS Publikum mit gesundem frischen Rind», Kalb, und Kastraunsteisch zu bedienen; die dießsälligen Vorschriften, welche jederzeit in der Metzgbank afsigirt werden, pünktlich und bei Strafe und Verlust des PachteS zu beobachten. 3. Hat Pachtübcrnehmer sich jederzeit der Fleisch- taxe, wie er vom Landgerichte

und dem Magistrale fest gesetzt wird, zu unterwerfen; als Grundlage für den Fleifchtax wird der jedesmalige zu Bruneck erhobene genommen, und eS erhält der. di'eßfcitige jedes Mal per Pfund '/» kr. R. W. Zusatz. Die nach Bruneck wegen Mittheilung deS TaxeS zu machende Vergütung hat der Pachtübernehmer gemein schaftlich mit dem Pächler der zweiten Fleischbank zu leisten. 4. Alle mit der Verpachtung dieser Metzgbank er laufenden Kosten, welch immer Namens, hat der Pächter auö Eigenem zu bestreiten

. 5. Der jährliche Pachtzins ist nach Ablauf eines jeden Jahres pünktlich an die Komunal- und Stiftungs verwaltung abzufübren. 6. Falls der Pächter auf was immer für eine Art sich nicht gesetzlich benehmen, sondern zu gerechten LZc, schwerden Veranlassung geben sollte, kann der Pacht vom Stadtmagistrate zu jeder Zeit und vierteljährig aufgekündet werden; sodann wurde der Pacht für die erübrigende Pachtzeit auf Kosten des abtretenden Päch ters durch eine neue Versteigerung an Mann gebracht werden, wodann

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 17.02.1834
Physical description: 10
gungen kann auf Wag und Gefahr des Käufers sogleich auf dessen Unkosten eine neue Feilbiethung vorgenommen werden. S. Steuern und Oblagen aller Art, ohne Nucksicht aus-Zeit und Grund der Entstehung, übernimmt Käufer mit Lichtmeß d. I. laufend ganz aUeinig. t>. Die nach Punfl 4 dcs dem Pächter Peler Bcikir- cl>er für Dünger hinaus zu bezahlenden So fl. R. W. übernehmen die Verkäufer; dagegen hat der Käufer die Hosten den jetzigen Anbaues und der Aussaat an Som mer- und Winterfrucht »ach

, den 27. Jän. >334» K. K. Land- und Kriminal-Gericht Sonnenberg. Albrecht, Landrichter. 3 Bekanntmachung. Mit höherer Bewilligung wird am »». k. M. März um 2 Uhr Nachmittags in der Kanzlei deö unterzeichne ten Landgerichts die versteigernngSweise Verpachtung der Hiessgen Metzgbank für den Zeitraum vom 27. März >334 bis zum Ostermarkte »337 starr finden. Nebst der Befugniß zur Viehschlachtung wird dem Pächter auch die Benützung des städtischen Mci-gerhau- seS und der dazu gehörigen Fleischbank und Gärten

über lassen. Der als Ausrufspreis bestimmte jährliche Pachtzins' hiefür besteht in 120 fl. R. W. - Dem Pächter wird ferner der städtische Eiskeller gegen einen jährlichen Miethzins von »c» fl. R. W. zur freien Benützung übergeben. Dagegen ist derselbe verpflichtet eine Kaution von 400 fl. R. W. zu leisten. - Zur Versteigerung selbst werden nur diejenigen zu gelassen, welche vor derselben als Reugeld >sc» fl. bar erlegen. Die weitern Versteigerungsbedingnisse können täg lich bei diesem Landgerichte

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