eingetroffen sein. Inzwischen veröffentlicht der „Reichsanzeiger' einen Erlaß des Reichskanzlers au den deutschen Gesandten in Madrid nebst dem Wortlaut der deutschen und spanischen Noten aus dem Jahre 1875 über die Hoheitsrechte der Carolinen. Der Erlaß consta- tirt, daß seil Langem auf den Jnieln zahlreiche Handelsniederlassungeu existiren. Die deutschen Reichsangehörigen, welche die Inseln dem Verkehre mit der Außenwelt erschlossen, baten wiederholt, die Carolinen uuter den Schutz des deutschen Reiches
' j. z den Unterstützungen festzustellen und zur Auszah lung bereit zu stellen. Ueberaus schwer würde u. A. auch eine Witwe heimgesucht werden, die mit der Augusta' ihren dritten und letzten Sohn im Dienste des Vaterlandes verliert. Zwei ältere Söhne haben in Frankreich ihren frühzeitigen Tod gesunden, und der dritte, Unterlieutenant z. S., würde mit der „Augusts' den Brüdern ge folgt sein. — Die spanische Entschuldigungsnote wegen der Beleidigung des deutschen Wappens soll be reits in Berlin
zu stellen. Auf den Inseln sind außer deutschen nur noch englische Interessen, aber keine spanischen vertreten. Seit der Zurückweisung der spanischen Ansprüche im Jahre 1875 seitens Deutsch lands und Englands, welche Spanien ohne Er widerung entgegennahm, unterließ Letzteres jed weden Schritt die Hoheitsrechte auf den Caro linen auszuüben oder dort festen Fuß zu fassen. Die kaiserliche Regierung war daher berechtigt, die Inseln für unabhängig und im europäische» Sinne für herrenlos anzusehen
, und handelte im besten Glauben, als sie den Befehl ertheilte, die dortigen Deutschen uuter Reichsschutz zu stellen. Die Note spricht schließlich die Bereitwilligkeit aus, die spanischen Ansprüche zu prüfen, eventuell die Entscheidung einem Schiedsgerichte zu über lassen. Die Frage, welche von den beiden Mäch ten bisher Hoheitsrechte auf den Carolinen auszu üben berechtigt war, hat nicht die Bedeutung, daß die kaiserliche Regierung behufs deren Lösung versucht sein könnte, von den versöhnlichen