eines Dringlichkeitsantrages zur Tagesordnung übergehen wolle, wogegen die Regierung nichts einzuwenden hätte, da ja allerdings reformbedürftige Disziplinarvorschriften rxipiren. Was die im Antrage enthaltenen Vorwürfe betrifft, daß die Regierung trotz wiederholter Aufforderungen eine Dienstpragmatik nicht vorlegte, überhaupt Mangel an Wohlwollen gegenüber den Beamten bekunde, weist der Ministerpräsident daraufhin, daß das vorgelegte Disziplinargesetz, welches nicht nur Strafen und Pflichten für die Beamten enthält, eigentlich
integrirende Bestandtheile der Dienstprag matik in sich schließt. Wenn es Gesetzeskraft erlange, werden den Beamten sehr wichtige, willkommene Rechte zutheil werden und ihnen der Vortheil er wachsen, daß sie sich gegenüber dem Gesetz zu ver antworten haben, während die bisherigen Disziplinar- vorschriften, im Verordnungswege erfloffen, abänder- ungsfähig waren. Der Ministerpräsident weist darauf hin, was die Regierung binnen 8 Monaten für die Beamten gethan, nämlich auf dasBeamteupensions - gesetz
und die Beamtenregulirungsvor- lage, welche hoffentlich im Herbste angenommen werden wird. (Beisall).Als erwähnten Vortheil des vor gelegtes! Disziplinargesetzes erklärt die Regierung, deren Mitglieder aus langjähriger Beamtenlausbahu die Bedürfnisse der Beamten kennen, glaube, ge nügendes Wohlwollen für die Beamten bewiesen zu haben. Die Regierung ist sich bewußt, daß es die Pflicht jeder Regierung ist, Wohlwollen und warmes Herz für sie zu haben; dieselbe müsse aber von allen Beamten Gehorsam gegenüber denBorgesetzten
verlangen und wenn Jemand glaubt, daß die Regierung eine Dienstpragmatik vorlegen werde, worin dies nicht ganz deutlich aus gesprochen ist, könne der Ministerpräsident namens der Regierung erklären, daß er wenigstens eine Dienstpragmatik, worin es dem geringsten Zweifel unterliegen könnte, daß die Beamten vor Allem den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam schulden, weder einbringen noch, vertreten werde. Hieraus wurde die Dringlichkeit des Antrages nach längerer De batte abgelehnt und der Antrag