, zur Tagesordnung übergegangen. Es könnte sich nun der Gedanke aufdrängen, ob vom gesetzlichen und constitutionellen Standpunkte die Wiederholung eines gleichen Antrages anö einem gleichen Aulasse zulässig sei. Die Regierung hat aber nicht die Absicht, sich hinter derartigen Erwägungen zu verschanzen. Ich möchte hier nur nebenbei bemerken, dass einzelne der Herren Abgeordneten sich in ihren Reden der Worte „angeklagte Minister' bedient haben. Ich muss mich dagegen verwahren, denn diese Nomenclatur entspricht
, und zwar in dem Sinne, dass die Regierung weit entfernt davon ist, für den Fall, als ans der Initiative der Parteien eoncrete Einträge gestellt werden sollten, diesen Gedanken von sich zu weisen, sondern ich habe im Gegentheile niit Entschiedenheit erklärt, dass die Re gierung unter Wahrung ihres Standpunktes, mit der größten Bereitwilligkeit und mit der vollsten Thatkraft dabei mitzuwirken bereit ist. Nun, meine geehrten Herren, es ist ja allgemein bekannt, dass auch in diesem hohen Hause derartige Anträge
in Aussicht genommen sind, und deswegen benütze ich die Gelegenheit, um auch hier in diesem hohen Hause zu erklären, dass, wenn diese eingebrachten oder noch einzubringenden Anträge zur Verhandlung gelangen, die Regierung im vorhinein erklärt, dass sie sich — wie bereits in» Herrenhause erklärt — an dieser Arbeit mit der größten Bereitwilligkeit betei ligen nnd, was an ihr liegt, alles einsetzen wird, da mit diese Anträge zu einem Resultate gelangen. (Bei fall rechts.) Aber, meine Herren, ich gehe
noch weiter uud erkläre, dass, salls diese Anträge hier aus irgend einer Ursache nicht zur Verhandlung kommen, oder falls diese Anträge in einem späteren Stadium auf Schwierigkeiten stoßen sollten, die einen Ersolg über haupt in Frage stellen, oder wenn die Verhandlung sich so verschleppen sollte, dass in möglichst kurzer Zeit eine Aussicht auf eiueu positiven Erfolge nicht vor handen wäre, die Regierung selbst dann unbedingt die Frage in die Hand nehmen und unabhängig von dieser Action alles einsetzen
wird, um diese actnelle Frage des Streites zwischen den zwei das Königreich Böh men bewohnenden VolkSstämmen einem friedlichen Ende zuzuführen (Beifall rechtS), und zwar auf Grundlage eines CompromisseS, auf Grundlage eines Ausgleiches, um die Differenzen, die infolge der sprachenverord- nnngen entstanden sind, in vollstem Einvernehmen mit beiden Parteien zu begleichen. (Beifall rechts.) Meine verehrten Herren! Diese meine Rede wird Sie vielleicht aus den Gedanken führen, dass ich und die Regierung uoch