ihn selber retten kann. Wenn nun die Gegner des Christentums wirklich daran gehen, die staatliche Ehegesetz gebung weiter auszubauen und aus dem vom Staate sich zugeschriebenen Rechte auf die Ehe vollen Ernst zu machen, so ist dies ihre Sache. Sie werden dabei aber dem Proteste der Kirche begegnen ; diesen Protest zu erheben, ist nicht bloß das Recht, sondern die heiligste Pflicht der Kirche. Die Vertreter der Ehereform mögen darum vom Ansang an sich klar darüber sein, daß sie ohne Konflikt
mit der religiösen Ueberzeugung der Katholiken ihr Werk nicht fortsetzen können. Ein Kompromiß auf diesem Gebiete gibt es nicht. Der Erfolg oder Miß erfolg ist darum eine reine Machtsrage. Die kirchliche Auffassung kann im Parlamente unterliegen, sie kann im Staate unterliegen, weil die Kirche weder die Abstimmung noch die Sanktion in ihren Händen hat. Wenn die Kirche unterliegt, wenn über die Ehe Ge setze gegeben werden, welche dem Wesen des Sakramentes und den Rechten der Kirche wider streiten
, so wird sich die Kirche, wie ander wärts, vor Tatsachen gestellt sehen, die sie nicht geschaffen, mit denen sie zu rechnen hat. Sie wird solche Gesetze nie anerkennen, sie wird nie zugeben, daß ein rein staatsbürgerliches Verhältnis unter Christen eine Ehe sei? aber die Kirche verbietet den Gläubigen nicht, den Forderungen des Staates nachzukommen, sie ermahnt sie vielmehr, dies zu tun, aber nicht, damit sie dadurch etwa die Ehe schließen, son dern nur, damit sie der bürgerlichen Folgen dieses Schrittes teilhastig
und vor schweren bürgerlichen und sozialen Nachteilen bewahrt werden. Dies und nichts anderes ist der Standpunkt Pius X. in dem vom Referenten erwähnten Einheitskatechismus. Er sagt darin ja ausdrücklich, die Zivilehe sei keine Ehe. So hält eS die Kirche auch gegenwärtig bei uns ein. wo vom Staate trennende Ehehindernisse aufgestellt worden sind. Obwohl die Kirche dem Staate das Recht abspricht, trennende Ehehindernisse auszustellen und die von ihm verfügten als solche mcht anerkennt, verlangt
sie doch von den Gläubigen, daß sie die Dis pens davon einholen und erlaubt erst nach Erfüllung der staatlichen Vorschriften die Schlie ßung der Ehe. Diese Haltung der Kirche ist durch die Rücksicht auf das bürgerliche und soziale Wohl der Gläubigen bedingt, sie ändert aber nichts an der von der Kirche immer sest- gehalienen Wahrheit, daß unter Christen nur derjenige, welcher das Sakrament d<r Ehe empfängt, dadurch auch eine gültige Ehe ge schlossen hat. Der christlichsoziale Redner berührte noch ganz kurz