Dr. v. Walter, Advokat hier, als Verlassenschasts- Eurator bestellt worden ist, mit jenen, welche sich werden erbserklärt und ihren Erbrechtstitel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Vcrlassenschaft aber, oder wenn sich niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassen schaft vom Staate als erblos eingezogen würde. K. K. städt.-deleg. Bezirksgericht Bozen am 24. März 1891. 12 Der k. k. Ländesgerichtsrath: Giovanelli. 2 Edikt. Nr. 2027
, bei diesem Gerichte anzubringen, und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft, für welche inzwischen Herr Ludwig Stainer, Notariats-Kandidat hier, als Cnrator bestellt worden ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren ErbrechtStitel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeantwnrtrt, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber vom Staate als erblos eingezogen würde. K. K. Bezirksgericht Kitzbühel am I. April 1891. . 237