. Nach einer längere» De- bald wird beschlossen, in einer Eingabe an das Ztvllkommlsinriat zum Ausdrucke zu bringen, daß für den Fall, als die Neuwahl noch ln der laufenden raison vurchgesiiyrt werden soll, diese nur auf Grund der letzte» Vesteuerungsllsle der Saison 1914/15 stattstnden könnte, welche allerdings infolge der vielen Veränderungen in derselben, Abgänge von Steuerträgern u. Zuwächse von vielen noch nicht besteuerten Kursteuer, oslichtigen eine nicht richtige Unterlage bieten würde. Die Durchführung
der Wahl auf Grund einer erst neu zusammenzustellenden Wählerliste würde eine Vorarbeit in der Dauer von zirka 20 Wochen einschließlich der In der Kurordnung vorgeschriebenen Fristen erfordern, weshalb dt« Wahl frühesten» im Lause de» Monate» August stattfinden könnte, die» wäre ober ein Zeitpunkt, ln welchem viele Wahlberechtigte, beson der» Geschäftsleute, noch nicht in Meran anwesend seien. Es soll« daher da» Zivtlkommissariat um baldige Entscheidung dieser Fragen ersucht werden. Die vom Baukomitee
Notwendigkeit de, gründlichen Abziehen, des Staubes der makadamisierten Straßen und Durchführung einer ausgiebigen, regelmäßigen Straßenbesprengung au» wirtschaftlichen und hygienischen Gründen. E» wird noch zum Au», drucke gebracht, daß eine gründliche Behebung der Staubplage, die hauptsächlich ihren Grund in den durch den Kriegsautoverkeyr zer mürbten Straßen habe, nur durch Asphaltiernug sämtlicher Straßen möglich wäre, die aber vorderhand wegen der unerschwinglichen Ko sten nicht durchgeführt
deS GrannerstegeS gewidmet.sein. Ausweisung. Johann CizinSky, tzeb. 17. Juli 1858 in Banrberka, Bezirk Reichenau (Böhmens ein wegen Bettels und Lanbstrricherei oft vorbestraftes Individuum. Obge nannter wurde auf Grund der gg la undf 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R. G. Wl. Nr. 88, aus dem politischen Bezirke Meran, daS sind die GerichtSbezirke Meram Lana und !Pas- ~ ier. kür immer pbgeschasft und über die BezirksgrenKr ge- MeprüfentanM soll eS statt Repräfentalien im Inserat kunstcmstalt Wilh. Stein, Wien
, der nicht nur allgemein üblich, sondern auch ganz ein- wandfret ist, da man bekanntlich bet jedem Metzger Knochenteile al» Zuwage erhält. Alle» übrig« Hot das „Bolksrecht' nach dem Grund satz« „calumnlare audacter glatt erfunden, um einen achtbaren Bür ger in der niedrigsten Weis« zu verdächtigen und herabzusetzen. <200 Kirchliche Nachrichken. Am Sonntag, den 20. ds., vormittags halb 11 Uhr, findet in der evangelischen Chrlstuskirche die Konfirma tion s f e i e r statt verbunden mit Feier der Beichte und des heiligen