Nr. 40 „Bozner Zeitung' (Südtirolcr TagblaM Montan, den 19. Februar 19VV. Kundmachnng! Bezugnehmend auf die in der „Bozner Zeitung' Nr. 39 vom 17. Februar d. I. erschienene Kundmachung, bringe ich meinem sehr geschähen Kundenkreise, sowie der gesammten Bürgerschaft von Bozen zur gef. Kenntnißnahme, daß «Frau Marie Frank-Wachtel, nachdem sie in I. und II. Instanz verloren, beim hohen k. k. obersten Gerichtshofe in Wien siegte und mir der Nachsatz „vorm. R. Frank' gestrichen wurde, nachdem
sie die Behauptung aufstellte, daß sie meinem Vorgänger Herrn Fr. Seif, bei Verkauf des Geschäftes niemals die Erlaubniß ertheilt habe, den Nachsatz „vorm. R. Frank' zuführen. Herr Jng. Seif selbst, sowie dessen Buchhalter Herr Ignatz Ortner können jedoch bezeugen, daß Frau Frank- Wachtel dem Erstgenannten das unbeschränkte Recht einräumte, den Nachsatz „vorm. R. Frank' zu gebrauchen. Ein weiterer Beweis dürste der sein, daß Herr Seif durch 1'/- Jahre ohne jegliche Einwendung von Seite der Frau Frank-Wachtel
diesen Zusatz benutzte. Mir liegt zu wenig an dem Gebrauche dieses Nachsatzes, um denselben der Frau Frank-Wachtel streitig zu machen, bemerke jedoch, daß Frau Frank-Wachtel hier wohl die Eigenthümerin einer Kupferschmiedewerkstätte ist und die Konzession zum Verkaufe von Kupfer- und Blechgeschirre!» hat, daß ihr aber keineswegs jdas Recht zusteht, Gas- und Wasserleitungen zu installieren, was aus nachstehenden Kopien der -beim hiesigen k. k. Bezirksgerichte erliegenden Original-Dokumente hervorgeht
. Im Kaufvertrage 6s 16. Mai 1897 der anläßlich des Verkaufes des Jnstallations-Gefchäftes von Frau Frank, an Herrn Ingenieur Franz Seif, Innsbruck, ausgestellt wurde und von den Herren: Franz Seif» C. Kuhke und Marie Frank unterschrieben ist, steht unter Absatz 8 u. a. wörtlich: „Frau Frank verpflichtet sei, in keiner Weise Konkurrenz zn bieten' serners der Passus: „Die Aenderung der Firma bleibt dem Herrn Uebernehmer überlassen'' Trotzdem krach sie bereits im Juni 1898 diesen Vertrag, worauf am 7^ Juli 1898
beim k. k. Bezirksgerichte Meran, Abtheilung 2, Gesch.-Z. 6 II. 237/98/2 folgender Vergleich geschlossen wurde: Frau Maria, verehl. Wachtel, als Beklagte erklärt den Punkt 2 a des Klagebegehrens zu submittieren und ver pflichtet sich, die auf ihren Mann bezw. auf die Firma R Frank lautende Konzessionsurkunde zurückzulegen, richtiger eine diesbezügliche Eingabe, deren Kosten der Kläger zu tragen hat mitzuuntersertigen und binnen 14 Tagen die mit 23 fl. S2 kr. liquidierten Kosten an den klägerischen