Erbrechtes die ErbSerklärung anzubringen, widri genS die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt nnd lhnen eingeantwortet werden würde. K. K. Bezirksgericht Bozen, am 24. März 1353. Der k. k. Bezirksrichter: v. Mörl. 3 Erbenvorrufungs-Edikt. Nr. 1026 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Schwaz werden die gesetzlichen Erben des den 4. Februar 1353 ohne Testa ment, blos mit Hinterlassung eines Kodizils verstorbenen Andrä Arnold, ledigen Müllerknechts von Stans, welcher ein Vermögen
würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Schwaz, am 21. März 1353. Leiter, Bezirksrichter. v. Reinhart, Adjunkt. Kundmachung. S4Sg Die Gerichtskasse von Meran schuldet zur Konkurs masse des verstorbenen Peter Haller, vuIZc, Hanefle Peter von Meran, aus der Kriegs- und StationSkosten- AuSgleichnng noch einen Betrag von 264 fl. RW. Alle jene, welche als Gläubiger der Peter Haller- fchen Konkursmasse, oder iu Folge
. Da die Eventuel-Erbeir um dessen Todeserklärung angesucht haben, so 5vird Atton Tappeiner hiemit auf gefordert, binnen einem Jahre um so gewisser zu erscheinen oder das Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß feines Lebens zu setzen, widrigenS auf weite res Anlangen nach Verfluß obiger Frist zur Todeserklä rung geschritten, und sein Vermögen den betreffenden Erben eingeantwortet werden würde. K. K. Bezirksgericht SchlanderS am 3. September 1353. Aigner, Bezirksrichter. Edikt. Nr. 2363 Am 15. Dezember 1351
ist Johann Reiner> Lederergesell in Arnbach, mit Hinterlassung eines Testa mentes vom 4. März 1349, in welchem er den Peter Köck, Lederer alldort, zum Universalerben seines Nachlasses ein setzte, gestorben. Da nun diesem Gerichte nichi sämmtliche sich bis zur dritten Linie der gesetzlichen Erbfolge erstreckende Erben bekannt sind, so werden hiemit dieselben aufge fordert, binnen einem Jahre, von dem unten ange setzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung
ihres gesetzlichen Erb rechtes ihr Erbserklären anzubringen, widrigenfalls die Verlassenfchast init Peler Köck verhandelt, und ihm der Nachlaß auf Grund des obzitirten Testamentes gegen Berichtigung der Legate — allein eingeantwortet werden würde. K, K- Bezirksgericht Sillian am 23. August 1353. Lindner, Bezirksrichter. I ^ Edikt. Nr. ZK?? Im Jahr» 1315 ist Andrä Stark, Bauersmann dem noch ein Rücklaß von 193 fl. 20 kr. in Vorschein gekommen. Da dessen gesetzliche Erben unbekannt sind, so wer