- lichen Einreihung bestimmt ist, so hat er, wenn er sich in der Provinz>Tirol oder Vorarlberg aufhält, binnen/», wenn cr außer der Provinz sich aushält, binnen es Wochen sich bei dem dießseiligcn k. k. Landgerichte zu stellen, wi drigenfalls er als Renitent behandelt werden würde., Eben so haben Joseph Müller mit Nr. 7, Georg Nnßbaumer mir Nr. »-Z, Zlloys FuchS mir Nr. 37, Joseph Maurer mit Nr. 41, Balthasar Plankl mit Nr. 42 und Johann Spisser mit Nr. 44 dem dl'eßscitigen k. k. Landgerichte
ihren Aufenthalt, wenn sie in der Provinz Tirol und Vorarlberg sind, binnen 4, wenn sie außerhalb der Provinz sind , binnen U Wochen uin so gewi»er anzuzeigen , als sie ini Falle, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirklichen .Einrei- hiiiig treffen würde , und sie dein Landgerichte ihren Auf enthalt nicht angezeigt hätten , ohne weiters als Reni tenten würden behandelt werden. K. K. Landgericht Brixen, den 3i. Okt. »827. Schguanin,, Landrichter. .. »Johann Baptist Soravia von Cortina die Zahl 1. Andrà Eolle
, wenn sie in der Provinz Tirol und Vorarlberg sich ai:fha!lcn , binnen 4 Wochen, und wenn sie außer der Provinz sich befinden, binnen L Wochen bei dein unterzeichneten Landgerichte zu stellen, widrigenfalls sie als Renitenten behandelt werden wür den. ' . ' Eben so haben die übrigen vorbenannten Abwesen den binnen der nämlichen Frist diesem Landgerichte ihren Aufenthalt lim so gewisser anzuzeigen, als sie im Falle, daß sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Assenlirnng treffen würde, und sie diesem Gerichte
, alS: Für ES werben demnach die vorausgeführten — unbe kannt wo — abwesenden Militärpstichrigen ausgesordert, sallS sie sich innerhalb der Provinz Tirol nnd Vorarlberg aushalten, binnen einem Monate, wenn sie sich aber außer der Provinz befinden, innerhalb iZ Wochen bei dein unterfertigten Landgerichte bei Äerineidung der ge-