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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 6 of 12
Date: 27.06.1924
Physical description: 12
Ruhegenüsse festgelogt. Sie bekommen keine Erhöhung, weder jetzt noch später. Genf diktiert es und dte Regierung pariert. Das gilt für die, die schon pensioniert find. Für, diejenigen aber, die erst in Zukunst pensioniert' werden, wird die Pension neu geregelt. Jetzt 'haben fie die gesetzlich verbürgte Anwartschaft, nach Be- endigung ihrer Dienstzeit 90 Prozent ihrer Mttivr- tätsbezüge als Pension zu bekommen. Nunmehr wird das geändert: wer in Zukunft pensioniert wird, bekommt nur 78.8 Prozent

seiner Aktivitäts- 'bezüge als Pension. Mer das P noch nicht alles. Bor dem Kriege war es so, daß die Diener und Unterbeamten die volle Pension nach vierzigjähriger, alle Beamten nach fünfunddreißigjäihriger, die akademisch gebil deten Beamten, dann gewisse Kategorien mtt be- sonders schwerem Dienst, wie Wachleute, die Gen darmen, das Fahrpersonal der Eisenbahnen nach dreißigjähriger Dienstzeit bekamen. In der Re publik wurde das geändert. Die Diener und Unter beamten wurden den Beamten gleichgestellt

; auch sie erwerben die volle Pension jetzt schon nach fünf- unddreißigjähriger Dienstzeit. Jetzt a'ber soll das abermals geändert werden. Die Dienstzeit soll für alle um fünf Jahre verlängert werden: für die einmal. Mer gelt da, wo du bis jetzt gewesen bist, da werden die Gäste Glacehandschuhe angezogen haben, bevor sie dich haben anrühren 'dürfen." „Nein," gab Moj kurz zurück, „von jedem an- tatzen Hab' ich mich auch dort nicht laffen, das lasst ich überhaupt nicht, und von solchen Gästen schon gar

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