beiseite gesckoben wurden, und wie wenig es bisher dem Völkerbundsrat gelang, die Japaner zur Einstellung ihrer kriegerischen Operationen zu bewegen. Das Versagen der moralischen Autorität des Völkerbundes gegen über dem eigenen Bundesglied Japan hat starken Eindruck gemacht, nicht zuletzt der dabei beobach tete Mangel eines gemeinsamen Willens, sich in Tokio ernsthaft durchzusetzen. Denn die paar Vorschläge formaler Natur, wie die Entsendung einer Untersuchungskommission nach dem Schau platz
oder des Völkerbundes unter Mit wirkung Amerikas, sondern jede der beteiligten Mächte unternahm den Schritt separat und indi viduell schattiert. England forderte auf. Amerika schlug vor. Deutschland ersuchte. Die Amerikaner beeilten sich außerdem, die Welt ausdrücklich wissen zu lassen, daß es sich nicht um ein gemein sames Ultimatum handle. Man svürt allenthal- be das begreifliche Bestreben.' den Stolz der Japaner nicht zu verletzen. Soweit, man hört, sind die Japaner ebenso höflich mit allem, „im. Prinzip
Organ internationalisiert werden. Die Vertragsmächte sollen sich vernilichten. ihren Angehörigen den Bau und die Verwendung von Flugzeugen, die militärisch verwendet «erden könnten, zu vdr- Sietey. Es soll ferner ein internationales Ber» kehrsflugwefen geschaffen, kontinentalen und interkontinentalen Organisationen übergeben werden unter den Auspizien des Völkerbundes. . der allein das Recht haben soll. Apparate er bauen zu lasten und zu verwenden, die über das sonst vorgeschrieben« Maximalmaß
dem Völkerbund zur Ver fügung zu stellen, wenn die Sanktionsbestim mungen des Artikels 1ü des Dälkerbundspakte» zur, Anwendung kommen und eine gemeinsame Aktion des Völkerbundes durchgeführt wird Im Falle cmes ungerechtfertigten Angriffs erhalten die Mächte nach Anzeig« an den Völkerbund die freie Verfügung über alle ihre Verteidigungs mittel zurück. Die französischen Vorschläge sehen sodann die Schaffung einer internationalen Streitkraft vor. die aus zwei Gruppen besteht, nämlich einer internationalen
festzusetzenden Umfange bereitstellen wurde. Vertragsmächte, die Tanks oder ähn liche Panzerwagen sowie schwere Feldartillerie ^sitzen verpflichten sich, die zur Verfügung dev Völkerbundes gestellten Streitkräfte mit diesen Apparaten auszustatten. Zum Schutze der Zivilbevölkeruna -wird vor- gefchlagen. daß zunächst der Abwurf von Brandbomben oder von Geschaffen, die Giftstoffe oder Mikroben enthalten, unter allen Umständen zu verbieten sei. Sodann soll jede Beschießung aus Flugzeugen oder mit Artillerie