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Volksbote
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Page 6 of 8
Date: 30.11.1939
Physical description: 8
Streitverfahrens. Das . Recht der amtlichen Eintragung in die Nachtrags-S t e u e r l i st e n verjährt mit Ab lauf des zweiten, auf die Entstehung des end- giltigen Grundes für die Eintragung folgenden Jahres. (Art. 43). Hinsichtlich der Steuererklärunaen und Wert feststellungen gelten die Bestimmungen und Strafbestimmungen wie fir die anderen direkten Steuern (Kgl. Dekret Nr. 1608 vom 17. Sept. 1931). Dieselben Strafen können auch gegen jene angewendet werden, die- nach den vorliegenden Bestimmungen

einzuhalten, ohne irgendwie ans der zufälligen Marktlage Profit zu schlagen. Es ist unstatthaft, die bereits mit regelrechten Abschlüssen eingegangenen Ver pflichtungen abzuändern. auch wenn die Lieferung der Waren sich zettlich verschoben hat. Es ist zu beachten, daß die gewohnten Derkaufsbedingun- - gen eine wesentliche Grundlage der fir die ver schiedenen Waren festgesetzten Höchstpreise bilden., Eine Abänderung dieser Bedingungen sowohl hinsichtlich der Zahlung wie der Lieferzeit muß - auch im Preis

eine Gegenleistung finden. Jeden- - falls bedeutet jede Abweichung von den Verkanfs- bedingungen, die vom Ministerium im Zusam menhang fir bestimmte unter Höchstpreis stehende Waren festgesetzt worden sind, auch eine Verletzung der Höchstpreise, wenn sie zum Schaden des Käufers erfolgt. -Die Behörden haben in jeder Hinsicht dafür zu sorgen, daß derattige Abände-' langen, die nur Preis- und Marktstörungen im' Gefolge haben, unterdrückt werden.“ Aus diesem Erlaß des Ministeriums geht affo klar hervor

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