bemerkbar macht, zu verhindern, hat der Podest« bis auf weiteres jeden Markt, oder sonstigen Diehauftrieb ver boten. Bon diesem Verbot werden Rinder. Schafe, Ziegen und Schweine betroffen. Auch ist es streiwstens untersagt, genannte Tiere in öffentlichen Stallungen (ber Gasthäusern, Vieh händlern usw.) einzustelttzn. Diese - Stallungen sind bis auf weiteres geschlossen und deren In« Haber sind verpflichtet, jeden Auftriebsversuch sofort beim städtischen Schlachthaus zu melden. — Am 25. April brach
wurde. — In der Berichtswoche star ben: Frau Theresia Risi, geb. Serafini, 71 Jahre; Armand Eoppola, 56 Jahre; Heinrich Rudig. Pflegling, 81 Jahre: Raimund Obex, 25 Jabre; Anton Demartis, Maurer. I1 Jahre. m Markt- und Einstellverbot. Der Podosta bringt allen Interessenten zur Kenntnis, daß bis auf weiteres der Auftrieb von Spalthufern (Rindern. Schafen. Ziegen und Schweinen) auf Märkten und Ausstellungen strengstens ver boten ist, um einer weiteren Ausbreitung der verschiedentlich aufgetretenen
Maul- und Klauenseuche vorzubeugen. Weiters ist es ver boten genannte Tiere in öffentlichen Stallun gen (Gasthäusern usw.) einzustellen. Alle Eigen tümer öffentlicher Stallungen sind strengstens verpflichtet, die Stallungen gesperrt zu halten und sofort dem städtischen Schlachthause Mel dung zu erstatten, falls dort Spalthufer zum Einstellen vorgeführt würden. Die gleiche Pflicht haben auch Kaufleute und Händler, welche im Gemeindegebiet Stallungen zum Vieh- cinstellen haben. Der Provinzchef