! Der Angeklagte Kutschers, elf Jahre alt, er klärte, daß er zur Teilnahme an dem Einbruchs diebstahle beim Zuckerbäcker Naschhold von Klempa gedungen worden sei. Ich war, erzählte Kutschers, damals im Kino. Wie ich dann gegen 10 Uhr nach Hause gehen wollte, kam Klempa auf mich zu und sagte mir: „Komm nur mit, wir gehen einbrechen.' Ich bin mitgegangen, weil ich gefürchtet habe, daß mir Klempa, wenn ich ihm nicht folge, ein Messer hineinrennen wird. — Richter: Was hast du nach 10 Uhr abends auf der Straße
zu tun? — Angeklagter: Ich war halt im Kino. — Richter: Mit dem Kino fängt die Sache an. Woher hast du das Geld sür das Kino gehabt? — — Angeklagter: Ich war im Kino als Zettelträger beschäftigt und Hab' Freikarten gehabt. — Richter: Wo ist dieses Kino: — Angeklagter: Hernalser Hauptstraße 117. — Richter: Es ist ausdrücklich verboten, daß Schulkinder im Kino Beschäftigung finden. Man weiß heute wirklich nicht, ob Verord nungen. die erlassen werden, auch existieren oder nicht. Die politischen Behörden
sollen sich hier mehr umschauen. Die Väter der Angeklagten erklärten, daß das Kino der Krebsschaden sür die Schulkinder sei. Der Richter bemerkte, daß er gegen den be treffenden Kinobesitzer selbst bei der kompetenten Behörde die Anzeige erstatten werde. Der Angeklagte Josef Stratil, zwölf Jahre alt, gab an, daß Klempa am Tage vor dem Einbruchs diebstahl bereits das Drahtgitter deS KellersensterS durchbrochen habe, daß Klempa der Anführer war und ihm schon um 7 Uhr abends den Befehl erteilt
habe, sich um 10 Uhr zum Einbruch bereit zuhalten. Der Angeklagte Klempa gab über Befragen des Richters an. daß er die bei dem Kapellmeister Moosbrucker gestohlene Geige um 5 Kr. und einen Winterrock um 7 Kr. in der Pfandleihanstalt Gold blatt versetzt habe. — Richter: Was hast du mit dem Gelde getan? — Angeklagter: Alles verputzt. Ich war beim Zuckerbäcker, bei der Hutschen und häufig im Kino. — Richter: Da müssen sogar die Einbruchsdiebstähle herhalten, damit die Schulkinder das Kino besuchen