Jubiläumskirche hat der Magistrat entgegen dem klaren Wortlaute der Bestimmungen der Bauordnung ver langt, dass die Thore nach außen sich öffnen müssen, obwohl in der Bozner Bauordnung eine gegentheilige Bestimmung enthalten ist. Damals schien es, dass diese Bozner Bauordnung für Kirchenbauten nicht gilt. Aber diese Bauordnung gilt auch für Klosterbauten nicht. Jetzt aber stellt der Magistrat, indem er mit der Con- sequenz etwas leicht umspringt, die Forderung, dass beim Klosterbau die Zellen
zu ergreifen. Was es heißt, den Bozner Magistrat beim Bozner Gemeinderathe zu verklagen, darüber werden Sie nicht im Unklaren fein. Wenn ein Recurs an den Bozner Gemeinderath gegangen wäre, würde derselbe wahrscheinlich sich nicht augenblicklich mit der Frage besasst haben, sondern unter Umständen den Antrag einer Commission zu eingehendem „Studium' zugewiesen haben, und weiß Gott wann die abschlägige Antwort mir zugestellt worden wäre. Dann wäre aller- tageS zu ihr herüber — da tönte ein Schritt
und die Benützung um ein Jahr früher wäre wahrscheinlich verloren gewesen. Das scheint die eigentliche Tendenz dieser Entscheidung zu sein, dass ich auf den Recurs mich einlasse. Ich hatte gar keine Lust, in diese Verschleppungstendenz des Bozner Magistrates einzugehen, sondern ich habe sofort, noch am selben Tage an dem ich die Zustellung erhalten hatte, die Baubeschreibung durch Nachtrag geändert und die abgeänderten Pläne wurden am nächsten Vormittage beim löblichen Magistrat überreicht, wodurch
also die gegen den Bau erhobene Einwendung beseitigt ist, und mit den Arbeiten begonnen werden konnte. Nun gestatten Sie mir nur noch einige Worte. Es ist ganz klar, dass die Bestimmungen der Bozner Bauordnung nur für gewöhnliche Wohnhäuser, aber nicht für Klosterhauten gelten, für gewöhnliche Wohn häuser, welche von Familien bewohnt werden, weil von „Wohnräumen', „Wohnzimmern' die Rede ist, welche doch auch von mehreren Personen bewohnt werden können. Das geht auch klar hervor aus dem § 23, in welchem von Küchen
des Magistrates. Ich will nicht sa^en, dass die Staatsverwaltung immer mustergiltig baut, und dass das Bozner Justizgebäude mit der inneren Einrichtung als mustergiltig gelten kann; aber, meine Herren, wenn die Staatsverwaltung sür die „Herren' Gefangenen so große Sorge an den Tag legt,- und bei der man sagen kann, dass die sani tären Bedenken oft bis ins Extreme getrieben werden, wenn der Staatsverwaltung gestattet ist, Zellen von Flächenraum zu bauen, so dürfen doch Kloster-- zellen nicht beanständet