I, —70:' /M^oKv X H im Inland: monatlich I. 155, vierteljährig I. 4 65, halbjährig I. 930, ganzjährig Ii 13 60. Für Deutschösterreich, Deutschland und das übrige Ausland ganz jährig I. 22'—« Einzelne Nummer 2V Centefimi. Die Abnahme dsS Blatte», sola«ge eine ausdrückliche «ündigimg desselben nicht erfolgt, gil» als AbonnementSverpAichtUltg. M. 26 Bozen, Donnerstag, 31. März 1921 60. Jahrgang Kann Bayern entwaffnet werden? Durch die Einbringung des Gesetzes gegen den Selbstschutz ist eine innerpolitifch
begreift man » mcht. Wenn die bayrische Bevölkerung sich heute weigert, ihre Selbstschutzorganisation aufzulösen, so ist der Grund dafür der Selbsterhaltungstrieb des bayrischen Volkes, der mächtiger ist als der Wille der Feinde. Diejenige bayrische Regierung, die es wagen würde, dem Willen der Mehrheit des bayri schen Volkes nicht Rechnung zu tragen, würde auch nicht einen Tag länger am Ruder bleiben können. Die Franzosen drohen, daß sie Bayern besetzen werden. Derartige Drohungen
können aber nicht verfangen. Die bayrischen Bauern sind bereit, eine Okkupation über sich ergehen zu lassen. Aber Frank reich denkt ja im Grunde seines Herzens gar nicht daran, eine solche Besetzung durchzuführen. Man begründet dies in Paris und in London mit der Zahl der notwendigen Mannschaften sowie mit den Schwierigkeiten der rückwärtigen Verbindungen. Frankreich wird Bayern nicht entwaffnen. Selbst dann nicht, wenn es tatsächlich zu einer Besetzung bayrischen Gebietes schreiten sollte. Die bayrische Regierung
kann es ebenfalls nicht und die Reichs regierung noch weniger. Bayern kann entwaffnet werden in dem Augenblick, wo das bayrische Volt die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Ordnung und Sicherheit im Lande auch ohne das Bestehen der Selbstschutzorganisationen gesichert ist. Diese Ueberzeugung besteht in Bayern aber heute noch nicht. Wenn es der Entente darum zu tun ist, eine Scheinentwaffnung sich vollziehen zu sehen, so kann sie sie haben. Aber sie darf überzeugt sein, daß es nicht gelingen wird, Bayern