Verhandlungen der 18. General-Versammlung der katholischen Vereine Deutschlands und Oesterreichs in Innsbruck am 9., 10., 11. und 12. September 1867 : amtlicher Bericht
Gesetze und Verordnungen, Welche man gab, um, wie man sagte, die gemischten Ehen zu ordnen. Das War eins sehr gefährliche Sache; es handelte sich nämlich hiebei nicht darum, ob Tausende mehr hüben, oder Tausende mehr auf der anderen Seite stünden, sondern man wollte die katholische Kirche, wollte die Priester, wollte die wenigen Bischöfe dahin bringen, daß sie zugestünden, es wäre ganz einerlei, ob man katholisch oder nicht katholisch wäre, und es leuchtet ein, wenn die kathol. Kirche
dies je zu geben Würde, wäre sie nie die wahre Kirche Gottes gewesen. Der himmlische Bräutigam hat nur Eine Braut, das ist die heil. Kirche. Nie kann die Kirche sagen, daß eine andere Religions form gleichen Werth hat wie sie, da sie allein von Gott stammt, und allein die wahre Kirche Jesu Christi ist. (Bravo.) Die er wähnten Verordnungen über die gemischten Ehen wurden in Preußen, Hessen, Nassau, Baden, Baiern, kurz überall — ange nommen, und der Sieg über die kathol. Kirche schien gewiß, und hiedurch
, wenn es möglich gewesen, das Ende der kathol. Kirche in Deutschland herbeigeführt. Das waren also Zeiten zum ver zweifeln ; denn kaum kämpfte Jemand gegen diese listig schlei chende Verfolgung; jetzt aber geht es nicht rückwärts, denn wir kämpfen, und darum muß es sogar vorwärts gehen. (Stürm. Beifall.) Als 1827 die Bischöfsstühle errichtet waren, galt es, sie mit neuen Oberhirten zu besetzen. Die Feinde der Kirche gaben sich alle Mühe, hiefür solche Männer zu finden, die Alles hübsch beim Alten lassen
in sie und der Plan der Feinde der Kirche wurde doch vernichtet. (Bravo.) Zwar war der schwache Episkopat gebunden an Händen und Füßen mit tausend und tausend Verordnungeil, gerade wie Sie, meine lieben Oesterreicher, es hatten seit dm Zeiten des glorreichen Josefinischen Regiments. Diese Staatsverordnungen wurden angewendet, damit nicht die mindeste freie Bewegung möglich sei. Wenn ein Pfarrer gut katholisch predigte, man konnte ihn freilich nicht bestrafen, aber es ward doch eine Untersuchung
gegen ihn eingeleitet, und wenn einsr gar im Beichtstuhl einer Brani, die im Begriffe stand, eine gemischte Ehe einzugehen, an's Herz legte, daß ihr beabsichtigter Schritt bedenklich wäre, daß sie die heiligsten Mutterpflichten ver letze, wenn sie ihre Kinder nicht erziehe für die katholische Kirche,