Ritterordens, der Propst von Bozen unio der Propst von Junichen einen und einen der Propst von Aro uM> der Krzprie- ster von Rovereto. 3. Der aderige Großgrundbesitz (2. Kurie) wählt zehn Abgeordnete. Voraus setzung zum Wahlrecht in dieser Kurie ist der Adelstitel und eine direkte Sreuerleistung von mindestens 100 X. Diese Kurie wird aber nun wehr in zwei Bezirke zerlegt, in einen deutschen mit sechs Abgeordneten und in einen italienischen mit vier Abgeordneten. Diese Kurie zählt 240 Wähler. - ' 4. DieHand
e l s- undGew er b e k a m- m er (3. Kurie) in Innsbruck, Bozen und Rove reto wählen je einen Abgeordneten mit ihren Stimmen, wie bisher.' Der Antrag der Christ- llchsozialen, die'Wahl dieser drei Abgeordneten nicht durch die Kammerräte, sondern durch die Urwähler, also durch die Handel-und Gewerbe- ^ treibenden selbst durchzuführen, scheiterte leider ün dem unüberwindbaren Widerstande der Ne uerung, und so bleibt dieses Geldsack-Wahlrecht, oas die große Masse der kleineren Steuerträger aus dem Handels
einverleibt, Matrei ? NM Nordtiroler Städtebezirk. Die Ku- oer Steuerträger zerfällt somit in: mit Wahlbezirke der Städte ^ Abgeordneten, und zwar: 1. Bezirk: ^ ^ Wgeordneten. Fer- ^ir?« ^ Märkte und Gemeinden: 2. Ve- ^anoecr, ^eiss, znemre, ^ ^ Abgeordneten. 3. Bezirk: Bozen, ebenfalls mit 2 Abgeordneten. '4. Be zirk: Bozen, mit 2 Abgeordneten. K. Bezirk: Meran, Obermais, Untermais, mit 2 Abgeord neten. Dazu noch fünf italienische Städtebezirke mit zusammen 6 Abgeordneten (darunter Trient 2); somit
Altrei, Truden, Laurein, St. Felix, Unsere liebe Frau im Waloe, Proveis; 8. Bozen, Sarntal, Kastelruth; 9. Brixen, Ster zing, Klausen; 10. Bruneck, Taufers, Enne- berg. Buchenstein, Welsberg; 11. Lienz, Wind^ Matrei, Sillian. . Jeder dieser Wahlbezirke wählt jezwei Abgeordn e t e. Es braucht Wohl nicht gesagt zu werden, daß in diesen Bezirken die Städte und Orte der Städte-Kurie nicht etwa wieder mitwählen dürfen. Dazu kommen noch sieben italienisch-tirolische. Bezirke mit zusam men 13 Abgeordneten
dieser allgemeinen Kurie sind folgende: 1. Der Teil der Stadt Innsbruck zwischen rechtem Jnnuser und den Geleisen der Süd- und Staatsbahn. 2. Der übrige Teil der Stadt Innsbruck und die Gemeinden Hölting und Mühlau., 3. Die sogenannten Nordtiroler Städte, nämlich: Kufstein, Kitzbühel, Hopfgarten, Rattenberg, Schwaz, Hall, Jmst, Landeck, Telfs, Reutte, Vils, Matrei. 4. Die sogenannten Süd tiroler Städte, nämlich: Lienz, Ampezzo, Brun eck, Brixen, Klausen, Jnnichen, Welsberg; Gos- sensaß, Sterzing, Gries bei Bozen