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Newspapers & Magazines
Tiroler Sonntagsbote
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Page 1 of 10
Date: 11.12.1887
Physical description: 10
zu einem verhälttlißmäßigen Wohlstände. Das ist heute anders geworden. Die Eisenbahnen, der Telegraf, die Maschinen, der große Welthandel u. s. w., alles hilft zusammen um die Erwerbung eines Vermögens zu erschweren. Die Zahl Derjenigen, die ein Vermögen erwerben, wird stets geringer, während die Größe der einzelnen Vermögen wächst. Wer aber keinerlei Vermögen besitzt und auch nicht als Staatsbeamter „in Pension gehen" kann, der fällt im erwerbs unfähigen Alter der Gemeinde zur Last, eine Versorgung, die in sehr vielen

; es führt eine Arbeiterversicherung ein, welche dem Arbeiter für seine alten Tage eine (vorläufig freilich noch viel zu geringe) Pension gewähre!! soll, fe Dritttheil der Kosten zahlt der Staat, ein zweites Dritt theil der Arbeitgeber, den Rest der Arbei ter, welcher iudeß nicht mehr als einige Kreuzer wöchentlich zu entrichten hat. Die Arbeit wird groß und mühsam werden, auch die erforderlichen Opfer werden den Staat empfindlich treffen; aber der Er folg wird voraussichtlich die aufgewendete Mühe

lohiien, wenn man auf der betrete nen Bahn planmäßig weiterschreitet, und nicht bei diesem ersten, im Ganzen entschie den noch nicht genügenden Schritte stehen bleibt. Nach dem Arbeiter-Versorgungs-Ent- würfe für das deutsche Reich erhält der Arbeiter vom 70 . Lebensjahre angefangen eine Pension von jährlich 72 fl. (Ärbei'ter- innen jährlich 48 fl.); wird der Arbeiter (oder die Arbeiterin) ob alt oder jung durch Krankheit, Uuglücksfall u. s. w. gänzlich erwerbsunfähig, so tritt der Genuß der Jnvaliden

, wenn ihnen dadurch ein ruhiges, sorgenfreies Alter gesichert werden könnte. Wie viele Bauern z. B. hätten im Alter lieber eine kleine Pension, als das Ausgedinge mit seinen Streitereien. Dazu ist aber eine große Versichernngsanstalt mit bedeutender Staatsunterstützung nöthig, welche auch mit Bürgschaften gegen Leicht sinn, Schwindel, Betrug umgeben sein muß, da viele Staatsbürger Bedenken tragen, Jahre hindurch in eine Anstalt einzuzah- len, von der sie nicht genau wissen, ob sie zum Schluffe auch ihre Rente

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Tiroler Sonntagsbote
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Page 5 of 8
Date: 12.01.1890
Physical description: 8
Verletzungen, so erhält die Witwe die versicherungs mäßige Pension. Die Höhe der Jnvalidenpension ist bei jeglicher Erwerbsunfähigkeit mit 60 Prozent des Jahres verdienstes bemessen ; ein Arbeiter, der 8 fl. Wochen lohn bezieht, hat somit in diesem Falle den An spruch auf eine Rente von 4 fl. 80 kr. per Woche; im Falle zeitweiliger Erwerbsunfähigkeit wird die noch vorhandene Erwerbsfühigkeit bei der Bemessung der Rente in Betracht gezogen. In diesem Punkte wird eine humane Anwendung des Gesetzes

„durch Verkauf von gestempelten Umschlägen von 1 Penny, wodurch man das Porto bezahlen könne", und dies veranlasste den Buchhändler C b a l m e r s zu Dundee, der dazumal auch ein kleines Localblatt herausgab und uls Drucker und Verleger am meisten die Unannehmlichkeiten und sichtnahme auf die in Arbeiterkreisen übliche Mit wirkung der Frau bei dem Erwerbe nicht bloß für die zurückbleibende Witwe, sondern auch für den allfällig erwerbsunfähigen Witwer eine Pension fest gesetzt, welche mit 20 Prozent

von dem Jahresver dienste bemessen wurde. Wenn also beispielsweise das als Handlangerin beschäftigte Weib eines erwerbsunfähigen Mannes durch einen Zufall am Bau verunglückt, so erhält der Witwer 20 Prozent von dem Jahreslohne der Frau als Rente oder Pension. Die Rente für die zurückbleibenden Kinder ist mit 15 Prozent und wenn sie beide Eltern verloren haben, mit 20 Prozent des Jahresverdienstes der Letzteren be messen. Wenn also z. B. ein Fabriksarbeiter mit 8 fl. Wochenlohn, der eine Witwe mit zwei Kindern

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Tiroler Sonntagsbote
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Page 5 of 8
Date: 08.01.1888
Physical description: 8
vereinbart. Die Einhaltung der ausgeführten Entsumpfungs-Arbeiten fällt ausschließlich der Entsumpfungs-Genossenschaft zu. Letzter Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht betreffs Gründung eines Pension- sondes für die L a n d e s b e a m t e n und D i e- n e r, wobei eine Satzung beschlossen wurde, nach welcher die Beamten und Diener des Lan des einen einmaligen ^Beitrag von 15"/« von den ersten Anstellungs-Bezügen, insoweit sie die Summe von 300 fl. ö. W. übersteigen, so wie von jeder Erhöhung

derselben, und weiter einen jährlichen Beitrag von 2% des jeweiligen zur Pension anrechenbaren Jahresbezuges, inso weit er den Betrag von 300 fl. übersteigt, zu leisten haben. Der Landeshaushaltungs-Fond leistet bis auf weiteres ebenfalls einen Beitrag zum Pensionsfonde, der Eigenthum des Landes bleibt und vom Landesausschusse verwaltet wird. In der 16. Sitzung am 3. Jänner wurde der Antrag des Abg. v. Aufschnaiter betreffs der Erhaltung der Etschregulirungsbauten sowie Dr. Wildauers Antrag bezüglich Erleichterungen

des mit der Einhebung dieser Abgabe verbundenen Dienstes und zur weiteren Durchführung desselben einen oder zwei Beamte mit dem Rechte auf Pension und zwar einen Inspektor mit den Bezügen der V. Rangsklasse der Landesbeamten und allfäüig einen Revidenten mit den Bezügen der VH. Rangs klasse der Landesbeamten auf Grund einer vor ausgehenden Dienstes-Ausschreibung zu ernennen. Zur theilweisen Deckung des Abganges des Landesfondes ist in den Voranschlag desselben für das Jahr 1888 die Summe von 36.000

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