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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 2 of 8
Date: 04.06.1910
Physical description: 8
und eine außerordentliche Delegiertenversamwlung des Neichsverbandes österreichischer Aerzteorganisationen nach Wien einberufen. In beiden Versammlungen wurden Kundgebungen beschlossen, in welchen erklärt wird, daß die Aerzteschaft Oesterreichs an der Forderung festhält, daß von der obligatorischen Versicherung alle Personen ausgenommen werden sollen, deren Gesamtbezüge jährlich 2400 Kronen übersteigen. A)re kann matt den Lokalbedavf fnv ein neues Gasthaus beweisen? Zu diesem Kapitel schreibt Dr. August Fuhr mann

, den Lokal bedarf auf andere Art nachzuweisen und so den Kauf preis für ein bestehendes Gasthaus zu ersparen. Diese Versuche werden also immer wieder gemacht und, um es gleich zu sagen, sie gelingen auch manchmal, wenn auch sehr selten. Der Erfolg eines solchen Versuches ist aber immer ungewiß, denn die Behörde ist an be stimmte Regeln nicht gebunden. Sie entscheidet nach freiem Ermessen, ob der Lokalbedarf vorhanden ist oder nicht. Sie kann also in keinem Fall gezwungen werden, das Vorhandensein

des Lokalbedarfes anzu nehmen, auch nicht wenn ein bestehendes Gasthaus gekauft wird. Wegen der großen ökonomischen Schä digung, die eine Abweisung in einem solchen Fall für den Verkäufer hätte, geht die Behörde beim Kauf eines bestehenden Gasthauses , stillschweigend Nr. 9_ über die Frage des Lokalbedarfes weg und verleiht die Konzeffion an den Käufer, wenn er nur unbe scholten ist. Die Versuche, den Lokalbedarf auf eine andere Art nachzuweisen, weist sie aber mit Recht fast immer zurück, da die Verleihung

einer neuen Gasthauskonzeffion, ohne daß eine bestehende Konzeffion gekauft würde, eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung eines einzelnen be deuten würde. Dennoch werden solche Versuche immer gemacht, und es wird auch versucht, die Behörde zur Anerkennung des Lokalbedarfes zu zwingen. Es wird zum Beispiel ein Gasthaus, das' lange an demselben Orte bestanden hat, transferiert und das bisherige Gasthauslokal anderweitig vermietet. Nun kommt es vor, daß jemand unter Berufung darauf, daß hier früher so lange

ein Gasthaus bestand, um eine neue Konzeffwn gerade für dieses Lokal einschreitet. Er will die Behörde dadurch zur Anerkennung des Lokalbedarfes zwingen. Das gelingt aber in der Regel nicht. Denn die Behörde wird den Lokalbedarf für das ganze Gemeindegebiet in Betracht ziehen und finden, daß, nachdem die Gesamtzahl der Gasthäuser nicht geringer geworden ist, sür ein neues Gasthaus kein Bedarf vor handen ist. Ein anderer Fall ist der folgende: Jemand legt unvorsichtigerweise seine Gasthauskonzeffion

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