Statthaltereikundmachung vom 19. Juni 1880, Landesgesetzblatt Nr. 27, und vom 24. November 1884, Landesgesetzblatt Nr. 39, dürfen notorische (bekannte) Jagdfrevler keine Jagdkarte erhalten und auch nicht als Gäste an der Jagd teilnehmen. Frage 4177: lieber meinen Grund führt seit 1845 ein offener Weg von zirka 7 Schuh Breite, welcher dem Aerar gekörte, aber seit dort vom Aerar nicht mehr benützt wurde. Jetzt ließ eine Firma diesen Weg drei Meter breit machen, ohne mich zu fragen, und fährt noch über diese Breite hinaus
, so daß der Weg teilweise 5 Meter breit ist. Muß ich dies dulden? Antwort: Dein Anfrageschreiben ist unklar. Ob ein Rechtstitel vorliegt, nach welchem die Firma berechtiget ist. den bisher 7 Schuh breiten Weg auf drei bis fünf Meter auf Kosten deines Grundes zu verbreitern, wissen wir nicht. Liegt ein solcher Rechtstitel nicht vor, so hat die Firma allerdings kein Recht, ohne deine Einwilligung einen Teil deines Grundes für die Ausbreitung des Weges zu benützen. Hat sie dies trotzdem getan, und verweigert
sie ein gütliches Abkommen mit dir zu treffen, so müßtest du die Firma klagen, da dieselbe auf keinen Fall berechtiget ist. einen Weg, der bisher nur 7 Schuh breit war, auf Kosten deines Grundes ohne deine Einwilligung zu verbreitern, falls nicht ein urkundliches Recht diesbezüglich vorliegt. Welchen Rechtsgrund die Firma für ihr Vorgehen vorzubringen in der Lage ist, wissen wir nicht; soviel aher steht fest, daß ihre bloße Be hauptung, sie könne den Weg so breit machen, noch keinen Beweis
für eine solche Berechtigung darstellt. Du bist weder von der Firma, noch von den Nachbarn berechtiget zu verlangen, daß sie zum Zwecke der Abhaltung des Weideviehes aus deinem Grunde, entlang des Weges einen Zaun errichten. Du selbst aber kannst auf deinen Grund und Boden ungehindert einen Zaun aufführen und ist niemand berechtiget, denselben zu entfernen oder zu be schädigen. Gegen solche Beschädiger kannst du klagbar auftreten. Sache der Viehbesitzer ist es, dafür zu sorgen, daß ihr Vieh nicht in deinen Grund gelange