Tirolensia : zum 80. Geburtstag Konrad Fischnaler's.- (Schlern-Schriften ; 30)
und Urbarbücher und die ganze fahrende Habe zu übergeben. Bei dieser Gelegenheit sollte ein genaues Inventar des Hauses auf zwei Zetteln aufgezeichnet werden, ein Blatt behielt Rydler, das andere wurde an die Raitkammer nach Innsbruck geschickt. Nach einer späteren Nachricht waren im neuen Amtshaus auch „zeug, gschutz, wer und harnasch' untergebracht 17 ). Der Amtmann zu Bozen arbeitete in Bozen und seiner Umgebung neben dem Land- und Stadtrichter von Gries und Bozen, neben dem Gegenschreiber
. Die Grenzen des Urbaramtes und des Landgerichtes Gries-Bozen deckten sich nicht, das Urbar amt griff in mehrere andere Landgerichte über. Der Amtmann hatte auch keine Gerichtsbarkeit über die Güter seiner Verwaltung 19 ). Die Ausdehnung des Sprengeis des Amtmannes erkennen wir aus den Urbaren. Aus der Zeit Abmstorfers und Rydlers um 1500 steht mir leider kein Urbar des Amtes Bozen zur Verfügung, hingegen eines aus dem J. 1545. In der Zwischenzeit dürfte sich im Amte nicht viel geändert haben. Der Amtmann
erhielt Zinse aus Gütern zu Rentsch, am Ritten, zu Wangen, zu Gries, im Gericht Jenesien, um Terlan und Missian, bei Sigmundskron, auf den „mosern enhalb der altn Etsch und auf Griesner mos', in den „thailauen zu Frongart', zu Leifers und Branzoll 20 ). Sogar aus zwei Höfen im Passeier kamen Zinse an das Bozner Amt, Er erhielt aus diesen Gütern noch größerenteils Naturalzinse und zwar Pfeffer, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Bohnen, besonders Wein, dann auch Käse, Lämmer, Kitze, Schultern (also Fleisch
), Kapaune, Hennen und Eier. Der Amtmann war verpflichtet, den Chorherren zu Brixen, dem Augustinerchorherrenstift Dietramszell bei Tölz in Bayern, dem Spital und dem Dominikanerkloster zu Bozen, dem Meßner zu Bozen und den zwei Fron boten zu Gries und zu Bozen jährlich bestimmte Weinzinse zu schenken 21 ). Einen ') Vgl. 8c 1504, f. 113, 17. Sept. 1504; 1509, f. S21, 26. Jan. 1509. 18 ) Vgl. 7 1373, Auszug über d. Pfleger, Amtleute, Burghuten, Solde u. Provisionen v. 10. Dez. 1501, f. 3. ') Vgl. 37 102