65 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_221_object_5730418.png
Page 221 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
209 Bestimmungen der erwähnten Hauptstücke des I. und II. Th. des St. G. B. und dem hierüber bereits früher erflossenen erläuternden h". Hof dekrete v. 18. Okt. 1838, Z. 22069, und Gub.-Verlautbarung v. 15. Nov. 1838, Z. 25897, bei dem bisherigen Verfahren, wornach die Krau- kenhaus-Verpflegskosten für.Polizeiarrestanten aus dem Lokalpolizeifonde bestritten wurden, sein Bewenden, weil derlei Kosten sowohl nach den gesetzlichen Bestimmungen des I- und II. Th. des St. G. B., als auch insbesondere

keine Kostenvergütung mehr zu leisten ist. Die Spitalsgebühren für solche Hierlandes verpflegte Unterthauen aus dem mailändischen und venetianischen Gebiete, wofür jedoch nur die für Tiroler geltende gewöhnliche Derpflegsgebühr aufge rechnet werden soll, sind aber von nun an durch die Kreiskonkurrenz eindringlich zu machen, wogegen die Kreiskonkurrenz in Zukunft hinsicht lich aller jener Kosten verschont bleibt, welche für die Verpflegung ar mer Tiroler in den Spitälern des .mailändischen und venetiamschen

1
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_526_object_5730723.png
Page 526 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
der in diesem Werke angeführten h. Gnbernial-Dekrete sammt den dazu gehörigen h. Hof-Dekreten mit gleichzeitiger An gabe dev Seitenzahl» an welcher sich die daselbst bezeichneten Dekrete befinden. Dieses Verzeichnis; ist lediglich nach den Gubernial-Nunimern eines jeden Jahres geordnet, wobei jedoch zu bemerken ist, daß die mit einem * bezeichneten h.Gubernial-Verordnungen — der Gabe vnialz ahl nach — eigentlich in das vorige Jahr gehören. Hof-Dek. v. Gub .-Dek. v. Seite 3. Juni 1783. 449

23. Aug. 1784. 20. Oft. V /86, 2 15255. 298 28. Nor. 1794. 23. Der. 1' 794/ 21629. 453 14. Juli 1797. 449 Dek . des prov. Gen. -Kommissar, v. 22. Aug. 1814, Z 1. 3396, 346 1815. * Hof.-D.ek. V. Gub >.-Dek., v. 1. Mai 1815/ 3. 10539. - — 30. Mai 1815/ 3. 1254. 14 21. Febr. 1784. — 19. Juli » J5 4262. 292, 294 21. Aug. 1815/ ff 14324. — 21. Sept. n 7$ 9286. 103 24. Aug. if n 27973. -— 14* II 9607. 14 28. n n n 14647. ““ 17 « n ft 1» 9885. 65 9. Dez. 7t ft 15963. 158 28. -> n 79 17708. 277 1816. 21. Dez

2
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_108_object_5730305.png
Page 108 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
praktische Brauchbarkeit in den obgcnannten Krankheiten dieser ausnahmsweisen Konzession würdig erscheinen. Allerh. Entschl. v. 2 . Juli 1844, Stud.-Hof-Kommis.-Dek. v. 9. Juli 1844, Z. 4461, Gub-Kundm. v. 26. Juli 1844, Z. 17751. Norm für die Aufnahme der Thierarzte, Kur- und Hufschmiede: # Die nach einem zuriickgelegten 2 jährigen Lehrkurse mit einem Absoluto- rium versehenen Knrsch miede haben nach dem §. 41 des allerhöchst genehmigten Organisationsplanes des Wiener-Thierarzuei-Jnstitutes das Recht

haben, können Thierärzte werden, wovon das Gubernium zur Benehmung bei Aufnahme von Thier- ärzten und bei Bemessung der Gebühren bei Viehseuchen verständigt wird. Stud.-Hof-Kommis.-Dek. v. 23. Juni 1831, Z. 3005, Gub.-Kundm. v. 18 . Juli 1831, Z. 14961. _ Alle jene Individuen, welche in früherer Zeit, d. i. bevor noch das oben erwähnte h. Stud.-Hof-Kommis.-Dek. v. 19. Juni 1824, Z. 4004, herabgelangt ist, die sämmtlichen Gegenstände der Thicrarzneikuude am Wiener Thierarznei-Jnstitute durch 2 Jahre öffentlich gehört

haben mit a. h. Entschl. v. 28. Sept. 1841 zu gestatten geruhet, daß den aus der Thierarzneikunde strenge Geprüften der Tirel eines Magisters der Thierheilkunde in dem Diplome ertheilt werde. Stud.-Hof- Kommis.-Dek. v. 4» Okt, 1841« (Prov.-Ges.-Samml, Bd. 28, S. 527.)

3
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_122_object_5730319.png
Page 122 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
sei. Dieser Gegenstand wird nun für Mediziner durch das ganze Jahr hin durch im 4. Jahrgange vorgetragen. Die pathologische Anatomie ist in die Zahl der für die erste medizi nische strenge Prüfung bestimmten Gegenstände einzureihen und die Tare hiefür mit 5 fl. C. M. zu entrichten. Allerh. Entschl. v. 2. Nov.' 1844, Stud.-Hof-Kommis.-Dek. v. 9. Nov. 1844, Z. 7384, Niederösterr. Reg.- Dek. v. 18. Nov. 1844, Z. 68681. Es wird genehmigt, daß die a. h. Entschl. v. 26. Sept. 1811, mit welcher bewilligt

wurde, den Studierenden der Medizin den Stipendien- genuß nach vollendeten Studien auch noch im sechsten Jahre beizubelas- sen, wenn dessen Beibelassung weder der Eigenschaft des S.'ipendiums noch der klaren Vorschrift der Stiftung zuwiderläuft, auch auf die Schü ler der Chirurgie ausgedehnt werde. Allerh. Entschl. v. 28. Apr. 1832, Stud.-Hof-Kommis.-Dek. v. 9. Mai 1832, Z. 1940, Gub.-Kundm. v. 1. Juni 1832, Z. 12162. Chirurgische Stipendisten beziehen während der für nicht gelernte Chirurgen

vorgeschriebenen dreimonatlichen Spitalpraris, worüber nach dem neuen mediz.-chirurg. Studienplane Zeugnisse auszufertigen sind, und welcher Zeitraum als Verlängerung der Studienzeit anzusehen ist, ihre Stipendien fort, wogegen die Studien-Direktorate jedoch dafür zu sorgen haben, daß die Stipendisten dieser Spitalpraris unverzögert zu« gewiesen werden. Stud.-Hof-Kommis.-Dek. v. 4. Ott. 1834, Z. 5468, Gub.-Kundm. v. 7. Nov. 1834, Z. 24398. Seine Majestät haben bei dem Umstande, als nach dem letzten mediz

5
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_274_object_5730471.png
Page 274 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
man genugsam ihre Echtheit be- mtheilen kann; b. ob sie die ihr eigene Härte und Ausdehnung, welche eben so tief unter der Haut als ober derselben zu fühlen ist, und ihre gehörige Form habe; c. ob ihr Verlauf regelmäßig nach den beschriebe nen Zeiträumen, oder ganz anders , und in unverhältnißmäßigen Zeit räumen geschehe; ci. ob dabei zur bestimmten Zeit ein Fieberchen, oder Wenigstens die oben genannten Fiebererscheinungen beobachtet werden; o. ob der rothe Hof um die Pustel sich gehörig bilde

Hof, ihr Verlauf weicht überhaupt sehr von dem oben beschriebenen ab, geschieht in unverhältnißmäßigen Zeiträumen; die Pu steln gehen bald in Eiterung über, werden halbkugelförmig oder gar kegelförmig u. s. w. zugespitzt; bilden bei der Abtrocknung einen locke ren gelben Schorf. Zuweilen entsteht Wohl auch die unechte Kuhpocke etwas später; aber ihr unregelmäßiger Verlauf unterscheidet sie dann genügsam von der echten. Schmerzen in den Achselhöhlen beobachtet màn zuweilen auch bei unechten

Kuhpocken wie nicht minder ein Fieberchen. Weitere Erscheinungen der unechten nicht schützenden Kuhpocken sind wie folgt: Schon in den ersten Tagen nach der Impfung ist eine große rothe Pocke an der Impfstelle, die schnell Limphe zeugt, die obere Decke ab wirft, eine eiternde Fläche darhiethet, oder zur Decke eine feuchte gelb- lichte Kruste behält, in welche bald die ganze Pockenmasse umgewandelt wird. Das die Pustel umgebende Erysipelas, der sogenannte Hof, ist schon früh sehr lebhaft und ausgebreitet

6
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_117_object_5730314.png
Page 117 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
und die nöthiqen Requisiten vergütet werden. Diese Beiträge sollen m der Regel nur arme ans Bedürfniß der Gemeinden an die Lehranstalt aeschickte Kandidatiimeu von den Gemeinden zu genieße» haben. Stud.- Hof-Kommis-Dek. v. 18. Sept. 1823 Z. 6079-629, Gub.-Kundm. *1 Qfy r>ff 182? R 22470. — Diese eben angeführte h. Verord. wur de mit Nachdruck 'republizirt mit Gub.-Dek. v. 20. Mai 1825, Z. 9649, und v. 24, Aug. 1827, 3* 16935, ÄÄ'r oTäss'« 8 ? t% ©eMrfcaufe wri»räsrt werte, 'if,„cit «’i?" um^'iMiXr U uSraft

der Wohm.ngrn bcr «tÖÄ barljMfcm |i' übrn^mct, mit, «s btribt ihnen übrigens nbrrtassrn « die ubngc Onner ifirer Studien entweder ans eiatntn Mittetn 'oder ,m Wege der Gemeinde oder auf wa« immer fifr 7«t andr e Art fül die Bestreitung der Wohnnnqsrinse Sora- r„ J n ? r Tvf vi io U« 183Q 2 r« ^ rge zu tragen. Stud.-Hof-Kommlf.- Dek. v. 12.z. 839, Z. 8015, Gub.-Kunom. v. 30. Jan. 1840, Z. 1803. Die Hebammen zu Innsbruck *,„**„» . n , . . . »er Strafen und selbst der Einstellung rß bcm Unfuge .gewarnt

7
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_124_object_5730321.png
Page 124 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
sind dem Institute ein Thcil der im Umkreise Mailands gelegenen Ländereien für die Praxis zuzu weifen und einige Hausthiere von jeder Gattung anzuschaffcn, um ihren gesunden Zustand kennen zu lernen, und den Schülern Gelegenheit zu semiotischen und geburtshülflichen Beobachtungen zu verschaffen. Stud.- Hof-Kvmmls.-Dek. v. 17. Juni 1843, Z. 3988, und v. 16. Mai 1845, Z. 3316, Gub.-Kundm. v. 11, Juni 1845, Z. 12912. Haltung des Gesundheitszustandes überhaupt. I. Zn Bezug auf Arzneien. 1. Einrichtung der Apotheken

. Obwohl die Errichtung neuer Apotheken, wie vorhin bloß dem Wir kungskreise der Lau des stelle Vorbehalten bleibt, so ist doch gemäß Wei sung der h. Zent.-Organis. -Hof-K o mmis. v. 27. Febr. d. I.. das Kreis- amt von denjenigen Grundsätzen in Kenntniß zu setzen, welche bei ihrer Errichtung genau beobachtet werden müssen: 1. Da eine Apotheke zu ihrer Aufrechthaltung, und wenn das Publikum gut bedient werden soll, immer eineö verhältnißmäßigen Umfanges bedarf, so wäre die Zahl der gegenwärtigen

8
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_298_object_5730495.png
Page 298 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
zugestandene Begünstigung in Beziehung auf den theilwei- ftn Ersatz der Heilungskosten durch das Kameral-Aerarium hat jedoch nur für das offene Land, nicht aber für die Hauptstädte zu gelten. Nach der angeführten Verord. v. 16. Apr. 1807 fallen die beiden übrigen Drittel der Heilungskosten auf das Kameral-Aerarium, und das Hof- Dek. v. 4. Mai 1809 bewilliget, daß nebst den Heilungskosten solchen mit der Lnftftuche behafteten armen Individuen auch die Kost, Wohnung und Beheitzung zu zwei Drittel

aus dem Kameral-Aerarium abzurei chen sei. Jedoch ist in dergleichen verkommenden Fällen die genaueste Wirtschaft und Aufsicht zu beobachten, auch die Dürftigkeit der Kran ken dieser Art jederzeit von der betreffenden Obrigkeit zu bestätigen. Uebrigens sind solche Individuen, welche die Heilungskosten für Venerie selbst zu trägen im Stande sind, zu deren Bezahlung ohne weiters an zuhalten. Allerh. Entschl. v. 30. Juni 1817, Cent.-Org.-Hof-Kommis.- Dek. v. 6. Juli 1817, Z. 31132, Gub.-Kundm. v. 13. Sept. 1817

9
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_88_object_5730285.png
Page 88 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
anzunehmen. Allerh. Entschl. v. 1. Dez. 1819, Stud.-Hof-Kommis.-Dek. v.- 9. Dez. 1819, Z. 8027, Gub.-Knndm. v. 25. Jan. 1820 , Z. 29040. Jünglinge, welche tirolischsständische Stipendien erhalten, um sich an der Wiener Universität zu Aerzten zu bilden, sind von nun an zu verpflichten, nach vollendeter Bildung durch 10 Jahre in Tirol als Aerzte Dienste zu leisten. Nach der Erlangung des Doktorgrades ist solchen In dividuen, auch ohne daß sie es ansuchen, zu gestatten, noch zwei Jahre für ihre bessere

zu erlangen, so wurde die Landesstelle nach Ein vernehmen des ständischen Ausschusses ermächtigt, ihm die noch fehlen den Jahre nachzusehen. Allerh. Entschl.• v. 18. Apr. 1833, Stud.-Hof- Kommis.-Dek. v. 26. Apr. 1833, Z. 2431, Gub.-Kuudm. v. 10. Mai 1833, Z. 10369. Bei Konkursprüfungen für die Lehrkanzel der Anatomie hat jeder Kandidat nebst der schriftlichen Prüfung auch eine anatomische Demonstra tion am Kadaver vorzunehmen, die Bewerber um die Lehrkanzel der praktischen Chirurgie

10
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_492_object_5730689.png
Page 492 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
oder die Innung die Spitalkosten bezahlen .solle, gründet sich durchaus nicht auf einen privatrechtlichen Titel, sondern lediglich auf eine administrative Verordnung, nämlich auf das Hofkzl.- Dek. v. 8. Sept. 1831, und für Tirol auf jenes v. 13. Aug. 1833, Z. 19752 (Gub.-Kundm. v. 9. Sept. 1833, Z. 19151); auch diesem Hof dekrete selbst liegen offenbar nicht sowohl privatrechtliche , als vielmehr administrative Rücksichten zu Grunde, es handelt sich um Verpflichtun- gen von Gemeinden und Innungen, deren

ter hiemit angewiesen, das ärztliche und wundärztliche Personale hievon mit dem Aufträge zu verständigen, daß, die Konten für Behandlung kranker Militärs außer dem Spitale unverweilt den Lokalobrigkeiten zu überreichen seien, damit deren Vorlage an das Militär nicht zu sehr verspätet werde. Gub.-Dek. v. 25. Sept. 1846, Z. 23687. Die h. Hofkanzlei fand es von der mit h. Hof-Dek. v. 9. März , Z. 8668 , angeordneten Verfassung von Tabellen zum Behufe der

11
Books
Category:
Medicine
Year:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192413/192413_272_object_5730469.png
Page 272 of 573
Author: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 559 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II A-9.581
Intern ID: 192413
Kuhpocke ist folgender: Am ersten und zweiten Tage beobachtet man an dem mittelst einer gefurchten (kana- lirten) Jmpfnadel, von der schon oben Abschnitt I. §. 9 ad 3 Erwäh nung geschieht, gemachten Impfstiche nichts, als was man an jedem dergleichen einfachen Stiche immer gewahr wird. Rach geschehenem Stiche bildet sich (jedoch nicht immer) ein blaß rother Hof um denselben, der aber nach einer kurzen Weile verschwindet, und als ein günstiges Zei chen der Haftung der Impfung angesehen wird. Am dritten

einen unruhigen Schlaf bemerkbar wird. Wenn alle sichtbaren Fieberbewegungen mangeln, sy ist doch eine ungewöhnliche Bläffe des Gesichtes vorhanden, was bewei set, daß die Einwirkung der Pocken nicht bloß örtlich, sondern allge mein sei. Zuweilen haben die Blätternden jetzt oder ein Paar Tage später Schmerzen unter den Achseln, und die Drüsen schwellen ihnen etwas an. Uebrigens bleiben die Kinder dabei heiter und spielen wie sonst. Am nennten Tage ist die Pocke wie Tags vorher, nur der sie umgebende Hof

12