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Südtiroler Landeszeitung
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Page 3 of 8
Date: 26.04.1921
Physical description: 8
Beteiligung der Behörden ist noch weiter ge gangen: Sie haben Militär ausgepflanzt in Bozen. Sie sind nicht dagestanben, unr ihre Pflicht zu tun, nein, um sie zu verletzen und sie Haben sie gründlich und ausgiebig vep< letzt. Sie haben gemeinsame Sache gemacht mit Öen Mord buben. Ein siebzigjähriger Greis hat erzählt, daß er ge meinsam! von einem Faschisten und ctneirf Karabinieri auf per Straße angefallen worden ist, daß der Karabinieri also dem Mordbuben Assistenz geleistet

Ehre mit Füßen getreten hat. Dielleicht darf ich noch daran erinnern, daß man uns mit besonderer Vorliebe auf die gentillezza italiana verwiesen hat. Ich muß doch sagen, daß die Art und Weise, wie gestern nicht bloß Faschisten, sondern auch italienische Soldaten und Karabinieri auf Weiber und Kinder losgcdroschen haben, auf völlig Wehrlose, uns klar beweist, was wir von dieser berühm ten gentillezza zu halten haben. Da drüben liegt der Erschlagene: Ein friedlicher Mann, der gestern ein achtjähriges

noch bei, daß Ihm überdies zweihundert Karabinieri zur Verfügung stehen, daß die ganze Garnison in der Kaserne Bereitschaft halte und daß er nicht anslehen werde, falls es notwendig sein sollte, alle tausend Faschisten verhaften zu lassen. Ich säumte nicht, seine Exzellenz auf den sehr zweifelhaften Wert dieser Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen, da wir >a alle aus Erfahrung wissen, wie der Kommandant der Karabinieri Hauptmann Tagliavache den Schutz der Deutschen gegen ita> linische Angreifer zu handhaben pflegt

, den Hut vom Kopfe — also ganz wie zu Geßlero Zeiten. Das Militär, namentlich die Offiziere fraternisierten mit den Fa schisten und erschienen ans deren Verlangen zlir Hllfeleistung gegen die Deutschen, lieber die Tätigkeit der Karabinieri brauche Ich nichts zu jagen: daß aber Italienische Soldaten mit den Gewehrkolben ans die flüchtenden Deutschen elnhieben, das ist eine Leistung, die ich auch von dieser Stelle ans besonders betonen möchte. Es ändert an dem Gesamtbilde natürlich

zu setzen, wurden dann, wenn Karabinieri in der Nähe waren, von diesen verhaftet. Geehrter Gemeinderatl Ich könnte wohl mit Recht fragen: wird die Negierung der deutschen Bevölkerung eine Genug tuung geben? Sie könnte nur bestehen, in der Bestrafung und Entlassung der schuldigen Organe der Staatsverwaltung. Ich glaube aber, daß, falls die Negierung sich entschließen sollte, alle diejenigen, die sich durch Unfähigkeit oder Böswilligkeit hervorgetan haben, von ihren Stellen zu entfernen

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 6 of 8
Date: 26.06.1920
Physical description: 8
•ütr«£r f- ' s'! ÄtwaSfr« 1 ' si .-fHY*-*? V W«1 V •’. m: ,s • t ,.; i ' /■■ .. •• , 'i. l: ! k Sdikö 8 „enwifüTW Nmve«z«Nmq^. Emmckkg. Pcti LS. gmrt 1920. 1 Bote vom Unterland. Aus dem deutschen Unterlande. Terrorismus — Abfo- lutlsmus. Die Verhaftungen in Tramin als Nachspiel des am Vorabend des Herz-Jesu-Sonniags veranstalteten Zapfen« ftrclcfjeo und der dabei durch den Uebereifer der Karabinier! verursachten Ereignisse dauern noch innner fort. Dabet wird seitens der Karabinieri

» der Verhaftung durch die Fl»»cht durch das Fenster, war auf ihm von Karabinieri ein Schuß nnchgesendet »vurde der fehlging. Ob iin gegebe»»en Falle ein hinreichender Grünt zur Verhaftung vorlag, mag dahin gestellt bleiben, daß abe» auch zutreffendenfalls keine Derechtigrmg zum Gebrauche de» Schußwaffe vorlag, da es sich im schlimmsten Falle nur »»»»' ein unbedeutendes, für die Allgemeinheit wie für den ein Leinen gleich ungefährliches Delikt handeln könnte, bebende' keines »veiteren Beweises

. Was aber dem Werke die Krön» aufsetzen sollte, kam erst. Die Karabinieri wa»»dten fick nur an den Vater des ihnen Entwischten und drohten, daß sie ih>' samt Frau und Tochter verhaften würden, wenn der Sohn sich r»icht bis zur Mittagszeit stelle. Nur durch die sofortigc Iutervention des Bürgerineifters beim vorgdfetzten Karcv blnieri-Kommando in Neuinarlrt wurde von der Durchführunf der angedrohten Verhaftung der drei ganz Unbeteiligten cck gesehen. Eo ergibt sich nun zunächst die Frage, seit wann besteht

das Recht, für irgendein augenblickliches, noch nicht einmal erwiesenes Delikt, falls der Beschuldigte flüchtet, kur gerhand dessen an der Sache ganz unvcteiligte Angehörige»' verhafte»» zu lassen? Das Recht? Von den Karabinieri wird daralif stets erwidert: Wir haben die Gewalt. — O Land der Freiheit, das feinen Bestand auf diesem Grundsatz ausbauei» »vlll! Justitia regnorum fumlamentuml Nach unserem bisheriger Erfahrungen scheint die oft gepriesene „Freiheit' wohl nur für die öffentlichen Organe

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