Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte
des Königreiches für fremdsprachige Gymnasien und Lehrer bildungsanstalten. Kricgsschädcnanmeldung. Der Pressedienst verlautbart: Das Generalkvmmissariat macht In bezug auf das eigene Zir kular vom 29. Juni, Nr. 28565/5/1, die Interessenten darauf aufmerksam, das; in der „Gazzetta Ufsicicile' vom 24. Navem- bcr 1921, Nr. 275, ein kgl. Dekret vom 5. Oktober 1921, Nr. 1569, erschienen ist, in dem die Ausdehnung der Normen, die sich auf den Wiederaufbau der, dem Staate oder öffentiib-'' Körperschaften gehörigen
Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften