) Bozen. Bozen, den 3!. Jänner !931. j An alle Herren Advokaten des Kollegiums, ! damit dieselben streng beobachten, was der Gegenstand der ge- ! schätzten KundmaAmg, die hier wiedergegeben wird, ist, nämlich • in Bezug des Gebrauches der italienischen Sprache im Tribunal. Es kommt vor, und zwar wiederholt, daß Advokaten und ! Anwälte, die im Berufsleben der Stadt Bozen eingetragen sind, ! in den verschiedenen Amtslokalen des hiesigen Gerichtes, wenn sie ■ untereinander Konversation pflegen
dessen, daß es ! die heiligste Pflicht jedes guten Bürgers ist, nicht nur Italiener ! zu sein, sondern sich auch als solcher zu fühlen und zu bezeugen, j endlich in Erwägung, daß jenen Personen, die in beruflichen ' Beziehungen zu den Behörden stehen, es obliegt, nicht nur den j Gesetzen ergeben zu sein, sondern auch rückhaltlos korrekt zu ! erscheinen. i Um diesen Mißstand zu beseitigen, wende ich mich an Euer ; Hochwohlgeboren, daß Sie die Herren Advokaten und Anwälte i lLs hiesigen Kreisgerichts-(Tribunal)-Bezirkes