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1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 273 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
Verruca u. Mauer v. Tridentum. Franken u. Rätien-Norikum. 257 Auf die Wiederherstellung, etwa auch auf eine Verstärkung und Erweiterung der Befestigungsanlagen dieser Stadt und nicht auf die Errichtung eines Kastells bei Borgo di Valsugana, 8 ) bezieht sich offenbar das in den Jahren 523—26 entstandene Schreiben Theoderichs, 9 ) das kund tut, daß in Tridentina... regione civi- taiem cornimi nostra pmecepit auctoritas und den Feltrino- Pos- sessoren befiehlt, gleich andern Nachbarn zum Mauerbau

beizu steuern, dessen Kosten das kleine Territoriuni von Tridentum allein nicht bestreiten könne. Denn die Gegend von Borgo ge hörte niemals zur regio Tridentina, 1 ®) das Wort civitas bedeutete im genauen spätrömischen Sprachgebrauch, an den sich die ost gotische Reichskanzlei gehalten hat, ein Munizipium ; n ) mit dem Ausdruck civitatem construere bezeichnete diese Ausfertigungs behörde die Wiederherstellung der verfallenen Wehranlagen einer derartigen Stadt im Rechtssinn 12 ) und im terrìtormm

T rideniinum des beginnenden 6. Jahrhunderts gab es nur ein einziges Muni zipium. Das Wort civitas muß also in dem hier in Rede stehenden Erlaß Theoderichs mit „die Stadt' übersetzt und auf Tridentum bezogen werden. Auf einer derartigen Deutung des in Rede ste henden Erlasses Theoderichs beruht jedenfalls die Trienter Orts- überlieferung, die die ältesten noch heute erhaltenen Mauern der Stadt als Werk dieses Königs bezeichnet. 13 ) Tridentum deckte die Valsugana, die zum Territorium von Feltria gehörte

, 14 ) und diese Stadt selbst gegen einen vom Etschtal her angesetzten An griff. Theoderich verlangte daher nichts Unbilliges, wenn er die Feltriner Possessoren zur Beihilfe für die Wiederherstellung der Mauern von Tridentum heranzog. 28, Die Pranken und die Provinzen Rätien und Norikum (zu S. 136 f.) Darf die Erwerbung Churrätiens durch Theudebert I. als unbestreitbare geschichtliche Tatsache betrachtet werden, 1 ) so verlangt dagegen die Frage, ob dieser Herrscher auch Rätisch- Tirol und Norikum. seinem Reiche

Reichskanzlei vgl. Mommsen in Monumenta Germaniae, Auetores antiquis- sitni 12, S. 522 (unter civitas.) 12 ) Dies lehrt ein Erlaß Theoderichs aus den Jahren 507—11 (Cas siodor, Variae 1, 28, S. 29 f.) 13 ) Diese Ortsüberlieferung wird auch von Cartellieri, Alpenstraßen, S. 112 erwähnt, der im Anschluß an diese Ueberlieferung die Ummauerung der linksufrigen Stadt überhaupt erst Theoderich zuschreibt. ') Siehe oben S. 55 und unten S. 266 f. Siehe oben S. 136. 2 I Historia Langobardorum 2, 4, S. 74.

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1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 104 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
Dmsi (Bozen)' 8 ) erhalten. Allein der Umstand, daß man das zur Ueberwachung des Brennerverkehrs bestimmte Zollamt nicht in diese Siedlung, sondern nach Sublavione verlegte, spricht unbedingt dafür, daß das Bozner Becken noch außerhalb Rätiens lag. 78 *) Die rätisch-italische Landmark muß demnach irgendwo im Bereich des Burggrafenamtes das Etschtal gequert haben. Ob sie hier durch den tiefeingeschnittenen Töllgraben und den Un terlauf der Passer, 79 ) durch die Valschauer und den Aschlerbach

oder durch den obern Rand der Talstufe bezeichnet war, mit der der Vinschgau gegen das Meraner Becken zu absetzt, muß im- 7 <) Die Etappenstation Foetibus, die nach Notitia dignitatum, Ocei- dens 35, 10, 21 (ed O. Seeck, 1876, S. 199 f.) dem Dux beider Rätien un terstand, ist, wie bereits oben S. 37 bemerkt, in Füssen und nicht in Pfat- ten (südlich von Bozen) zu suchen, wie früher vielfach angenommen wurde. Daß im ausgehenden 2. oder im 3. Jahrhundert ein Offizier und ein Beamter zu Tridentum den Nachschubdienst

für die in Castra Regina (Regensburg) stehende 3. italische Legion leiteten (siehe oben S. 53), darf selbstverständlich nicht als Zeugnis dafür betrachtet werden, daß jene Stadt damals zu Rätien gehört habe. 75 ) Vgl. z. B. v. Voiieiini, Erläuterungen 1/3, 2, S. 127 und das' da selbst angegebene Schrifttum. '«) Siehe oben S. 32 f, 7® a h Siehe oben S. 69. in h Dies gilt z. B. von der Zollstelle Conflans im Tal der Isère; über dieses Zollamt vgl. Marquardt, Staatsverwaltung 2», S. 272, A. 6. 78 ) lieber

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1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 124 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
keinerlei inschriftliche Denkmale der Römerzeit gefunden ha ben, 65 ) Andrerseits berechtigt aber der Name Curia an sich keineswegs zur Annahme, daß die römische Siedlung, der er zu kam, eine Stadt im Rechtssinn gewesen sei, da er, wie eben er wähnt, keltischen Ursprungs sein und demnach nicht ati eine städtische Kurie der Römerzeit erinnern dürfte. 66 ) Mangeln nun aber auch Aussagen des Altertums über die rechtliche Stellung von Curia, so läßt sich diese doch mit Hilfe mittelbarer Erwä gungen

nicht erwähnt.) 61 A Wie Heierli, Mitteilungen Zürich 26, S. 6, Oechsli, ebenda, S. 70, A. 3, Haug bei Pauly-Wissowa, Realenzyklopädie 2. Reihe 1, Sp. 52 f. an nehmen. 62 ) K. Miller, Itineraria Romana (1916), S. 201. 63 ) Zangemeister, Corpus inscriptionum Latinarum 13 (1905), Nr. 5254—57, S. 50 f. 61 ) Siehe oben S. 107, A. 57. 65 ) Stähelin, Schweiz, S. 293, ebenda 2 , S. 317. 66 » Dies gegen Planta, Raetien, S. 211 f. 5 '> Siehe oben S. 69- Säben. das niemals eine Stadt

unten S. 181). Der Churer Bischof war aber kein derarti ger chorepiscopus. Wird doch seine Stadt, wie im folgenden ausgeführt, auch im kirchlichen Sprachgebrauch stets als civitas bezeichnet. Darüber, daß die um 400 entstandene Notitia Galliarum streng zwischen den civil ti les (der ordentlichen Bischöfe) und den castra (der Hilfsbischöfe) unter schadet, vgl Stähelin, Schweiz, S. 502—04, ebenda 2 , S. 546—48.

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1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 314 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
es auch sonst mit der Anwendung von termini technici nicht sehr genau 31 ) und er spricht einmal vom Bischof von Tiburnia ohne dessen Bischof stadt zu nennen, in einer Weise, als ob dieser Geistliche den Titel episcopus Norici (mediterranei) geführt hätte. 32 ) Unter diesen Umständen hätte es gar nichts Auffallendes, wenn dieser Schrift steller, zu dessen Zeit es in dem ihm bekannten Teil Rätiens keine christlichen Bischöfe mehr gab, 33 ) einen ältern Bischof von Au gusta Vindelicum, der Hauptstadt der Raetia

liche Gemeinde besessen hat, darf als eine Tatsache betrachtet werden, 35 ) und so muß -es denn auch in dieser Stadt noch zu jener Zeit, in der Lucillus seine Jugend verlebte, einen Bischof ge geben haben. Setzten sich die Alamannen doch vermutlich eben erst damals auf dem Boden der vindelikischen Ebene endgültig fest. 36 ) Den Raetiarum episcopus Valentinus für einen Bischof von Augusta Vindelicum zuhalten, erschiene selbst dann als voll- 1 29 ) Siehe oben S. 132, 168. 30 ) Siehe oben S. 176

Cambodunutn keine bischöfliche Kirche besessen haben sollte. Denn wenn diese Stadt kein Bischofsitz war, so war der Leiter der Kirche, von Augusta Vindelicum in der Tat der einzige ordentliche Bischof der Rae tia IL, da es in dieser Provinz außer den genannten beiden Siedlungen, keine Munizipien gab (siehe oben S. 100—105) und Bischöfe, die an nichtstädtischen Orten walteten, bloß als chorepiscopi gewertet' wurden (siehe oben S. 108, A. 68, S. 181.) Ueber die abendländischen ckorepiscopi

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1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 337 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
bald von Verona, bald von Tridentum aus. 101 ) Tatsächlich er geben denn auch die Denkmale dieser Art für die Frage nach dem Umfang der Stadtgebiete Rätiens im allgemeinen nichts. Die a legione (d. h. von Castra Regina aus) zählenden Meilensteine des Donautals 102 ) kommen nicht in Betracht, da das römische Regensburg keine Stadt und demnach auch nicht im Besitz eines städtischen Territoriums war, 103 ) und auf Curia Be zug nehmende Meilensäulen haben sich nicht erhalten. Die zwei a Brigati- tio

rechnenden Denkmale dieser Art 104 ) standen einst oberhalb von Fra genstein (bei Ziri) und bei Unterschönberg, also in Nordtirol, in dem man die Wegstrecken sonst von Augusta Vindelicurn aus bemaß, 105 ) und die' Meilensäulen, die die Entfernungen von letzterer Stadt aus angeben, 106 ) befanden sich auch im unzweifelhaften Bereich des territorium Cambodti-, nense. Nur ein einziger rätischer Meilenstein gibt Auskunft über die Aus dehnung eines Stadtgebietes, 107 ) Zu Seite 113, Zeile

, daß die Stadt gebiete von Cambodunum und Brigantium bei oder westlich von Isny an- 98 ) Zangemeister, Corp. inscr. Lat. 13, 2/1, Nr. 5249, S. 48. Dazu Stähelin, Schweiz, S. 245, A. 2, ebenda 2 , S, 264, A. 2. ® 9 ) Siehe oben S .82. 100) Jung, Rom. u. Roman. 2 , S. 93, A. 3, Stähelin, Schweiz, S. 138, ebenda 2 , S. 150. 101) Vgl. das Meilensteinverzeichnis bei Cartellieri, Alpenstr., S. 169. Kubitschek, Jahreshefte 5, S. 26 bemerkt denn auch ganz allgemein, daß die Meilen

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1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 126 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
waren, 81 ) und der Name Theodoricopolis beweist, daß Chur bereits eine Stadt im Rechtssinn war, als es dem italischen Ostgotenreich eingefügt wurde. 82 A Unter diesen Umständen darf man also mit voller Be stimmtheit die Behauptung aussprechen, daß auch Curia in den Tagen der Römerherrschaft über Rätien den Rang eines Munizi- piums erlangt hat. Wann es zu dieser Stellung aufgerückt ist, sagt die Ueberlieferung nicht. Das Auftauchen des Namens Curia, der zum erstenmal im Itinerarium Antonini und in der Tabula

endlich, die Gründung der Stadt Curia sei von Kaiser Konstantin II. (richtig Konstantins) vorgenommen worden, als er sich während seines Feldzugs gegen die lentiensischen Ala- Hohenemis in Vorarlberg) zu verstehen sei, ist man sich einig; vgl. Planta, Raetien, S, 212, Mayer, Zeitschrift für schweizerische Geschichte 8, S. 486. Die Gegend von Hohenems ist erst in sehr später Zeit besiedelt worden; vgl. Helbok, Geschichte Vorarlbergs, S. 9. 78 ) Dieses Senegauis, das im rätisthen Reichsgutsurbar von 831

, ob das Tellotestainent als Beweis für das einstige Vorhandensein einer römischen Munizipalverfassung (in Chur) betrachtet werden dürfe. Er hat es aber gar nicht versucht, seine Bedenken zu begründen, ' 8S ) Darüber, daß angenommen werden muß, Chur sei nicht erst von Theoderich zur Stadt erhoben worden, siehe unten S. 246 f. 83 ) Vollmer, lnscriptiones Baivariae Romanae, S. 213. Diesen Schluß zieht Planta, Raetien, S. 211 f. ') Planta, Jecklin, Geschichte von Graubünden 4 , S. 8.

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Category:
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Year:
1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 302 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
Grafschaft des 7. Jahrhunderts sind auf alle Fälle unzulässig» Denn wit wissen — um nur eines her vorzuheben —, daß die Gegend von Mölten und T eri an, also jedenfalls auch die Umgebung von Bozen im 10. Jahrhundert zum Nurichtalgau gerechnet 9 ) und daß jener comitatus Bauzani erst 1027 dadurch geschaffen worden ist, daß damals Konrad II. das südlich der Brixner-Trienter Sprengelgrenze gelegene Stück der auch den Nurichtalgau in sich schließenden Grafschaft Welfs von dieser loslöste und es als Grafschaft

Bozen dem Hochstift Trient schenkte. 10 ) Unter diesen Umständen erscheint es gar nicht als ausgeschlossen, daß auch wehrhafte Siedlungen, die außer halb der hochmittelalterlichen Bozner Grafschaft lagen, so z. B. die Dörfer Tisens (bei Lana), Sirmian und Eppan 11 ) zu den oben erwähnten castella gehörten. Unter diesen festen Plätzen befanden sich wahrscheinlich auch umwallte Orte der Meraner Gegend, wie man wohl vermuten darf, wenn man bedenkt, daß das ccstfum Maiense, 12 ) wie oben erwähnt, um 710

in balti scher Hand war, 13 ) und erwägt, daß es an sich durchaus zulässig ist, anzunehmen, die Baiern hätten sich zeitweilig auch im öst lichsten Zipfel Churrätiens, dem Untervinschgau oder doch wenig stens m dessen östlichstem Stück, dem Mündungsgebiet der Pas ser festgesetzt. 14 ) Wann die Baiern im Etschland Fuß gefaßt haben, ist un bekannt. Die Annahme Eggers, 15 ) der Bereich der nachmaligen Grafschaft Bozen sei bei dem Friedensschluß des Jahres 591 16 ) besondere technische Bedeutung gebraucht

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1932
Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
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Page 336 of 349
Author: Heuberger, Richard / von Richard Heuberger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIII, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Rätien;z.Geschichte 100 v. Chr.-800
Location mark: II Z 92/20
Intern ID: 104615
und Cambodunum aufge gangen und diese stießen — wie nachmals die beiden Rätien — bei odor westlich von Isny aneinander. Zu Seite 100, Zeile 15 f., Seite 101, Zeile 1 f., 26—31: Daß die Bürger von Augusta Vindelicum zur tribus Sergia zählten und daß der in einer Epfacher Inschrift genannte, dieser Tribus zugehörige decurto muni cipi ein Gemeinderat jener Stadt war, ist deshalb zu vermuten, weil die tribus Sergia die persönliche Tribus Hadrians war, 96 ) der Augusta Vin*- delicum zum Munizipium erhoben

hat, und weil es schon unter Claudius: üblich geworden war, die Einwohner einer zur Stadt erhobenen Siedlung der Tribus des zur Zeit regierenden Herrschers zuzuweisen. 96 ) Daß die Bürger von Cainbodunum anscheinend der tribus Claudia angehörten, die zweifellos die des Claudius war, 97 ) genügt wohl kaum zur Begründung der Annahme, diese Siedlung sei schon unter dem genannten Kaiser, also; früher als die Provinzialhauptstadt, Munizipium geworden. Zu Seite 106, Zeile 10 f.: Ptolemaeus nennt bei Aufzählung der „Städte

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