Rätien im Altertum und Frühmittelalter : Forschungen und Darstellung.- (Rätien im Altertum und Frühmittelalter ; Bd. 1). - (Schlern-Schriften ; 20)
keinerlei inschriftliche Denkmale der Römerzeit gefunden ha ben, 65 ) Andrerseits berechtigt aber der Name Curia an sich keineswegs zur Annahme, daß die römische Siedlung, der er zu kam, eine Stadt im Rechtssinn gewesen sei, da er, wie eben er wähnt, keltischen Ursprungs sein und demnach nicht ati eine städtische Kurie der Römerzeit erinnern dürfte. 66 ) Mangeln nun aber auch Aussagen des Altertums über die rechtliche Stellung von Curia, so läßt sich diese doch mit Hilfe mittelbarer Erwä gungen
nicht erwähnt.) 61 A Wie Heierli, Mitteilungen Zürich 26, S. 6, Oechsli, ebenda, S. 70, A. 3, Haug bei Pauly-Wissowa, Realenzyklopädie 2. Reihe 1, Sp. 52 f. an nehmen. 62 ) K. Miller, Itineraria Romana (1916), S. 201. 63 ) Zangemeister, Corpus inscriptionum Latinarum 13 (1905), Nr. 5254—57, S. 50 f. 61 ) Siehe oben S. 107, A. 57. 65 ) Stähelin, Schweiz, S. 293, ebenda 2 , S. 317. 66 » Dies gegen Planta, Raetien, S. 211 f. 5 '> Siehe oben S. 69- Säben. das niemals eine Stadt
unten S. 181). Der Churer Bischof war aber kein derarti ger chorepiscopus. Wird doch seine Stadt, wie im folgenden ausgeführt, auch im kirchlichen Sprachgebrauch stets als civitas bezeichnet. Darüber, daß die um 400 entstandene Notitia Galliarum streng zwischen den civil ti les (der ordentlichen Bischöfe) und den castra (der Hilfsbischöfe) unter schadet, vgl Stähelin, Schweiz, S. 502—04, ebenda 2 , S. 546—48.