Preßprozeß und Verurteilung des ""Südtiroler Volksblattes"" wegen Veröffentlichung von Zustimmungsadressen zur Demonstration im Theater zu Bozen am 10. Dezember 1867 gegen die Beschimpfung der Bischöfe
hatte sich -nach den eigenen Worten des „Bothen', der wie immer, auch damals offiziell war, die Aufregung unter den Studenten bis zum Complot gesteigert, wurden auch damals Pfeifchen vertheilt und schrieen und pfiffen damals weit mehr Stu denten, als letzthin Bauern im Theater in Bozen. Dann heißt es in der angegebenen Nr. des „Tiroler Bothen': „Einige von den lautesten Studenten wmden während des Schreiens von der Polizei arretirt, jedoch sogleich wieder freigegeben' und zwar auf Befehl des Statthalter-Stellvertreters
. — Anders in Bozen. Da war bereits vollständige Ruhe eingetreten, obgleich die begehrte Abbitte nicht geleistet wurde, und wurden sohin vom Militär eben nur ganz ruhige Leute arretirt, was wir als unnothwendig, ja als geseh- widng bezeichnen. Wie komM der „Bothe' unter diesen Umständen dazu, die „Tiroler Stimmen' und das „Südtiroler Volksblatt' eines Aberwitzes zu beschuldigen? beide Blätter beurtheilen den vorliegenden Fall in Bozen gerade so wie seinerzeit der „Bothe' die Studenten- Demonstration in Innsbruck
. Was können diese Blätter dafür, daß der offizielle „Bothe' sich selber untreu wird? Uebrigens haben 1. die Studenten hier nicht zuerst bei der competenten Behörde Schritte gethan, und die Bestrafung des Schauspielers verlangt; 2. war die Verletzung des Universitätsprosessors keine so ungezogene und nicht so ausgesprochene Beleidigung, wie die ist, welche sich der Schauspieler in Bozen erlaubte; 3. wurden einige der lautesten Studenten arretirt, während die anderen fortschrieen, wogegen iti Bozen alle Bauern arretirt