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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1929
Parlament und Regierung im faschistischen Italien.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 4)
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Page 14 of 75
Author: Strele, Kurt / Kurt Strele
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 70 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Italien;s.Verfassung;z.Geschichte 1919-1928 ; <br>g.Italien;s.Faschismus;z.Geschichte 1919-1928
Location mark: II 7.872 ; II 58.598
Intern ID: 217500
und auf die Uni versitätsprofessoren. Die Angehörigen dieser Gruppen durften zu Deputierten gewählt werden, jedoch mit der Beschränkung, daß die Gesamtzahl der den vorstehend aufgezählten Kategorien angehörenden Deputierten 40 nicht übersteigen durfte. a) Die Mitwirkung des Parlaments an der Gesetzgebung. Die Haupta ufgabe des Parlaments lag in der Mitwirkung an der Ge setzgebung. die nach d er V erfassung ge meinsam vom König und den beiden Kammern aus geübt wurde. Der Weg der Gesetzgebung war folgender

: Gesetzesanträge konnten vom König und von jeder der beiden Kammern | eingebracht werden, und zwar war es im allgemeinen gleichgiltig, ob dies j zuerst beim Senat oder bei der Deputiertenkammer erfolgte. Nur solche Gesetzesvorschläge, die die Auferlegung von Steuern oder von sonstigen ! finanziellen Abgaben, die Genehmigung des Staatsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses zum Inhalt hatten, mußten zuerst in der Deputierten kammer eingebracht werden. Der König übte seine Initiative durch die Minister

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