Beleidigungen eines hohen Lanbesbeamien. Presseklagen gegen den ,.A«tzserner Boten". Innsbruck. 15. Mai. Das Bezirksgericht Innsbruck (Richter OLGR. K o l n b e r* g er) hatte sich heute mit einer Reihe »on Presseklagen gegen das in R e u t t e erscheinende Blatt des aus der Zugspitzbahn angelegenheit hinlänglich bekannten Dr. Stern z.u befassen, in deren Verlauf auch interessante Zusammenhänge über das Verhältnis Dr. Sterns zur Gemeinde Reutte aufgezeigt wur den. Angeklagt
war der verantwortliche Schriftleiter des „Außferner Boten", Dr. Bruno Hiebler, der eigentlich nur als Sturmbock im Sinne des Pressegesetzes vorgeschoben war, während der moralisch Angeklagte, Rechtsanwalt Doktor Stern, als ein Verteidiger des angeklagten Redakteurs fun gierte. Der ersten Klage, die als Offizialdelikt behandelt wurde und bei dem Staatsanwalt Dr. Grünnewald die Anklage vertrat, betraf einen Artikel des „Außferner Boten" vom 5. Juni 1932, in dem dem Landesamtsdirektor-Stellvertreter Hofrat Dr. Fischer
haben, meinte Staatsanwalt Dr. Grünnewald: Wenn Sie es wünschen, so können wir ja den ganzen „Stern- Prozeß" wieder aufrollen. Auch Landesrat Dr. Tragseil bekundete, daß eine Rech nungslegung ohne die notwendigen Grundlagen nicht möglich sei. Im gleichen Sinne äußerte sich Bürgermeisterstellvertreter Dr. K o m a r e k. Dieser konnte sich erinnern, daß Dr. Stern verschiedene Beschwerden bei der Landesregierung gegen Dr. Fischer eingereicht habe. Im gleichen Sinne waren auch die im „Außferner Boten
" erschienenen scharfen Artikel gegen Dr. Fischer gehalten. Als dann im Sommer 1932 endlich die Gemeinderechnungen gelegt werden konnten, so sei dies aber keinesfalls als Auswirkung einer durch den „Außferner Boten" etwa ausgeübten Pression geschehen. Der Zeuge er klärte weiter, daß man es als n a i v e Z u m u t u n g be zeichnen müsse, etwa deswegen keine Rechnungen zu legen, weil dadurch die Aufdeckung gewisser Dinge vermieden würde. Dr. Komarek erklärte auf eine Frage Dr. Fischers
noch, daß ihm Dr. Fischer niemals den Auftrag gegeben habe, gewisse Buchungen beim Elektrizitätswerk Reutte vorzunehmen oder zu unterlassen, weil dies ganz zwecklos gewesen wäre. Damit war der Offizialdelikt erledigt und es wurde in die Be handlung der Privatanklagen gegen den „Außferner Boten" eingetreten. Der Vertreter des Privatbeteiligten Hofrat Dr. Fischer z o g die Privatanklage, soweit sie Beschuldigungen und ehren rührige Angriffe zum Gegenstand hatte, die in einem Schrift sätze Dr. Sterns enthalten